Autor Thema: Einladung zum Gespräch  (Read 1653 times)

AngestellterBeamter

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #15 am: 26.07.2025 22:57 »
§ 65 Abs. 1 LPVG NRW (Hinweis auf Hinzuziehung eines Personalratsmitglieds):

    „Der Beschäftigte kann ein Mitglied des Personalrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen, wenn ein Gespräch mit der Dienststelle geführt wird, in dem es um seine persönlichen Angelegenheiten geht.“w. landesrechtlichen Regelungen für Personalvertretungen.
Der Arbeitgeber (bzw. die Dienststelle) darf also nicht einseitig entscheiden, wer dich im Gespräch „vertritt“ oder anwesend ist – das wäre eine Umgehung deiner Beteiligungsrechte und damit rechtswidrig.

Du darfst "ein" Mitglied hinzuziehen. Da steht aber weder, dass du dir das aussuchen darfst, noch das du das verweigern darfst. Evtl. steht ja woanders, dass bei solchen Gesprächen immer ein PR-Mitglied dabei sein MUSS. Und nur weil der AG Person A eingeladen hat, heißt das ja nicht, dass der AG sich Person A ausgesucht hat. Er hat vermutlich, wie ich oben schon schrieb, dem Personalrat gesagt "Am XX ist ein Gespräch, wir brauchen wen vom PR" und der PR sagte dann "An dem Tag kann Mitglied XYZ, bitte einladen".


Was mich auch sehr stutzig macht, ist dein Hinweis darauf, dass du keine dienstliche Email hast und trotz Namen nicht in der Lage bist, die Kontaktdaten der eingeladenen Personen rauszufinden.
Ließt sich irgendwie so, dass du kein Zugriff aufs Intranet hast. Evtl. stört sich der AG auch daran, dass du dienstliche Belange mit deiner privaten Email regelst. Bei uns wäre es zumindest so, das das sehr schnell eine Abmahnung gäbe.

Was arbeitest du da denn? Hast du einen dienstlichen PC bekommen? Der PR ist nicht für dienstliche Emails zuständig und die Frage ist, wie du dem AG das mitgeteilt hast. Hast du ihm am ersten Tag mal im Flur zugeschrien, dass du keine dienstliche Email hast oder hast du ihm das regelmäßig mitgeteilt? Bei uns bekommt man nach dem Dienstausweis sofort seine Zugangsdaten für den dienstlichen Account und hat dann auch sofort eine Email. Da gibts höchstens die Einschränkung, ob man weltweit oder nur haus intern Emails verschicken darf.

Worum gehts denn in den Gespräch? Hast du die Befürchtung, eine Abmahnung/Kündigung zu erhalten? Ist dir ein Fehlverhalten bewusst? Weißt du, ob es ähnliche Gespräche bei Kollegen gab? Hast du auffällig viele Fehltage oder bist regelmäßig Freitags oder Montags krank, ggf. ohne AU? Hast du schonmal Abmahnungen erhalten?

MoinMoin

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #16 am: 27.07.2025 08:21 »
Ich dachte immer, dass eine jährlich Personalvollversammlung verpflichtend ist.
Insofern muss baernrw wohl in einem anderem Rechtskosmos leben.

Aber wer weder Telefon noch GVPL noch Dienstemail hat, der lebt offenbar auch in einem anderem technischem Universum.

Skurril

baernrw

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #17 am: 27.07.2025 08:58 »
Hallo zusammen,

Ganz offenbar arbeite ich in einer Dienststelle, die so wie sich hier herausstellt, nicht wirklich optimal aufgestellt ist.
Ich finde es aber bedauerlich, oder empfinde es hier falsch, dass mir hier vorwürfe gemacht werden.

Viele in unseren Abteilungen arbeiten unter dem Radar. Und wo es keine Probleme gibt, wird auch nicht weiter nachgefragt.

Ich finde aber viele Denkweisen hier auch problematisch, nach dem Motto ich soll aktiv den Personalrat ausfindig machen und mit ihm in Kontakt treten.

