Autor Thema: Parteienverbot für Beamte  (Read 3884 times)

lotsch

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #75 am: 15.07.2025 15:04 »
Das MI von RLP ist schon zurückgerudert:
https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/rheinland-pfalz-innenministerium-afd-oeffentlicher-dienst-100.html

Das war dann wohl ein Eigentor und hat der AfD mehr genutzt als geschadet, aber es war auch ein Sieg der FDGO, der Demokratie, des GG, des Beamtenrechts und der Menschenrechte gegen verfassungsfeindliche Parteiwillkür. Noch gelten Rechtsstaatsprinzipien, aber es zeigt, wie schnell rechtsstaatliche Prinzipien geopfert werden, wenn Parteikalkül regiert.
« Last Edit: 15.07.2025 15:10 von lotsch »

Faunus

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #76 am: 15.07.2025 15:07 »
Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Ich sehe sehr wohl, dass Du versuchst die AfD in die Opferrolle zu quasseln - al la Weidel und mit einem historischen Supergau der dt. Geschichte in eine Linie bringen möchtest - genau wie Frau Weidel... "die armen, verfolgten und ausgegrenzten AfD-Wähler" - "ermordet"  kann man ja nun definitiv nicht schreiben.

Erschreckend, dass niemand sieht, was hier immer wieder scheinbar gerne gebetsmühlenartig verglichen wird.

Ach lass mal, dazu muss man nicht mal irgendwelchen Reden zuhören. So etwas passiert jeden Tag, wenn man die Augen stets offen hält und aufmerksam ist, dann fällt einem so etwas unweigerlich auf.

Ein Beispiel aus meinem persönlichem Umfeld: Mir hat mal jemand erzählt, er wurde als Nazi beschimpft, weil er zu einem Rammstein-Konzert gegangen ist - das war zu einem Zeitpunkt, wo der Lead-Sänger Till Lindemann in den Medien mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert war und das Ganze teilweise in Rufmord ausartete. Alleine der Verdacht reicht für viele schon aus, um kontextuell und assoziativ zu diskriminieren und zu diffamieren - ganz offen und pauschal. Da standen Menschen vor dem Einlass, die Besucher belästigt haben.

Achja: es gab keine strafrechtliche Verurteilung, Verfahren wurden eingestellt. Lindemann gewann Unterlassungsklagen gegen Medienberichte. Ein Verlag stoppte die Veröffentlichung seines Gedichtbands, zog dies aber später zurück - ein Gericht erklärte dies für unrechtmäßig.

Eine von vielen Geschichten in Deutschland zu den Themen: Unschuldsvermutung, Diffamierung und Rufmord.


Der Umgang mit AfD-Mitgliedern oder jetzt nun "der Vergewaltigungsvorwurf gegen einen Sängers" steht wie genau zu "Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten" im Kontext?

Welche historischen Methoden mit welchen Opfern meinst Du bitte?




NelsonMuntz

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #77 am: 15.07.2025 15:15 »
"Lustig" zum Thema dies hier:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteile-zu-polizei-chatgruppen-in-hessen-strafe-fuer-pimmelkopf-keine-strafe-fuer-holocaust-scherze-a-1a08a9ce-98bd-4a8a-917b-e4600003f7f1?sara_ref=re-xx-cp-sh

Hat jetzt nichts konkret mit einer Parteimitgliedschaft zu tun, aber anscheinend sieht man in bestimmten Kreisen das mit der Verfassungstreue und dem auch im privaten geltenden Mäßigungsgebot nicht ganz so eng. Naja.

beamtenjeff

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #78 am: 15.07.2025 15:16 »
Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Ich sehe sehr wohl, dass Du versuchst die AfD in die Opferrolle zu quasseln - al la Weidel und mit einem historischen Supergau der dt. Geschichte in eine Linie bringen möchtest - genau wie Frau Weidel... "die armen, verfolgten und ausgegrenzten AfD-Wähler" - "ermordet"  kann man ja nun definitiv nicht schreiben.

Erschreckend, dass niemand sieht, was hier immer wieder scheinbar gerne gebetsmühlenartig verglichen wird.

Ach lass mal, dazu muss man nicht mal irgendwelchen Reden zuhören. So etwas passiert jeden Tag, wenn man die Augen stets offen hält und aufmerksam ist, dann fällt einem so etwas unweigerlich auf.

