Autor Thema: Stufenerhöhung Vka zulage nach Anlage 1 Nr 7 Abs. 3 Stufe wird nicht erhöht  (Read 2439 times)

Diablo43

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Hallo Forum,

nachdem ich nun zwei Jahr hier stiller Leser war und sehr von diesem Forum profitiert habe, benötige ich nun euer explizites Fachwissen:

Ich bin als Externer mit einer 3-jährigen Berufsausbildung am 01.07.2023 auf einer EG 10 Stelle angefangen, mit der Bedingung parallel ein Studium an einer Fernuni zu absolvieren (Dauer 48 bis 60 Monate, da noch ein Fachwirt zum Bachelor abgelegt wird).
Ich erhielt ab Tag 1 meiner Einstellung bisher die Entgeltgruppe 9a Stufe 2 mit einer Zulage zur EG 10 Stufe 2. Nun dachte ich bisher, dass ich ab diesem Monat mit EG 9a Stufe 3 und Zulage zur EG 10 Stufe 3 bezahlt werde. Auf der Gehaltsabrechnung erhalte ich nun aber EG 9a Stufe 3 mit einer Zulage zur EG 10 Stufe 2, also im Grunde genau dasselbe Gehalt was ich bisher erhalten habe.
Ist das so korrekt und heißt das für mich, dass ich im schlimmsten Fall weitere 36 Monate (oder bei nichtbestehen einiger Prüfungen noch länger) nach EG 10 Stufe 2 bezahlt werde?
Begründung vom Personalservice bisher: Das ist so geregelt, aber sie wollen nochmal genauer schauen.
Funfact: EG 9a Stufe 4 ist höher als EG 10 Stufe 2  :)
Ich konnte bisher keinen ähnlichen Fall recherchieren und wäre euch dankbar für eure Tipps.

Besten Dank im Voraus.

MoinMoin

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Klingt nach Fehler der Buchhaltung.
Die interpretieren den Anlage 1 Nr 7 Abs. 3 Satz 3 falsch.

Micha E

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Klingt so als hätten die das noch nach dem altem Tarifrecht gehandhabt.

Früher hat man erst im 4.Monat die Zulage erhalten. Sprich 01.07. mit der Eingruppierung gestartet und zum 01.10. hast du dann die Zulage zu deiner Stelle bekommen. Dementsprechend ging das auch mit dem Stufenaufstieg. Den hat man dann erst immer im Oktober gespürt.

Beim Personalservice anrufen und abklären.

Diablo43

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Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe manchmal das Gefühl, dass unser Personalservice weniger über die Regelungen weniger Bescheid weiss, als alle anderen tariflich Beschäftigten. Am Anfang wollten Sie mir die Zulage auch erst nach 6 Monaten zahlen, bis ich die entsprechende Änderung entdeckt habe. Skurril war, dass es ja vorher, wie bereits geschrieben, ab dem 4. Monat bereits fällig war.
Als Externer ist es für mich, auch nach zwei Jahren, immer noch schwer nachvollziehbar, wie manche Kollegen ihren Aufgaben gerecht werden und auf welcher Grundlage sie so viel Kohle kassieren. Das wird jetzt wieder etliche Mails und Energie kosten, mein Recht durchzusetzen.
Nochmals vielen Dank für eure Einschätzung.

KlammeKassen

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Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe manchmal das Gefühl, dass unser Personalservice weniger über die Regelungen weniger Bescheid weiss, als alle anderen tariflich Beschäftigten. Am Anfang wollten Sie mir die Zulage auch erst nach 6 Monaten zahlen, bis ich die entsprechende Änderung entdeckt habe. Skurril war, dass es ja vorher, wie bereits geschrieben, ab dem 4. Monat bereits fällig war.
Als Externer ist es für mich, auch nach zwei Jahren, immer noch schwer nachvollziehbar, wie manche Kollegen ihren Aufgaben gerecht werden und auf welcher Grundlage sie so viel Kohle kassieren. Das wird jetzt wieder etliche Mails und Energie kosten, mein Recht durchzusetzen.
Nochmals vielen Dank für eure Einschätzung.

Ist leider häufig so, dass die Personalstelle nicht besonders gewillt ist....und dann von falschen Regelungen ausgeht, aber auch keinen Ehrgeiz zeigt, sich das selbst (oder durch Fortbildungen) anzueignen

