Autor Thema: Stufenerhöhung Vka zulage nach Anlage 1 Nr 7 Abs. 3 Stufe wird nicht erhöht  (Read 756 times)

Diablo43

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Hallo Forum,

nachdem ich nun zwei Jahr hier stiller Leser war und sehr von diesem Forum profitiert habe, benötige ich nun euer explizites Fachwissen:

Ich bin als Externer mit einer 3-jährigen Berufsausbildung am 01.07.2023 auf einer EG 10 Stelle angefangen, mit der Bedingung parallel ein Studium an einer Fernuni zu absolvieren (Dauer 48 bis 60 Monate, da noch ein Fachwirt zum Bachelor abgelegt wird).
Ich erhielt ab Tag 1 meiner Einstellung bisher die Entgeltgruppe 9a Stufe 2 mit einer Zulage zur EG 10 Stufe 2. Nun dachte ich bisher, dass ich ab diesem Monat mit EG 9a Stufe 3 und Zulage zur EG 10 Stufe 3 bezahlt werde. Auf der Gehaltsabrechnung erhalte ich nun aber EG 9a Stufe 3 mit einer Zulage zur EG 10 Stufe 2, also im Grunde genau dasselbe Gehalt was ich bisher erhalten habe.
Ist das so korrekt und heißt das für mich, dass ich im schlimmsten Fall weitere 36 Monate (oder bei nichtbestehen einiger Prüfungen noch länger) nach EG 10 Stufe 2 bezahlt werde?
Begründung vom Personalservice bisher: Das ist so geregelt, aber sie wollen nochmal genauer schauen.
Funfact: EG 9a Stufe 4 ist höher als EG 10 Stufe 2  :)
Ich konnte bisher keinen ähnlichen Fall recherchieren und wäre euch dankbar für eure Tipps.

Besten Dank im Voraus.

MoinMoin

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Klingt nach Fehler der Buchhaltung.
Die interpretieren den Anlage 1 Nr 7 Abs. 3 Satz 3 falsch.

Micha E

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Klingt so als hätten die das noch nach dem altem Tarifrecht gehandhabt.

Früher hat man erst im 4.Monat die Zulage erhalten. Sprich 01.07. mit der Eingruppierung gestartet und zum 01.10. hast du dann die Zulage zu deiner Stelle bekommen. Dementsprechend ging das auch mit dem Stufenaufstieg. Den hat man dann erst immer im Oktober gespürt.

Beim Personalservice anrufen und abklären.

Diablo43

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Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe manchmal das Gefühl, dass unser Personalservice weniger über die Regelungen weniger Bescheid weiss, als alle anderen tariflich Beschäftigten. Am Anfang wollten Sie mir die Zulage auch erst nach 6 Monaten zahlen, bis ich die entsprechende Änderung entdeckt habe. Skurril war, dass es ja vorher, wie bereits geschrieben, ab dem 4. Monat bereits fällig war.
Als Externer ist es für mich, auch nach zwei Jahren, immer noch schwer nachvollziehbar, wie manche Kollegen ihren Aufgaben gerecht werden und auf welcher Grundlage sie so viel Kohle kassieren. Das wird jetzt wieder etliche Mails und Energie kosten, mein Recht durchzusetzen.
Nochmals vielen Dank für eure Einschätzung.

KlammeKassen

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Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe manchmal das Gefühl, dass unser Personalservice weniger über die Regelungen weniger Bescheid weiss, als alle anderen tariflich Beschäftigten. Am Anfang wollten Sie mir die Zulage auch erst nach 6 Monaten zahlen, bis ich die entsprechende Änderung entdeckt habe. Skurril war, dass es ja vorher, wie bereits geschrieben, ab dem 4. Monat bereits fällig war.
Als Externer ist es für mich, auch nach zwei Jahren, immer noch schwer nachvollziehbar, wie manche Kollegen ihren Aufgaben gerecht werden und auf welcher Grundlage sie so viel Kohle kassieren. Das wird jetzt wieder etliche Mails und Energie kosten, mein Recht durchzusetzen.
Nochmals vielen Dank für eure Einschätzung.

Ist leider häufig so, dass die Personalstelle nicht besonders gewillt ist....und dann von falschen Regelungen ausgeht, aber auch keinen Ehrgeiz zeigt, sich das selbst (oder durch Fortbildungen) anzueignen