Das kann man zwar machen. Ich sehe aber, dass ein Personalrat die Aufgabe hat, die Beschäftigten optimal zu vertreten. Das können Sie nur, wenn sie in Kontakt mit den Beschäftigten sind.

Da der Personalrat nicht aktiv ist, jedenfalls nicht. Für die Beschäftigung habe ich damit meine Zweifel, dass der Personalrat mir effektiv bei einem Gespräch hilft.

Ich bleibe aber immer noch dabei, dass ich als Beschäftigter das Recht habe, zu entscheiden, ob ich jemanden dabeihaben möchte oder nicht.

Ich habe weder Dienstrechner, eine eigene E-Mail-Adresse noch ein Diensttelefon.

Als ich am Anfang den Personalrat danach befragt habe, wurde mir mitgeteilt, dass das bei vielen so üblich ist und viele mit ihren privaten E-Mail-Adressen arbeiten. Und man, als Beschäftigte kein Anrecht hat, dass der Arbeitgeber  eine Mail-Adresse zur Verfügung stellt.

Schriftlich wollte der Personalrat  mir das natürlich nicht geben.
Mich wundert aber aktuell nicht mehr, dass der öffentliche Dienst so unmotiviert arbeitet.


Welches Video meinst du genau?
Interview mit Norbert Grupe

Viele Grüße

MoinMoin

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #18 am: 27.07.2025 09:31 »
Ich gehe davon aus, dass du einen Tisch, Stuhl und Raum beim Dienstherren bekommst.
Und ohne Rechner nur Papierarbeiten erledigst.

Also was machst du eigentlich mit welchen Arbeitsmitteln den ganzen Tag???

Wie soll dich der PR finden, wenn es keinen GVPL gibt und du nur per Post kommunizieren kannst?

Aber da bei euch illegalerweise keine PVV gemacht wird, scheint ihr eine Schattenbehörde zu sein oder eine virtuelle.
Denn ansonsten dürfte ein PR irgendwo einen Raum haben wo er physikalisch anzutreffen ist.

Aber da du offenbar elektronisch in deiner Behörde nicht existent bist, dann kann es natürlich sein, dass du einfach nicht gefunden wirst.

ich bleib dabei Skurril.

Und verständlich, wenn du jetzt bockig bist, und willst, dass der PR gefälligst auf dich zukommen soll, aber mit so einer Grundhaltung steht man sich gehörig im Weg und da würde ich als Dienstherr durchaus das Gespräch suchen.

Und wo jetzt dein Problem ist, einfach den Dienstherren schriftlich mitzuteilen, wen du gedenkst in das Gespräch mitzunehmen, bzw. das Gespräch dazu zu nutzen mit dem dir unbekannten Vertretern endlich mal ins Gespräch zu kommen und so wie Tiffy geschrieben hat zu verfahren ???


NWB

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #19 am: 27.07.2025 10:54 »
Ist halt immer die Frage, was man bewirken möchte. Konstruktiv mitarbeiten oder direkt eskalieren.

Tiffy

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #20 am: 27.07.2025 12:06 »
Welches Video meinst du genau? Interview mit Norbert Grupe
Sei mir nicht böse, aber...: Erstens war das ein kleiner Spaß, zweitens bestätigt Deine Reaktion aber leider die mitunter hier an Dich gerichteten Vorwürfe. So, wie du nicht bereit bist, Telefonnummer oder Mailadresse der PR-Mitglieder eigenständig zu erfragen, warst Du offenbar auch nicht willens, nach dem Interview mit Norbert Grupe zu googeln. Das musst Du zwar auch nicht und es war wie gesagt nur ein Scherz, den einige hier wahrscheinlich auch ohne weitere Recherche verstanden haben, aber wenn man so etwas hingeworfen bekommt und es nicht versteht, dann schaut man eigentlich erst mal selber nach, bevor man öffentlichkeitswirksam nachfragt.

