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Parteienverbot für Beamte

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lotsch:

--- Zitat von: Johann am 15.07.2025 14:00 ---Das MI von RLP ist schon zurückgerudert:
https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/rheinland-pfalz-innenministerium-afd-oeffentlicher-dienst-100.html

--- End quote ---

Das war dann wohl ein Eigentor und hat der AfD mehr genutzt als geschadet, aber es war auch ein Sieg der FDGO, der Demokratie, des GG, des Beamtenrechts und der Menschenrechte gegen verfassungsfeindliche Parteiwillkür. Noch gelten Rechtsstaatsprinzipien, aber es zeigt, wie schnell rechtsstaatliche Prinzipien geopfert werden, wenn Parteikalkül regiert.

Faunus:

--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 14:53 ---
--- Zitat von: Faunus am 15.07.2025 14:42 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 09:41 ---Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

--- End quote ---

Ich sehe sehr wohl, dass Du versuchst die AfD in die Opferrolle zu quasseln - al la Weidel und mit einem historischen Supergau der dt. Geschichte in eine Linie bringen möchtest - genau wie Frau Weidel... "die armen, verfolgten und ausgegrenzten AfD-Wähler" - "ermordet"  kann man ja nun definitiv nicht schreiben.

Erschreckend, dass niemand sieht, was hier immer wieder scheinbar gerne gebetsmühlenartig verglichen wird.

--- End quote ---

Ach lass mal, dazu muss man nicht mal irgendwelchen Reden zuhören. So etwas passiert jeden Tag, wenn man die Augen stets offen hält und aufmerksam ist, dann fällt einem so etwas unweigerlich auf.

Ein Beispiel aus meinem persönlichem Umfeld: Mir hat mal jemand erzählt, er wurde als Nazi beschimpft, weil er zu einem Rammstein-Konzert gegangen ist - das war zu einem Zeitpunkt, wo der Lead-Sänger Till Lindemann in den Medien mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert war und das Ganze teilweise in Rufmord ausartete. Alleine der Verdacht reicht für viele schon aus, um kontextuell und assoziativ zu diskriminieren und zu diffamieren - ganz offen und pauschal. Da standen Menschen vor dem Einlass, die Besucher belästigt haben.

Achja: es gab keine strafrechtliche Verurteilung, Verfahren wurden eingestellt. Lindemann gewann Unterlassungsklagen gegen Medienberichte. Ein Verlag stoppte die Veröffentlichung seines Gedichtbands, zog dies aber später zurück - ein Gericht erklärte dies für unrechtmäßig.

Eine von vielen Geschichten in Deutschland zu den Themen: Unschuldsvermutung, Diffamierung und Rufmord.

--- End quote ---


Der Umgang mit AfD-Mitgliedern oder jetzt nun "der Vergewaltigungsvorwurf gegen einen Sängers" steht wie genau zu "Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten" im Kontext?

Welche historischen Methoden mit welchen Opfern meinst Du bitte?



NelsonMuntz:
"Lustig" zum Thema dies hier:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteile-zu-polizei-chatgruppen-in-hessen-strafe-fuer-pimmelkopf-keine-strafe-fuer-holocaust-scherze-a-1a08a9ce-98bd-4a8a-917b-e4600003f7f1?sara_ref=re-xx-cp-sh

Hat jetzt nichts konkret mit einer Parteimitgliedschaft zu tun, aber anscheinend sieht man in bestimmten Kreisen das mit der Verfassungstreue und dem auch im privaten geltenden Mäßigungsgebot nicht ganz so eng. Naja.

beamtenjeff:

--- Zitat von: Faunus am 15.07.2025 15:07 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 14:53 ---
--- Zitat von: Faunus am 15.07.2025 14:42 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 09:41 ---Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

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Ich sehe sehr wohl, dass Du versuchst die AfD in die Opferrolle zu quasseln - al la Weidel und mit einem historischen Supergau der dt. Geschichte in eine Linie bringen möchtest - genau wie Frau Weidel... "die armen, verfolgten und ausgegrenzten AfD-Wähler" - "ermordet"  kann man ja nun definitiv nicht schreiben.

Erschreckend, dass niemand sieht, was hier immer wieder scheinbar gerne gebetsmühlenartig verglichen wird.

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Ach lass mal, dazu muss man nicht mal irgendwelchen Reden zuhören. So etwas passiert jeden Tag, wenn man die Augen stets offen hält und aufmerksam ist, dann fällt einem so etwas unweigerlich auf.