Diablo43

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Hallo zusammen,

ich habe nun, nach zwei Monaten eine Rückmeldung vom Personalservice erhalten, dass man meinen Fall geprüft hätte und zum Entschluss gekommen ist, dass die Einfrierung der Erfahrungsstufe (in meinem Fall, seit Start des Stellenantritts die Stufe 2) korrekt sei und diese Einfrierung auch im schlimmsten Fall auch noch die nächsten 3 Jahren gelten würde - die Laufzeit der Erfahrungsstufen würde mir dann nach Beendigung des Studiums anerkannt werden.
Welche Möglichkeiten habe ich nun dagegen anzugehen? Personalrat? Oder muss der Weg zum Anwalt / Arbeitsgericht erfolgen?
Das kann so einfach nicht richtig sein, dass meine Erfahrungsstufen bei der Bezahlung nicht berücksichtigt werden, schließlich habe und mache ich diese Erfahrungen nun seit Beginn auf dieser 10er Stelle.
Meine Enttäuschung ist natürlich groß. Die nächsten drei Jahre mit dem selben Gehalt, da kann ich mich nun genauso wegbewerben und mit dem Mehrverdienst mir das Studium auch selber finanzieren. Wahnsinn was in der Verwaltung los ist, bevor ich hier gestartet bin, hätte ich soviel Unvermögen in unserem Land nicht für möglich gehalten. Zum Glück gibt es zwischendurch noch einige Lichtblicke unter den Kollegen, sodass die "Arbeit" noch einigermaßen erträglich ist.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe, ich bin für jeden Tipp echt dankbar.

VFA West

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Wenn ich es richtig verstehe, dann übernimmt deine Verwaltung die Kosten fürs Studium und bezahlt dich in dieser Zeit auch nicht so schlecht ... Ich würde mir das mit einer Kündigung nochmal überlegen, da es so viele Behörden nicht gibt, die so etwas anbieten.

Zurück zum Thema: Kann es sein, dass in deinem Fall im Arbeitsvertrag ein "fixes" Gehalt, also eben in dem Fall das Entgelt nach EG 10, Stufe 2 vereinbart wurde?

D-x

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Ich würde einmal die Frage nach der rechtlichen Grundlage stellen, das sollte der Personalservice ja geprüft haben und irgendwie zu seiner Rechtsmeinung gekommen sein. Wenn wir diese kennen würden, könnten wir anhand dessen unsererseits eine Einschätzung dazu abgeben.

Das von VFA West genannte Modell kann ich mir nicht recht vorstellen, da selbst wenn keine beidseitige Tarifbindung vorliegt Arbeitgeber in der Regel sehr zurückhaltend damit sind, individuelle Arbeitsverträge zu schließen...

Diablo43

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In meinem Arbeitsvertrag ist das nicht so vereinbart. Ich habe in der freien Wirtschaft mehr verdient und würde auch aktuell wieder mehr verdienen, wenn ich wechseln würde. Natürlich hat meine Verwaltung gewisse und gute Vorzüge, Geld ist nicht alles, aber aktuell fangen die Nachteile an zu überwiegen und es wird immer schwieriger zu akzeptieren, dass Kolleginnen und Kollegen ihrer Arbeit nicht nachkommen und es toleriert wird. Egal nach welcher Entgeltgruppe, wir bekommen hier ne Menge Kohle und sollten dafür auch leisten, keiner setzt einem ne Pistole an den Kopf und zwingt uns zu der Arbeit hier. Trotzdem fühle ich mich verarscht und möchte und werde es nicht hinnehmen.

Natürlich habe ich nach einer schriftlichen Stellungnahme bzw. nach der Grundlage für die Entscheidung gefragt. Trotz der Bitte, von Anfang an, mir alles schriftlich mitzuteilen, rufen die Kolleginnen aus dem Personalservice gerne an und teilen es einem mal eben mit. Als ich nach der Begründung gefragt habe, kam natürlich nur, die abrechnenden Kollegen und die Abteilungsleitung hätten es bestätigt. Ich habe natürlich sofort erneut eine Mail geschrieben und warte nun auf die Begründung.
Verstehe auch nicht, warum die Begründung so lange auf sich warten lässt, da sich anscheinend mehrere Personen ne fachkundige Meinung gebildet hatten und Ihre Meinung auch durch entsprechende Grundlagen abgesichert haben müssten, sollte man denken.

Unsere Verwaltung gibt sehr viel Geld und Ressourcen für Berater, Arbeitszeit etc. aus, um dem demographischen Wandel entgegenzutreten und Fachpersonal zu halten und an Land zu ziehen. Leider sehe ich in meinen guten zwei Jahren hier, dass zwar viel Geld dafür ausgegen wird, aber auch viel dagegen gemacht wird.

Ich werde weiterhin berichten. Vielen Dank für eure bisherige Unterstüzung und eure Kommentare.

VFA West

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Das von VFA West genannte Modell kann ich mir nicht recht vorstellen, da selbst wenn keine beidseitige Tarifbindung vorliegt Arbeitgeber in der Regel sehr zurückhaltend damit sind, individuelle Arbeitsverträge zu schließen...

Mir kam der Gedanke deshalb auf, weil ich mich frage, ob jemand, der z.B. die Prüfung nicht schafft und diese Fortbildung verlängern muss, dann ebenso mit der Stufe aufsteigt wie jemand, der die Prüfung besteht und nicht mehr in Fortbildung ist. Kann mir deshalb schon vorstellen, dass es so etwas wie ein "Fixgehalt" für die Dauer der Fortbildung geben könnte.

Ich würde einfach mal nach der rechtlichen Grundlage fragen. Kannst ja sagen, dass du es einfach gerne verstehen möchtest, damit es nicht so "fordernd" rüberkommt und sie dich dann auf dem Kieker haben.