Ich gestehe Dir gerne zu, dass Eure Dienststelle nach Deinen Beschreibungen wirklich ein ziemlicher Saftladen zu sein scheint. Mich beschleicht aber auch mehr und mehr der Verdacht, dass Du nicht gerade daran interessiert bist, die Situation im Rahmen Deiner Möglichkeiten zu verbessern. Vielmehr scheint hier eine eher unheilige Allianz entstanden zu sein.

Ich habe weder Dienstrechner, eine eigene E-Mail-Adresse noch ein Diensttelefon.

Was für eine Tätigkeit in einer Einrichtung des öD ermöglicht es denn heutzutage noch, ohne Mail, Telefon und PC auszukommen? Sogar unser Vertretungshausmeister in EG 5 hat all dieses (zzgl. Diensthandy) und könnte ohne wohl kaum klarkommen.



ike

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #21 am: 27.07.2025 13:00 »
Und um was soll es in dem Gespräch gehen?

MoinMoin

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #22 am: 27.07.2025 13:38 »
Was für eine Tätigkeit in einer Einrichtung des öD ermöglicht es denn heutzutage noch, ohne Mail, Telefon und PC auszukommen? Sogar unser Vertretungshausmeister in EG 5 hat all dieses (zzgl. Diensthandy) und könnte ohne wohl kaum klarkommen.
Unsere Reinigungskraft, als sie noch nicht outsourced war, war in der Tat in dieser Situation.

Tiffy

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #23 am: 27.07.2025 14:24 »
Selbst da stelle ich es mir heutzutage schwierig vor, wenn diese Reinigungskraft jetzt nicht wirklich auf der "aller-aller-untersten" Hierarchiestufe steht, also z.B. noch einen Vorarbeiter oder Hausmeister über sich hat, der ihr Aufträge erteilt oder sie zu Sondereinsätzen (übergelaufenes Klo etc.) schickt. Bei uns sitzt so ein Vorarbeiter im Keller, hat eine normale Büroausstattung (PC, Telefon etc.) und teilt seine Leute ein, die aber allesamt wie er selbst auch inzwischen nicht mehr Mitarbeiter der Uni, sondern einer Reinigungsfirma als Rahmenvertragspartner sind. Auch die an der Uni angestellten Boten, die die Papierpost zwischen den Standorten hin- und herkutschieren, haben ein Gemeinschaftsbüro mit zeitgemäßer Ausstattung und erhalten per Mail Anfragen/Aufträge.

baernrw

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #24 am: 28.07.2025 09:40 »
Hallo zusammen,

Ganz offenbar werden hier persönliche Meinungen geäußert, die ich teilweise sehr interessant finde.

Meine eigentliche Frage, ob der Arbeitgeber mir per Einladung, Personal und Schwerbehindertenvertretung vorschreiben kann und ob dieses rechtens ist, wurde so gut wie nicht behandelt.

Spannend finde ich auch Aussagen, dass der Personalrat mich gar nicht finden kann, wenn ich keine technische Ausstattung habe. Hier sollte man sich fragen, wie man ordnungsgemäß Personalratswahlen ab halten kann, wenn man mich nicht erreichen könnte. Mein Wissensstand ist, dass bei einer Einstellung der Personalrat und die Schwerbehinderung über die Einstellung informiert werden und der Personalrat der Einstellung zustimmen muss.
Folge dem hat der Personalrat die nötigen Informationen von den Beschäftigten.

Ich bin im nachgeordnet Bereich im Schulwesen tätig, hier ergibt sich die Problematik, dass das Land mein Arbeitgeber ist die passende Schulleitung die Vorwärtsstelle ist und für die Ausstattung, der Schulträger verantwortlich ist. Und die hat man eventuell Glück an Schulen oder auch halt mal Pech. In letzter Folge hat der Arbeitgeber aber die Verantwortung für Arbeitsschutz und Arbeitsausrüstung.. hier habe ich mich am Ende geweigert, meine privaten Endgeräte wie Handy und Rechner zu nutzen, weil immer mehr Eltern mich auch privat angerufen haben also außerhalb der Arbeitszeiten

Dieses Problem habe nicht nur ich, sondern zahlreiche Kollegen und Kollegen und der Personalrat ist hier relativ in aktiv.

