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Betriebsausflug - entweder mitgehen oder Urlaubszwang?
VielUnterwegs:
Wer hat eigentlich für die Verpflegung bei einem Ausflug zu sorgen? Bei uns muss jeder selbst schauen, das er was zu Essen hat. Entweder mitnehmen oder selbst bezahlen im Restaurant...
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 16.07.2025 14:45 ---Mich überzeugt das nicht. Es sei denn wir sind ein Sonderfall mit der Betriebsversammlung und anschließender Feier, dazu noch das Weihnachtssingen mit Glühwein, Altweiber und private Anlässe.
Ich sehe immer noch nicht den Bedarf eines Ausfluges.
--- End quote ---
Wir sehen bei uns den Bedarf und die positiven Effekte des Betriebsausfluges und freuen uns auf die jährliche Gemeinschaftsaktion.
So unterschiedlich ist die Welt.
--- Zitat von: VielUnterwegs am 16.07.2025 15:30 ---Wer hat eigentlich für die Verpflegung bei einem Ausflug zu sorgen? Bei uns muss jeder selbst schauen, das er was zu Essen hat. Entweder mitnehmen oder selbst bezahlen im Restaurant...
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Verpflegung wird bei uns vom Team gestellt und per Umlage von den Teilnehmern selbst bezahlt.
Flying:
Man kann teilnehmen, frei machen oder arbeiten gehen.
In einigen Abteilungen (Jugendamt z.B.) müssen immer ein paar Leute im Dienst bleiben - war bisher auch nie ein Problem, da sich immer wohl 2-3 finden.
Es wird Geld eingesammelt im Vorfeld, dann hat man an dem Tag aber auch keine eigenen weiteren Kosten mehr.
Wird immer gut angenommen.
Alien1973:
Hier wird einiges durcheinander geworfen.
Ein Betriebsausflug ist für mich für jeden in der Behörde und findet währen der Arbeitszeit statt. Bei uns so wie in meinem ersten Beitrag hierzu geschrieben. Keiner wird gezwungen, der Dienstbetrieb muss allerdings aufrecht erhalten werden. Deswegen gibt's ja mehrere Betriebsausflüge im Jahr und man kann sich da schon sehr gut mit den Kollegen absprechen.
Ein Fest einer einzelnen Abteilung gibt es auch bei uns nur ausserhalb der Arbeitszeit. Wir gehen auch am Abend in den Biergarten oder haben eine kleine interne Weihnachtsfeier im Amt. Gehen auch zu Eishockeyspielen usw. Aber alles ausserhalb der Arbeitszeit und selber zu bezahlen. Da kann mitgehen wer will, oder halt auch nicht.
Und wenn ich dann lese, dass eine Personalversammlung als Arbeitszeit gilt (was auch so sein muss) aber am Wochenende stattfindet, dann kann ich nur noch den Kopf schütteln. Was ist denn das bitte für ein asozialer Arbeitgeber...?
MoinMoin:
--- Zitat von: Alien1973 am 18.07.2025 07:27 ---Hier wird einiges durcheinander geworfen.
Ein Betriebsausflug ist für mich für jeden in der Behörde und findet währen der Arbeitszeit statt. Bei uns so wie in meinem ersten Beitrag hierzu geschrieben. Keiner wird gezwungen, der Dienstbetrieb muss allerdings aufrecht erhalten werden. Deswegen gibt's ja mehrere Betriebsausflüge im Jahr und man kann sich da schon sehr gut mit den Kollegen absprechen.
Ein Fest einer einzelnen Abteilung gibt es auch bei uns nur ausserhalb der Arbeitszeit. Wir gehen auch am Abend in den Biergarten oder haben eine kleine interne Weihnachtsfeier im Amt. Gehen auch zu Eishockeyspielen usw. Aber alles ausserhalb der Arbeitszeit und selber zu bezahlen. Da kann mitgehen wer will, oder halt auch nicht. Arbeitgeber...?
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Wir haben auch für die Abteilungen für Teambildenenmassnahmen ein Zeitkontigent (1 Nachmittag im Jahr) was für gemeinsame Aktionen genutzt werden kann.
Ansonsten finden natürlich in einem gesundem Team gemeinsame Freizeitaktionen im privatem Umfeld statt.
--- Zitat ---Und wenn ich dann lese, dass eine Personalversammlung als Arbeitszeit gilt (was auch so sein muss) aber am Wochenende stattfindet, dann kann ich nur noch den Kopf schütteln. Was ist denn das bitte für ein asozialer Arbeitgeber...?
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Unter umständen einer der sehr sozial ist und keine Schliessung während der Woche ermöglichen kann.
Es werden doch bei Teilnahme die Stunden gut geschrieben.
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