Fiktiver Fall:
Eine Mitarbeiterin bewirbt sich woanders und erhält eine Zusage - bessere Bezahlung, höhere EG, sonst recht identische Bedingungen.
Nun geht sie zu ihrem aktuellen Arbeitgeber (eine Kreisverwaltung) und bringt das Jobangebot als Verhandlungsbasis ins Spiel.
Kann der kommunale Arbeitgeber hier, wenn er gewillt ist, eine Höhergruppierung bewirken (natürlich mit einer angepassten Tätigkeitsbeschreibung die auch eine EG14 rechtfertigt und zur Stelle passt) um die Mitarbeiterin zu halten? Also ebenfalls ein höheres Gehalt als Gegenangebot ziehen oder auch gemeinsam mit einem Stufensprung um eine Steigerung zu erreichen?
Ggf. auch über eine spätere Höhergruppierung die schriftlich zugesichert wird und zunächst Zahlung einer Zulage bis Betrag X?
Wie sehen da die rechtlichen Rahmenbedingungen des TVÖD aus? Gibt es Möglichkeiten Mitarbeiter/innen zu halten durch ein Gegenangebot oder muss man sie notgedrungen ziehen lassen und zusehen, wie man das personelle Loch stopft?