Ein Beispiel aus meinem persönlichem Umfeld: Mir hat mal jemand erzählt, er wurde als Nazi beschimpft, weil er zu einem Rammstein-Konzert gegangen ist - das war zu einem Zeitpunkt, wo der Lead-Sänger Till Lindemann in den Medien mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert war und das Ganze teilweise in Rufmord ausartete. Alleine der Verdacht reicht für viele schon aus, um kontextuell und assoziativ zu diskriminieren und zu diffamieren - ganz offen und pauschal. Da standen Menschen vor dem Einlass, die Besucher belästigt haben.

Achja: es gab keine strafrechtliche Verurteilung, Verfahren wurden eingestellt. Lindemann gewann Unterlassungsklagen gegen Medienberichte. Ein Verlag stoppte die Veröffentlichung seines Gedichtbands, zog dies aber später zurück - ein Gericht erklärte dies für unrechtmäßig.

Eine von vielen Geschichten in Deutschland zu den Themen: Unschuldsvermutung, Diffamierung und Rufmord.


Der Umgang mit AfD-Mitgliedern oder jetzt nun "der Vergewaltigungsvorwurf gegen einen Sängers" steht wie genau zu "Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten" im Kontext?

Welche historischen Methoden mit welchen Opfern meinst Du bitte?

Heute finden mediale und gesellschaftliche Pranger-Prozesse meist durch Presse, Social Media oder Privatinitiativen statt, nicht vom Staat direkt. Trotzdem fühlen sich manche an diese Mechanismen wie Diffamierung und Diskriminierung erinnert, wenn:

+ jemand öffentlich beschuldigt wird (z. B. Vergewaltigungsvorwurf gegen Till Lindemann),

+ die Karriere einer Person vor dem Abschluss strafrechtlicher Ermittlungen beendet wird,

+ oder politisch Andersdenkende (z. B. AfD-Mitglieder) aus Jobs, Vereinen oder sozialen Kreisen gedrängt werden.

Das alles hat Pauschalisierung und Voreingenommenheit als Boden. Wenn wir uns im Kontext des gegenständlichen Thema hier also auf juristisch festen Beinen bewegen wollen, dann darf zwar sicherlich ein Anfangsverdacht legitim sein, jedoch keine pauschalen dienstlichen Maßnahmen oder Urteile über einen Beamten, einzig weil dieser Mitglied einer Partei ist. Ihm steht die Befragung und eine Einzelfallbetrachtung völlig zurecht zu. Andernfalls, wenn der Staat sich hier auf ähnlichem Pfade begibt, hat das einen ganz besondere faden Beigeschmack. Warum, das steht in den Geschichtsbüchern geschrieben..

Wie ihr das privat mit der Pauschalisierung gegenüber AfD-Mitgliedern handhabt, ist eure Sache, solange ihr auf dem Boden der FDGO bleibt ;-) Ich persönlich halte von Vorab-Urteilen nicht viel. Oder anders gesagt: wenn man schon Pauschalisiert, dann sollte man das bei allen machen. Zu jeder Partei fielen mir auf anhieb medienwirksame Vorwürfe ein, die auch einen Beamten und seine Mitgliedschaft in einem schlechten Licht da stehen ließen: sei es Korruption, Extremismus oder Bagatellisierung von Straftaten. Ob man damit einen Dialog schafft? Wohl eher nicht. Aber wie gesagt, das ist eure private Sache mit wem ihr eine Dialogbasis schaffen wollt.
« Last Edit: 15.07.2025 15:31 von beamtenjeff »

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #79 am: 15.07.2025 15:33 »

Das alles hat Pauschalisierung und Voreingenommenheit als Boden. Wenn wir uns im Kontext des gegenständlichen Thema hier also auf juristisch festen Beinen bewegen wollen, dann darf zwar sicherlich ein Anfangsverdacht legitim sein, jedoch keine pauschalen dienstlichen Maßnahmen oder Urteile über einen Beamten, einzig weil dieser Mitglied einer Partei ist.

Ganz genau. Wer Mitglied im Fussballverein ist, dem unterstelle ich ganz pauschal, dass er Fussball gut findet. Nenn es Anfangsverdacht, ich nenne es gesunden Menschenverstand.

Und auf eine extremistische Organisation bezogen muss sich dann auch ein Mitglied die Frage gefallen lassen, wie einerseits die extremistischen Aussagen und Ziele der Organisation mit der vermeintlich FDGO-konformen Grundhaltung des Einzelnen vereinbaren lassen.

Oder ganz konkret: Warum wäre ein Nicht-Extremist Mitglied in einer extremistischen Organisation?

beamtenjeff

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #80 am: 15.07.2025 15:45 »

Das alles hat Pauschalisierung und Voreingenommenheit als Boden. Wenn wir uns im Kontext des gegenständlichen Thema hier also auf juristisch festen Beinen bewegen wollen, dann darf zwar sicherlich ein Anfangsverdacht legitim sein, jedoch keine pauschalen dienstlichen Maßnahmen oder Urteile über einen Beamten, einzig weil dieser Mitglied einer Partei ist.

