Autor Thema: Parteienverbot für Beamte  (Read 4155 times)

Rheini

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #30 am: 14.07.2025 23:00 »
Für mich ist es aber auch eine Frage der inneren Haltung,  ob man als Beamtin oder Beamter sich mit Leuten gemein machen, die das vertreten, was diverse Mitglieder der AfD so vertreten. Allein Herr Höcke sollte Grund genug sein, nicht in die Partei einzutreten bzw. aus ihr aufzutreten.

Das ist deine Meinung. Die Frage ist nur ob das ausreicht, um Bewerber mit AfD Mitgliedschaft nicht mehr zu berücksichtigen.

clarion

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #31 am: 15.07.2025 00:33 »
Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

Eukalyptus

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #32 am: 15.07.2025 06:31 »
@clarion: Lies dir noch einmal die in Antwort #12 im Thread angeführten Urteile des BVerfG u.a. durch. Kurzfassung: Das BVerfG ist anderer Meinung als du.

Rheini

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #33 am: 15.07.2025 07:22 »
Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

Organisator

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #34 am: 15.07.2025 08:32 »

Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.
Warum sollte das anzunehmen sein?

Weil man nur in die Partei eintritt, deren wesentliche Ziele auch mit den eigenen Überzeugungen übereinstimmen. Und diese Überzeugungen werden auch vom Parteivorstand nach außen getragen.

Natürlich gibt es Flügel hier und Flügel da. Diese folgen aber dem Leitbild der Partei und dieses ist z.B. bei Höckes Landesverband eindeutig.

Auch wenn eine Partei nicht verbotswürdig ist, weil sie z.B. eben nicht aktiv-kämpferisch gegen die Grundwerte dieses Landes agiert, ist dennoch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei weder mit dem Ansehen, noch dem Neutralitätsgebot und auch nicht mit dem Eintreten für die FDGO eines Beamten vereinbar.

beamtenjeff

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #35 am: 15.07.2025 09:41 »
Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

DrStrange

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #36 am: 15.07.2025 09:45 »

Auch wenn eine Partei nicht verbotswürdig ist, weil sie z.B. eben nicht aktiv-kämpferisch gegen die Grundwerte dieses Landes agiert, ist dennoch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei weder mit dem Ansehen, noch dem Neutralitätsgebot und auch nicht mit dem Eintreten für die FDGO eines Beamten vereinbar.

Das sieht das BVerfG scheinbar anders: siehe #12 hier im Thread!?

Organisator

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #37 am: 15.07.2025 09:45 »
Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Wenn ein Parteivorsitzender öffentlich Extremistisches propagiert sind die Rückschlüsse auf seine Parteifreunde kein Rufmord sondern liegen auf der Hand.

Organisator

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #38 am: 15.07.2025 09:51 »

Auch wenn eine Partei nicht verbotswürdig ist, weil sie z.B. eben nicht aktiv-kämpferisch gegen die Grundwerte dieses Landes agiert, ist dennoch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei weder mit dem Ansehen, noch dem Neutralitätsgebot und auch nicht mit dem Eintreten für die FDGO eines Beamten vereinbar.

Das sieht das BVerfG scheinbar anders: siehe #12 hier im Thread!?

Das macht ja nix. Denn das Forum dient (auch) zum Informationsaustausch und nicht zur zur Findung der Wahrheit.
Und weiterhin hat auch des BVerfG im Lichte der sich verändernden Lebensrealitäten seine Rechtsprechnung angepasst. Und in den letzten 50 Jahren ist doch einiges passiert.

beamtenjeff

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #39 am: 15.07.2025 09:52 »
Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Wenn ein Parteivorsitzender öffentlich Extremistisches propagiert sind die Rückschlüsse auf seine Parteifreunde kein Rufmord sondern liegen auf der Hand.

Es geht hier aber nicht um Parteivorsitzende oder Parteifreunde, sondern um Beamte die einen Eid abgelegt haben. Was jene privat machen, ist deren private Sache, so lange bis etwas widerrechtliches öffentlich wird und/oder ein Gericht dieses widerrechtliche Handel durch Urteil bestätigt. Und für diese Fälle haben wir bereits Instrumente, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, Sicherheitsüberprüfungen usw. Wenn man also neuerdings die politische Gesinnung ALLER seiner Anwärterinnen und Anwärter im Vorfeld durchleuchten möchte, dann solle man dies bitte bei ALLEN machen oder bei niemanden. Alles andere ist per Definition Diskriminierung und eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung - so steht es auch in unserem Grundgesetz Art 3. Ich fürchte aber, wenn neuerdings alle ihre politische Gesinnung preisgeben MÜSSEN, spielt das der AfD und auch anderen Randparteien nur in die Karten. Ist das das Ziel?

Bastel

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« Antwort #40 am: 15.07.2025 09:56 »
Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Unschuldsvermutung gilt nur für links.

Bezüglich Extremisten...