Ich dachte, hier würde die Thematik eher auf rechtlicher, fachlicher Ebene diskutiert, anstatt auf emotionaler Ebene.
Bitte versteht auch meine Ansicht, ich bin seit mehreren Jahren in dieser Situation und mir wurde immer und immer wieder gesagt, dass es im öffentlichen Dienst so lange dauert und auch Gedanken gäbe es, dass man keine E-Mail-Adressen bekommt. Auch die Situation an vielen Schulen ist katastrophal, wenn man Glück hat, bekommt man einen Schreibtisch oder einen Sitzgelegenheit, aber einen möglichen Arbeitsplatz kann man das nicht nennen.

In einem Fall hat die BAD auch eine Begehung gemacht, und zahlreiche Mängel aufgelistet. Diese sind aber bis heute nicht behoben worden. Hier sehe ich ganz klar die Aufgabe des Personalrates, wenn schon der Arbeitgeber nicht aktiv wird.  Aber es scheint ja so, dass es im öffentlichen Dienst durchaus Stellen gibt die noch effektiv arbeiten beziehungsweise halbwegs effektiv arbeiten. Mit freie Wirtschaft kann man das glaube ich nicht vergleichen.

Viele Grüße

AngestellterBeamter

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #25 am: 28.07.2025 09:56 »
Meine eigentliche Frage, ob der Arbeitgeber mir per Einladung, Personal und Schwerbehindertenvertretung vorschreiben kann und ob dieses rechtens ist, wurde so gut wie nicht behandelt.
Das wurde doch beantwortet, allerdings nicht zu deiner Zufriedenheit.
Ich bin im nachgeordnet Bereich im Schulwesen tätig, hier ergibt sich die Problematik, dass das Land mein Arbeitgeber ist die passende Schulleitung die Vorwärtsstelle ist und für die Ausstattung, der Schulträger verantwortlich ist. Und die hat man eventuell Glück an Schulen oder auch halt mal Pech. In letzter Folge hat der Arbeitgeber aber die Verantwortung für Arbeitsschutz und Arbeitsausrüstung.. hier habe ich mich am Ende geweigert, meine privaten Endgeräte wie Handy und Rechner zu nutzen, weil immer mehr Eltern mich auch privat angerufen haben also außerhalb der Arbeitszeiten
Ich gebe hier zwar zu, dass die Hardwareausstattungsregeln bei Schulen komplett bescheuert ist. Ich kenne in NRW keinen einzigen Lehrer, der einen Laptop von der Schule gestellt bekommt. Alle müssen ihre eigenen Computer benutzen, auch Datenschutztechnisch ein absoluter Horror. Es wird sich irgendwie damit rausgeredet, dass ja ein Computer in der Schule für alle bereit steht. Wie das ganze rechtlich zu bewerten ist, wenn man sich da weigert, seine Zeugnisse am PC in der Schule und am eigenen PC zu machen kann ich hier aber nicht sagen.

Wie arbeitest du denn, wenn du dich weigerst deinen eigenen PC zu nutzen? Telefon kann ich ja noch verstehen, dass du die Nummer nicht an Eltern weitergibst. Aber Zeugnisse schreiben muss halt sein und wenn du das, verständlicher Weise, nicht am SchulPC machen willst sondern lieber Zuhause, und dich dann aber weigerst, den privaten PC zu nutzen, ist das irgendwann schon Arbeitsverweigerung.
Ich dachte, hier würde die Thematik eher auf rechtlicher, fachlicher Ebene diskutiert, anstatt auf emotionaler Ebene.
Aber auch du musst zugeben, dass es bei dir nicht anders ist. Du bist hier auch auf einer emotionalen Ebene und verweigerst dich Fakten anzuerkennen bzw. biegst sie so um, dass es dir passt..