Ganz genau. Wer Mitglied im Fussballverein ist, dem unterstelle ich ganz pauschal, dass er Fussball gut findet. Nenn es Anfangsverdacht, ich nenne es gesunden Menschenverstand.

Und auf eine extremistische Organisation bezogen muss sich dann auch ein Mitglied die Frage gefallen lassen, wie einerseits die extremistischen Aussagen und Ziele der Organisation mit der vermeintlich FDGO-konformen Grundhaltung des Einzelnen vereinbaren lassen.

Oder ganz konkret: Warum wäre ein Nicht-Extremist Mitglied in einer extremistischen Organisation?

Wenn das die juristische Basis ist die einen Anfangsverdacht begründet, dann begründet es eine Prüfpflicht die man als Behörde wahrnimmt. Ob eine Behörde hier die Ansicht des BVerfS als ausreichend betrachtet, ist dann Auslegungssache. Für mich persönlich wäre das zu wenig. Ich bin ganz ehrlich: diese Leute würden bei mir (in dienstlicher Rolle, nicht privat) intern auf eine Liste landen und bei dem ersten Verstoß oder Anzeichen wäre aus meiner Sicht dann ein doppeltes Fangnetz für den Anfangsverdacht gegeben. Das ist eine Basis mit der man arbeiten kann. Es gibt Werkzeuge und nachgeschärfte Gesetze, mittels denen man Beamte später noch nach Ernennung auf Lebenszeit wieder aus dem Dienst quittieren kann. Aber hierzu braucht es eine solide Basis und Einzelfallbetrachtungen, alles andere wäre wie gesagt für mich dünnes Eis und dienstrechtlich sehr fragil und fraglich.
« Last Edit: 15.07.2025 15:53 von beamtenjeff »

FGL

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #81 am: 15.07.2025 16:02 »
Wobei ein Parteiprogramm - wie bei der AfD - aber auch wunderbar als Feigenblatt missbraucht werden kann. Vielmehr muss man sich an den Äußerungen und Taten der Protagonisten orientieren und so ein Gesamtbild gewinnen.
Ich kann es nicht ausschließen, dass das Parteiprogramm der AfD nur ein "Feigenblatt" sei. Objektive Hinweise darauf, dass die Partei als solche andere Ziele verfolgt als niedergelegt, stehen bislang aus.

Wie der Vergleich zum Sportverein - da trittste auch nicht in den Fussballverein ein, wenn du Volleyball spielen möchtest.
Das setzt voraus, dass es einen Volleyballverein gibt. Wenn von den anderen Vereinen einer nur Curling, einer nur Synchronschwimmen und einer nur Boxen anbietet, dann könnte Fußball (zumindest eine Ballsportart) einfacher als Curling, Synchronschwimmen oder Boxen in Volleyball umzuwandeln sein.

BWBoy

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #82 am: 15.07.2025 16:18 »
Also mal davon abgesehen, dass ich Rechtsradikale ungefähr so gerne im Staatsdienst oder Bundestag sehe wie Reichinek und linksradikale Konsorten in Geheimdienstgremien oder im Bundestag, halte ich das ganze hier seitens der entsprechenden Ministerien ebenfalls für einen Schnellschuss.

Ich denke, dass Jeff da schon in so weit recht hat, dass man wenn man so ein Verbot auspricht, sich vorab 100% sicher sein sollte, dass es rechtssicher ist. Denn wenn es hinterher kassiert wird bewirkt es genau das Gegenteil.

Leider neigt unsere Politik dazu gerne den vermeintlich einfachsten Weg zu wählen mit dem sie glaubt die gewünschten Ziele zu erreichen. Und was das anbelangt, hat sie sich in der Vergangenheit regelmäßig nicht mit Ruhm bekleckert. Das ist die gleiche Leier wie mit dem AfD-Parteiverbot, welches sofort von entsprechenden Stellen gefordert wurde. Man vergisst dabei das eigentliche Ziel. Die Wähler zurückzugewinnen und somit die radikalen Parteien links wie rechts zugunsten einer sauberen Politik auf der Basis der FDGO zu schwächen.

Wie so viele andere Dinge im Umgang mit der AfD wird auch dies leider der AfD mehr nutzen als schaden und ich frag mich manchmal echt warum Leute in Entscheidungspositionen sowas nie zu Ende denken.