Ein Beispiel aus meinem persönlichem Umfeld: Mir hat mal jemand erzählt, er wurde als Nazi beschimpft, weil er zu einem Rammstein-Konzert gegangen ist - das war zu einem Zeitpunkt, wo der Lead-Sänger Till Lindemann in den Medien mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert war und das Ganze teilweise in Rufmord ausartete. Alleine der Verdacht reicht für viele schon aus, um kontextuell und assoziativ zu diskriminieren und zu diffamieren - ganz offen und pauschal. Da standen Menschen vor dem Einlass, die Besucher belästigt haben.

Achja: es gab keine strafrechtliche Verurteilung, Verfahren wurden eingestellt. Lindemann gewann Unterlassungsklagen gegen Medienberichte. Ein Verlag stoppte die Veröffentlichung seines Gedichtbands, zog dies aber später zurück - ein Gericht erklärte dies für unrechtmäßig.

Eine von vielen Geschichten in Deutschland zu den Themen: Unschuldsvermutung, Diffamierung und Rufmord.

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Der Umgang mit AfD-Mitgliedern oder jetzt nun "der Vergewaltigungsvorwurf gegen einen Sängers" steht wie genau zu "Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten" im Kontext?

Welche historischen Methoden mit welchen Opfern meinst Du bitte?

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Heute finden mediale und gesellschaftliche Pranger-Prozesse meist durch Presse, Social Media oder Privatinitiativen statt, nicht vom Staat direkt. Trotzdem fühlen sich manche an diese Mechanismen wie Diffamierung und Diskriminierung erinnert, wenn:

+ jemand öffentlich beschuldigt wird (z. B. Vergewaltigungsvorwurf gegen Till Lindemann),

+ die Karriere einer Person vor dem Abschluss strafrechtlicher Ermittlungen beendet wird,

+ oder politisch Andersdenkende (z. B. AfD-Mitglieder) aus Jobs, Vereinen oder sozialen Kreisen gedrängt werden.

Das alles hat Pauschalisierung und Voreingenommenheit als Boden. Wenn wir uns im Kontext des gegenständlichen Thema hier also auf juristisch festen Beinen bewegen wollen, dann darf zwar sicherlich ein Anfangsverdacht legitim sein, jedoch keine pauschalen dienstlichen Maßnahmen oder Urteile über einen Beamten, einzig weil dieser Mitglied einer Partei ist. Ihm steht die Befragung und eine Einzelfallbetrachtung völlig zurecht zu. Andernfalls, wenn der Staat sich hier auf ähnlichem Pfade begibt, hat das einen ganz besondere faden Beigeschmack. Warum, das steht in den Geschichtsbüchern geschrieben..

Wie ihr das privat mit der Pauschalisierung gegenüber AfD-Mitgliedern handhabt, ist eure Sache, solange ihr auf dem Boden der FDGO bleibt ;-) Ich persönlich halte von Vorab-Urteilen nicht viel. Oder anders gesagt: wenn man schon Pauschalisiert, dann sollte man das bei allen machen. Zu jeder Partei fielen mir auf anhieb medienwirksame Vorwürfe ein, die auch einen Beamten und seine Mitgliedschaft in einem schlechten Licht da stehen ließen: sei es Korruption, Extremismus oder Bagatellisierung von Straftaten. Ob man damit einen Dialog schafft? Wohl eher nicht. Aber wie gesagt, das ist eure private Sache mit wem ihr eine Dialogbasis schaffen wollt.

Organisator:

--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 15:16 ---
Das alles hat Pauschalisierung und Voreingenommenheit als Boden. Wenn wir uns im Kontext des gegenständlichen Thema hier also auf juristisch festen Beinen bewegen wollen, dann darf zwar sicherlich ein Anfangsverdacht legitim sein, jedoch keine pauschalen dienstlichen Maßnahmen oder Urteile über einen Beamten, einzig weil dieser Mitglied einer Partei ist.

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Ganz genau. Wer Mitglied im Fussballverein ist, dem unterstelle ich ganz pauschal, dass er Fussball gut findet. Nenn es Anfangsverdacht, ich nenne es gesunden Menschenverstand.

Und auf eine extremistische Organisation bezogen muss sich dann auch ein Mitglied die Frage gefallen lassen, wie einerseits die extremistischen Aussagen und Ziele der Organisation mit der vermeintlich FDGO-konformen Grundhaltung des Einzelnen vereinbaren lassen.

Oder ganz konkret: Warum wäre ein Nicht-Extremist Mitglied in einer extremistischen Organisation?

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