Autor Thema: Einladung zum Gespräch  (Read 1838 times)

UNameIT

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #30 am: 28.07.2025 11:28 »
Hallo zusammen,

Ganz offenbar werden hier persönliche Meinungen geäußert, die ich teilweise sehr interessant finde.

Meine eigentliche Frage, ob der Arbeitgeber mir per Einladung, Personal und Schwerbehindertenvertretung vorschreiben kann und ob dieses rechtens ist, wurde so gut wie nicht behandelt.

Spannend finde ich auch Aussagen, dass der Personalrat mich gar nicht finden kann, wenn ich keine technische Ausstattung habe. Hier sollte man sich fragen, wie man ordnungsgemäß Personalratswahlen ab halten kann, wenn man mich nicht erreichen könnte. Mein Wissensstand ist, dass bei einer Einstellung der Personalrat und die Schwerbehinderung über die Einstellung informiert werden und der Personalrat der Einstellung zustimmen muss.
Folge dem hat der Personalrat die nötigen Informationen von den Beschäftigten.

Ich bin im nachgeordnet Bereich im Schulwesen tätig, hier ergibt sich die Problematik, dass das Land mein Arbeitgeber ist die passende Schulleitung die Vorwärtsstelle ist und für die Ausstattung, der Schulträger verantwortlich ist. Und die hat man eventuell Glück an Schulen oder auch halt mal Pech. In letzter Folge hat der Arbeitgeber aber die Verantwortung für Arbeitsschutz und Arbeitsausrüstung.. hier habe ich mich am Ende geweigert, meine privaten Endgeräte wie Handy und Rechner zu nutzen, weil immer mehr Eltern mich auch privat angerufen haben also außerhalb der Arbeitszeiten

Dieses Problem habe nicht nur ich, sondern zahlreiche Kollegen und Kollegen und der Personalrat ist hier relativ in aktiv.

Ich dachte, hier würde die Thematik eher auf rechtlicher, fachlicher Ebene diskutiert, anstatt auf emotionaler Ebene.
Bitte versteht auch meine Ansicht, ich bin seit mehreren Jahren in dieser Situation und mir wurde immer und immer wieder gesagt, dass es im öffentlichen Dienst so lange dauert und auch Gedanken gäbe es, dass man keine E-Mail-Adressen bekommt. Auch die Situation an vielen Schulen ist katastrophal, wenn man Glück hat, bekommt man einen Schreibtisch oder einen Sitzgelegenheit, aber einen möglichen Arbeitsplatz kann man das nicht nennen.

In einem Fall hat die BAD auch eine Begehung gemacht, und zahlreiche Mängel aufgelistet. Diese sind aber bis heute nicht behoben worden. Hier sehe ich ganz klar die Aufgabe des Personalrates, wenn schon der Arbeitgeber nicht aktiv wird.  Aber es scheint ja so, dass es im öffentlichen Dienst durchaus Stellen gibt die noch effektiv arbeiten beziehungsweise halbwegs effektiv arbeiten. Mit freie Wirtschaft kann man das glaube ich nicht vergleichen.

Viele Grüße

Abgesehen davon, das bei uns alles digital vorliegt, haben wir dazu noch ein Telefonbuch, das einmal im Jahr aktualisiert wird, in gedruckter Papierform - einfach die Telefonnummer vom PR Büro raussuchen und um die Telefonnummer vom entsprechenden PR erbeten. Oder mal googlen - man bekommt durch google zum Beispiel innerhalb von 3 Minuten die Telefonnummer von dem Schulhauptpersonalrat in jedem Land heraus - In NRW https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulorganisation/hauptpersonalraete

Tiffy

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #31 am: 28.07.2025 12:36 »
Im übrigen muss es ja in der Schule Kollegen geben; einmal die Lehrerschaft, wobei dort zwischen Beamten und LiA zu unterscheiden wäre, außerdem die schon von mir genannten Sozialarbeiter, Sekretärinnen und Hausmeister. Selbst wenn die Organisation so katastrophal sein sollte, dass es weder ein papiernes noch ein elektronisches Telefonbuch für die Einrichtung gibt, so wären doch die oben Genannten auch als Ansprechpartner geeignet, um Kontakte zu erfragen. Es darf doch nun wirklich nicht ernsthaft verwundern, wenn hier kaum bis gar kein Verständnis in dieser Kontaktdatenfrage aufgebracht werden kann.

MoinMoin

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #32 am: 28.07.2025 14:37 »
Hallo zusammen,

also, zu den Fakten gehört auch, dass man die Fakten benennt. Das habe ich in den vorigen Nachrichten beschrieben, warum ich die Einladung für rechtswidrig halte.
§ 106 Gewerbeordnung (GewO) ist die Begründung warum du zum Gespräch geladen werden kannst.
Solange keine Betriebsfremde zum Gespräch hinzugezogen werden, ist deine Zustimmung bzgl. der Zusammensetzung der Gesprächsrunde nicht notwendig.

Davon unberührt bleibt, dass du in gewissen Fällen das Recht hast einen PR, SBV, etc. zum Gespräch hinzuzuziehen.
Das der AG das schon gemacht hat heißt nicht, dass er rechtswidrig gehandelt hat.
Denn er hat dir doch nicht untersagt, dass du dein eigenes Team mitbringen darfst.
oder hat der AG dir verboten eine eigene Begleitung mitzubringen??

Den Rest kannst du hier uA lesen:
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/personalgespraech-rechte-und-pflichten-des-arbeitnehmers_218_530558.html

ich1974

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #33 am: 28.07.2025 14:51 »
Grundsätzlich würde sich der Personalrat freuen, wenn Du aktiv auf Ihn zugehen würdest. Woher soll der Personalrat sonst wissen, das Du Ihn bei dem Gespräch dabei haben möchtest. Wenn der eingeladene Vertreter nicht zusagt, kannst Du Ihn bei dem Gespräch immer noch bitten zu gehen. Und wieso sollte der AG keinen Vertreter des PA zu diesem Gespräch beiziehen können?

Lämpel

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #34 am: 28.07.2025 15:22 »
Magst du genauer sagen, wer dich da eingeladen hat? Wenn du in einer Schule arbeitest und der AG das Land ist, kannst du ja eigentlich nur eine Lehrkraft sein...? Ich rate mal, dass du an einer Gesamtschule arbeitest, weil du von Abteilungen gesprochen hast? Will die Schulleitung mit dir sprechen? Oder die Bezirksregierung?

Tiffy

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #35 am: 29.07.2025 18:21 »
So, die Antworten waren allesamt nicht zufriedenstellend, baernrw wendet sich anderen Threads zu.

AngestellterBeamter

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #36 am: 29.07.2025 18:53 »
So, die Antworten waren allesamt nicht zufriedenstellend, baernrw wendet sich anderen Threads zu.
Wir sind zu Emotional :'(