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #83 am: 15.07.2025 16:37 »
... und bei dem ersten Verstoß oder Anzeichen wäre aus meiner Sicht dann ein doppeltes Fangnetz für den Anfangsverdacht gegeben. Das ist eine Basis mit der man arbeiten kann. Es gibt Werkzeuge und nachgeschärfte Gesetze, mittels denen man Beamte später noch nach Ernennung auf Lebenszeit wieder aus dem Dienst quittieren kann.

Und da bin ich bei Dir. Der Verfassungsschutz ist ein Frühwarnsystem und genau so kann man das auch auf Beamte im Dienst beziehen. Als Warnung und Hinweis, ggf. einmal genauer hinzuschauen.
Die Folgen daraus wären dann rechtlich einwandfrei zu beschreiten.

Problem war wohl die Ausgangslage, ob die Mitgliedschaft schon dafür ausreichen würde, von einer Verbeamtung ausgeschlossen zu werden. Hier sähe ich schon ausreichende Anhaltspunkte, die tatsächliche Verfassungstreue nochmal eingehender zu prüfen.

beamtenjeff

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #84 am: 15.07.2025 20:25 »
Aus gegebenem Anlass. Offenbar sehen Entscheidungsträger das Thema sehr nüchtern und besonnen. Gut so.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article256403736/rheinland-pfalz-afd-mitglieder-aus-staatsdienst-ausschliessen-innenministerium-zieht-darstellung-zurueck.html

AfD-Mitglieder aus Staatsdienst ausschließen? Innenministerium zieht Darstellung zurück
Stand: 12:55 UhrLesedauer: 2 Minuten
ARCHIV - 28.07.2023, Sachsen-Anhalt, Magdeburg: Parteilogo der AfD (zu dpa: «AfD will Regierungsverantwortung in zwei Ländern») Foto: Carsten Koall/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Quelle: Carsten Koall/dpa
Nach Kritik von Staatsrechtlern lenkt das Innenministerium in Rheinland-Pfalz ein: AfD-Mitglieder sollen nicht pauschal vom Staatsdienst ausgeschlossen werden. Entscheidend ist künftig eine Einzelfallprüfung.

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat seine frühere Darstellung zur Beschäftigung von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst zurückgenommen. Wie der SWR berichtet, sollen Bewerbungen künftig im Einzelfall geprüft werden. Noch am vergangenen Freitag hatte das Ministerium dem SWR schriftlich mitgeteilt, eine Einstellung von AfD-Mitgliedern sei generell ausgeschlossen.

Staatsrechtler hatten diese Haltung als verfassungswidrig kritisiert. Ein pauschaler Ausschluss wegen Parteizugehörigkeit sei rechtlich nicht zulässig, eine individuelle Prüfung dagegen schon.

„Mehr Show als Substanz“ – CDU kritisiert Ausschluss von AfD-Mitgliedern im Staatsdienst
Laut SWR stellt das Ministerium nun klar: Auch AfD-Mitglieder können in den Staatsdienst aufgenommen werden, wenn sie ihre Verfassungstreue glaubhaft machen. Diese Einzelfallregelung sei auch in der geplanten Verwaltungsvorschrift vorgesehen gewesen, wurde bislang jedoch anders kommuniziert.

Auch die SPD-Fraktion hatte vergangene Woche erklärt, Bewerber mit AfD-Parteibuch dürften nicht in den Staatsdienst. In einer Pressemitteilung war von „kein Platz für Verfassungsfeinde“ die Rede.

Staatsrechtler: freiheitlicher Staat muss „relativ viel aushalten“
Der Staatsrechtler Joachim Wieland hatte zuvor dem Radiosender WDR 5 gesagt, es sei der falsche Weg, AfD-Mitglieder grundsätzlich vom Staatsdienst auszuschließen. „Ich glaube, man muss jedenfalls eine Einzelfallprüfung machen“, sagte Wieland, der Professor an der Universität Speyer ist.

Der Staatsrechtler betonte, das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, rechtfertige keine Mittel, die dieser Grundordnung widersprechen. „Von daher sollten sich die verantwortlichen Politiker sehr gut überlegen, was sie tun.“ In einem freiheitlichen Staat müsse man „relativ viel aushalten“. Die neue Verwaltungsvorschrift in Rheinland-Pfalz halte er allerdings für „gar nicht so eng, wie es der Innenminister jetzt glauben macht“. Sie lasse durchaus Einzelfallprüfungen zu. Nur, wenn eine Prüfung von Einzelfällen kategorisch abgelehnt würde, sei eine solche Vorschrift juristisch problematisch.