Garfield

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #26 am: 28.07.2025 10:03 »

Meine eigentliche Frage, ob der Arbeitgeber mir per Einladung, Personal und Schwerbehindertenvertretung vorschreiben kann und ob dieses rechtens ist, wurde so gut wie nicht behandelt.

Doch. Sie war nur schnell abgehandelt. Natürlich kann der AG zum Gespräch laden und dabei SVB und PR miteinladen.

Dieses Problem habe nicht nur ich, sondern zahlreiche Kollegen und Kollegen und der Personalrat ist hier relativ in aktiv.

Es gibt gegen schlechte Personalräte genau ein Mittel: Selbst als PR kandidieren.
In deinem Fall ja sogar perfekt, du kannst mit den zahlreichen betroffenen "Kollegen und Kollegen" zusammen eine Liste aufstellen.
Wenn ihr das nicht macht, war der Leidensdruck bisher offenbar nicht hoch genug und ihr solltet aufhören über den PR zu jammern.

baernrw

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #27 am: 28.07.2025 10:14 »
Hallo zusammen,

also, zu den Fakten gehört auch, dass man die Fakten benennt. Das habe ich in den vorigen Nachrichten beschrieben, warum ich die Einladung für rechtswidrig halte.

Wenn von euch eine andere Auffassung ausgeht, ist das natürlich euer gutes Recht aber ich höre und lese hier nichts wirklich, worauf das basiert.

Wenn ihr euch so sicher seid, dann nenn mir doch bitte die Stellen, wo drin steht, dass bei einem solchen Gespräch der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung dabei sein muss?

Zum Thema Arbeitsverweigerung wenn ich nicht meine eigene Hardware benutze:
Das sind schon harte Aussagen, die bitte einmal bedacht werden müssen, wer ist denn für die Ausstattung zuständig das ist der Arbeitgeber und wenn dieser mir keine Daten zur Verfügung stellt, kann ich in der Hinsicht auch nicht arbeiten. Hier spricht man von Annahmeverzug.

Ich habe den Eindruck, dass im öffentlichen Dienst vieles einfach hingenommen wird und nicht hinterfragt wird. Deshalb läuft auch so vieles im Behörden nicht.

Allein schon die Aussage, dass man Arbeitsverweigerung betreibt, wenn man seine eigene Hardware nicht mitbringt würde in der freien Wirtschaft schallendes Gelächter auslösen.

Ich würde mich also sehr freuen, wenn zu den Aussagen halt auch wobei zu besetzen Regelung oder Vereinbarung kommen würden.

Vielen Dank




Tiffy

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #28 am: 28.07.2025 10:15 »
Leider fehlt uns für eine noch bessere Antwort- und Beratungsmöglichkeit auch immer noch die wesentlichen Info über die konkrete Tätigkeit. Lehrer oder Sozialarbeiter kann es ja aus ziemlich naheliegenden Gründen (...) nicht sein. Schulsekretär auch nicht, denn das wäre wohl der einzige auf der Welt, der ohne Büroausstattung auskommt. Es bleibt in diesem Konstrukt eigentlich nur Schulhausmeister oder vielleicht so etwas wie damals "Herr Bloch".

Was den Punkt der "Arbeitsverweigerung" und der Nichtüberlassung erforderlicher Arbeitsmittel angeht, bin ich übrigens voll bei Dir, baernrw. Man sollte da nur von Anfang an konsequent sein und und nicht erst die Mobilfunknummer rausgeben, später dann aber deren Nutzung untersagen. Das geht zwar formal, wirkt aber ziemlich bockig und inkonsequent.

AngestellterBeamter

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #29 am: 28.07.2025 11:04 »
Hallo zusammen,

also, zu den Fakten gehört auch, dass man die Fakten benennt. Das habe ich in den vorigen Nachrichten beschrieben, warum ich die Einladung für rechtswidrig halte.