"Dann sagt sie: „Und auch wenn wir das ein Prozent der Reichen erschossen haben, ist es immer noch so, dass wir heizen wollen, wir wollen uns fortbewegen.“ Ihre Worte rufen Gelächter und Beifall hervor, es entsteht eine kurze Unruhe samt murmeln. Die Dame bleibt hart: „Na ja, ist so! Wir müssen mal von dieser Meta-Ebene runterkommen.“

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« Antwort #41 am: 15.07.2025 09:59 »
Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Wenn ein Parteivorsitzender öffentlich Extremistisches propagiert sind die Rückschlüsse auf seine Parteifreunde kein Rufmord sondern liegen auf der Hand.

Es geht hier aber nicht um Parteivorsitzende oder Parteifreunde, sondern um Beamte die einen Eid abgelegt haben. Was jene privat machen, ist deren private Sache, so lange bis etwas widerrechtliches öffentlich wird und/oder ein Gericht dieses widerrechtliche Handel durch Urteil bestätigt. Und für diese Fälle haben wir bereits Instrumente, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, Sicherheitsüberprüfungen usw. Wenn man also neuerdings die politische Gesinnung seiner Anwärterinnen und Anwärter im Vorfeld durchleuchten möchte, dann solle man dies bitte bei allen machen oder bei niemanden. Alles andere ist per Definition Diskriminierung und eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung - so steht es auch in unserem Grundgesetz Art 3. Ich fürchte aber, wenn neuerdings alle ihre politische Gesinnung preisgeben MÜSSEN, spielt das der AfD und auch anderen Randparteien nur in die Karten. Ist das das Ziel?

Sehe ich ähnlich. Gesinnung an sich ist Privatangelegenheit. Es ist dann halt die Kunst, rechtsicher herauszufinden ob sich die Gesinnung auch auf bedenkliche Weise auf die dienstliche Welt auswirkt.

BVerfGBeliever

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #42 am: 15.07.2025 10:11 »
Wenn man also neuerdings die politische Gesinnung ALLER seiner Anwärterinnen und Anwärter im Vorfeld durchleuchten möchte, dann solle man dies bitte bei ALLEN machen oder bei niemanden.

Noch mal: Jeder Beamte verpflichtet sich durch seinen Amtseid dazu, aktiv für den Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG).

Die Mitgliedschaft in einer gesichert extremistischen und somit gegen die FDGO gerichteten Bestrebung (dazu wird es sicher auch noch weitere Gerichtsurteile geben) beißt sich in meinen Augen eindeutig mit dem genannten aktiven Eintreten.

Und selbstverständlich gilt das nicht nur für die AfD, sondern gleichermaßen auch für alle anderen Bestrebungen, die ein "Problem" mit unserer Verfassung haben, wie beispielsweise (echte) linksextremistische oder islamistische Gruppierungen..

NelsonMuntz

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« Antwort #43 am: 15.07.2025 10:19 »
Unschuldsvermutung gilt nur für links.

Bezüglich Extremisten...

"Dann sagt sie: „Und auch wenn wir das ein Prozent der Reichen erschossen haben, ist es immer noch so, dass wir heizen wollen, wir wollen uns fortbewegen.“ Ihre Worte rufen Gelächter und Beifall hervor, es entsteht eine kurze Unruhe samt murmeln. Die Dame bleibt hart: „Na ja, ist so! Wir müssen mal von dieser Meta-Ebene runterkommen.“

Du zitierst hier einen Grenzfall, bei dem ein missglückter Scherz zu recht viel Kritik auf sich gezogen hat. Wenn ein Herr Höcke im Rahmen einer Veranstaltung sein rechtsradikales Publikum "Alles für Deutschland" skandieren lässt, dann fehlt eben formulierte Unruhe und das Murmeln im Saal jedoch. Ist natürlich kein Problem, weil ein Geschichtslehrer die Bedeutung dieser Parole nicht unbedingt kennen muss.

Egal.

Aber zu Deiner Unschuldsvermutung mal eine den Horizont erweiternde Frage: Milli Görüş ist in Deutschland nicht verboten, wird vom BfV jedoch aufgrund ihrer gegen die FDGO gerichteten Ideologie beobachtet. Sollte ein Mitglied/Anhänger dieser Bewegung nun ungeprüft in ein Beamtenverhältnis übernommen werden?

Organisator

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« Antwort #44 am: 15.07.2025 10:22 »
Aber zu Deiner Unschuldsvermutung mal eine den Horizont erweiternde Frage: Milli Görüş ist in Deutschland nicht verboten, wird vom BfV jedoch aufgrund ihrer gegen die FDGO gerichteten Ideologie beobachtet. Sollte ein Mitglied/Anhänger dieser Bewegung nun ungeprüft in ein Beamtenverhältnis übernommen werden?

Da stellt sich die Frage, ob die IGMG nur ein islamistisches Verständnis für deren Gemeinschaft hat oder tatsächlich für alle Mitglieder offensichtlich diese auch in Deutschland umsetzen möchte.