Die Mitgliedschaft in einer extremen Partei bedeute nicht zwingend, dass eine Person nicht bereit sei, für die freiheitliche-demokratische Grundordnung einzutreten, erklärte Wieland: „Es kann ja sein, dass man in den kritischen Punkten nicht der gleichen Meinung ist wie die eigene Partei.“


Die letzten 2 Absätze entsprechen dem, was ich heute Vormittag schrieb  8)

DrStrange

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #85 am: 15.07.2025 20:32 »
Und auf eine extremistische Organisation bezogen muss sich dann auch ein Mitglied die Frage gefallen lassen, wie einerseits die extremistischen Aussagen und Ziele der Organisation mit der vermeintlich FDGO-konformen Grundhaltung des Einzelnen vereinbaren lassen.

Wie ist das dann aber mit Frau Esken? Sie ist Antifa. Auch der Parteivorstand der SPD hat das gepostet. Das ist auch eine extremistische Gruppierung die beobachtet wird. Und nun?
Ist jedes SPD-Mitglied extremistisch? Wird die SPD jetzt beobachtet und ein Parteiverbot gefordert?

Ich glaube das ist der Grund für das Gefühl des "ZweierleiMaßmessens"

beamtenjeff

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« Antwort #86 am: 15.07.2025 20:41 »
Und auf eine extremistische Organisation bezogen muss sich dann auch ein Mitglied die Frage gefallen lassen, wie einerseits die extremistischen Aussagen und Ziele der Organisation mit der vermeintlich FDGO-konformen Grundhaltung des Einzelnen vereinbaren lassen.

Wie ist das dann aber mit Frau Esken? Sie ist Antifa. Auch der Parteivorstand der SPD hat das gepostet. Das ist auch eine extremistische Gruppierung die beobachtet wird. Und nun?
Ist jedes SPD-Mitglied extremistisch? Wird die SPD jetzt beobachtet und ein Parteiverbot gefordert?

Ich glaube das ist der Grund für das Gefühl des "ZweierleiMaßmessens"

Und wiederum andere erkennen hier die bittere Wahrheit was die Grenzen aber auch Freiheiten der FDGO angeht. Im Zweifel, muss diese eben sehr viel aushalten - das schmeckt einigen überhaupt nicht. Die Ironie ist, das nicht wenige dann mit ihren Vorstellungen einer "Idealbesetzung" des Staates selbst die Grenzen einer FDGO austesten - manchmal ohne es zu merken. Gewährt man wiederum zu viel Freiheiten, entsteht im schlimmsten Fall etwas, was man auch das Toleranz-Paradoxon nennt: dass uneingeschränkte Toleranz gegenüber Intoleranz zu deren Aufstieg und letztendlich zur Zerstörung der Toleranz führen kann.

Es ist eine Gradwanderung zwischen dem erträglichem und unerträglichem. Insofern habe ich hier heute viel lesenswertes gelesen, wo jeder einen wahren Kern getroffen hat und man durchaus die positive Intention verstehen konnte, wenn man wollte. (außer Faunus mal wieder :P)
« Last Edit: 15.07.2025 20:50 von beamtenjeff »

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« Antwort #87 am: 16.07.2025 08:26 »
doppel

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« Antwort #88 am: 16.07.2025 08:38 »
Und auf eine extremistische Organisation bezogen muss sich dann auch ein Mitglied die Frage gefallen lassen, wie einerseits die extremistischen Aussagen und Ziele der Organisation mit der vermeintlich FDGO-konformen Grundhaltung des Einzelnen vereinbaren lassen.

Wie ist das dann aber mit Frau Esken? Sie ist Antifa. Auch der Parteivorstand der SPD hat das gepostet. Das ist auch eine extremistische Gruppierung die beobachtet wird. Und nun?
Ist jedes SPD-Mitglied extremistisch? Wird die SPD jetzt beobachtet und ein Parteiverbot gefordert?

Ich glaube das ist der Grund für das Gefühl des "ZweierleiMaßmessens"

Ich bezog mich auf das Ausgangsthema, Beamte in extremistischen Organisationen. Im politischen Raum - wie Jeff zutreffend schreibt - muss eine Demokratie wohl mehr aushalten (können) als in der Verwaltung.

Rudi_Regenbogen

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #89 am: 16.07.2025 08:42 »
Ich frage mich, warum darüber diskutiert wird, ob Mitglieder der AfD in den öD dürfen, oder nicht, währenddessen linksextreme Parteien genauso gefährlich sind, deren Mitglieder aber ungeprüft in den öD dürfen. Ich persönlich hate Linksaussen für genauso gefährlich.