Wenn von euch eine andere Auffassung ausgeht, ist das natürlich euer gutes Recht aber ich höre und lese hier nichts wirklich, worauf das basiert.

Wenn ihr euch so sicher seid, dann nenn mir doch bitte die Stellen, wo drin steht, dass bei einem solchen Gespräch der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung dabei sein muss?
Du hattest einen Text zitiert und da raus gelesen, dass du dir aussuchen darfst, welche konkrete Person vom PR und SBV dabei ist und hattest dich darüber echauffiert, das der AG einfach persönlich benannte PR und SBV-Leute eingeladen hat. Darauf sagte ich dir, dass der Text nur hergibt, dass der PR und SBV dabei ist, nicht dass du ein Recht darauf hast, dir das PR-Mitglied aussuchen zu dürfen.

Für konkrete Verpflichtungen müsste man im Grunde genommen deinen Arbeitsvertrag erhalten um zu gucken, was bei dir konkret gilt. Auch ist es dabei wichtig zu wissen, um was es beim Gespräch konkret geht.
Zum Thema Arbeitsverweigerung wenn ich nicht meine eigene Hardware benutze:
Das sind schon harte Aussagen, die bitte einmal bedacht werden müssen, wer ist denn für die Ausstattung zuständig das ist der Arbeitgeber und wenn dieser mir keine Daten zur Verfügung stellt, kann ich in der Hinsicht auch nicht arbeiten. Hier spricht man von Annahmeverzug.
Bitte nicht aus dem Kontext reißen! Ich habe dir nie "Arbeitsverweigerung" vorgeworfen!

Wenn ich aber das nehme, was du hier schreibst, bekommt man halt einen gewissen Eindruck von dir. Beispielsweise, dass sich der Personalrat bei dir zu melden hat. Dazu ist auch die Frage, die du ebenfalls bisher nicht beantwortest hast, wie du denn ohne all das arbeitest und wie du dem AG das alles mitgeteilt hast. Ich kenne Leute die rufen bei der Hotline an, teilen mit, dass die Maus defekt ist und warten dann im Homeoffice wochenlang darauf, dass man ihnen eine neue Maus Zuhause installiert. Teilen diesen Wunsch aber nie mit. Die Maus liegt wieder rum an der Servicetheke seit Wochen bereit und der Service schickt einmal die Woche eine Erinnerung, dass die Maus bereit liegt. Lustiger weise schaffen sie es sich jeden Morgen im Homeoffice einzustempeln, aber dann nicht zu arbeiten. Solche Leute bekommen dann auch irgendwann die Kündigung wegen Arbeitsverweigerung. Jemand der aber jeden Tag 2 mal zur Servicetheke geht und fragt, ob seine Vertikalmaus schon da ist, hat selbst bei wochenlang ruhender Arbeit nichts zu befürchten.
Allein schon die Aussage, dass man Arbeitsverweigerung betreibt, wenn man seine eigene Hardware nicht mitbringt würde in der freien Wirtschaft schallendes Gelächter auslösen.
Dann kennst du die freie Wirtschaft nicht. Es gibt genug Branchen, wo man sein eigenes Auto nutzen muss, sein eigenes Handy, bei Startups und kleineren Firmen auch gerne tatsächlich einen eigenen Laptop/PC usw.

Ich habe dir ja sogar zugestimmt, dass das in der Schulwelt tatsächlich komisch ist was den Arbeitsplatz angeht. Aber auch hier gibts verschiedene Wege damit umzugehen. Und deine Aussage, dass dich Leute privat anrufen und du dich weigerst, das hinzunehmen scheint darauf hinauszulaufen, dass du das mal gestattet hast und dich nun weigerst. Wenn das beim privaten PC genau so ist ...
Ich würde mich also sehr freuen, wenn zu den Aussagen halt auch wobei zu besetzen Regelung oder Vereinbarung kommen würden.
Woher sollen wir die Vereinbarungen deines AGs kennen, wenn du uns nichts verrätst und man dir alles aus der Nase ziehen muss?