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Hunde im Betrieb

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MoinMoin:

Mein Tipp:

Wenn andere sich was raus nehmen und man selber nicht, dann sollte man es sich auch raus nehmen, sollte der AG dann Abmahnen, dann landet es halt vor Gericht und man klärt es.
Spätestens dann merkt der VG und die da drüber das grundlos mit unterschiedlichen Kriterien vorgegangen wird.

Erinnert mich an die Standpauke die ein Bekannter mal bekommen hat, als er bei den Rauchern draußen stand und klönte.
Auf die Frage, warum die anderen es dürften, kam natürlich die Antwort: Die machen ja auch ne Raucherpause.
Als da die Entgegnung kam: "Ich mache grade eine Keks Pause" und wurde lauter geflucht und von dannen gezogen......

Alien1973:
Ich lass mir ja einen Hund eingehen auf Arbeit, aber doch nicht VIER.....egal wie groß die sind.

Dass der AG kein Hundeheim eröffnen will ist auch klar. Aber dann sollte pro Person halt nur EIN Hund erlaubt sein, dann können auch andere Mitarbeiter einen mit zur Arbeit nehmen.

So wie dargestellt wäre ich ebenfalls sauer und das hat absolut gar nichts mit Neid zu tun...

Just my 2 Cents....

PS:
Bei uns gibt's keine Hunde, nur in absoluten Ausnahmefällen und Notsituationen und dann halt nur tageweise und nicht als Dauerzustand. Und das auch nur, wenn die Kollegen mitspielen.

UNameIT:


--- Zitat von: Gruppenleiterin am 29.07.2025 15:28 ---
--- Zitat ---
--- Zitat von: Thomber am 29.07.2025 14:40 ---
--- Zitat ---Ob andere davon einen Nachteil erhalten, interessiert die Leitung nicht.
--- End quote ---
Vielleicht ne Sache für Euren Personalrat?

--- End quote ---
Der ist involviert. Das Thema taucht bei uns öfter auf. Daraufhin kamen ja die Aussagen vom GF.



--- End quote ---

Neid steht niemanden. Ich weiß, dass allein so ein Tonfall bei uns schon eher die Tür für Ausnahmen schließen würde. Solange die Kollegin die Zeiten für die Gassi-Runde von der Arbeitszeit abzieht oder in den entsprechenden Pausen Gassi geht, ist doch alles in Ordnung.


"macht worauf er Bock hat" - Sie hat, so wie du es dargestellt hast eine Ausnahmegenehmigung. Somit ist das weit entfernt von "worauf sie Bock hat." Sich keinen Hund anzuschaffen, ist übrigens leichter, als einen bestehenden Hund "abzuschaffen". Somit ist es verständlich, warum die Ausnahme Bestandschutz hat.

--- End quote ---

Würdest Du richtig lesen, wüsstest Du , dass sie NICHT in den Pausen Gassi geht und diese auch nicht stempelt. Das wird nur von der Leitung nicht gesehen. Und, dass sich mein Tonfall etwas erhärtet ist in meinen Augen verständlich. Dem GF trete ich sachlich aber bestimmt gegenüber auf. Sollte hier aber auch kein Thema sein.

Würde es auch als Neid betitelt werden, wenn der eine ne Stunde und der andre nur ne halbe Stunde Pause bekommen würde?
Ich habe nach sachlichen Einschätzungen gefragt, nicht nach moralischen, die kann hier nämlich keiner beurteilen.
Die "Ausnahmeregelung" galt für einen alten, kranken Hund. Und nur für den, aber der wurde dann einfach klammheimlich durch neue ersetzt. Somit übergeht Sie damit in gewisserweise ihren Vorgesetzten, der aber halt nun auch nicht mehr hier arbeitet seit geraumer Zeit.
Aber gut, da ich auf die Moralpredigt verzichten kann, bin ich hier auch wieder weg.
Habt einen schönen (hundefreien) Tag  :-X
[/quote]

Tut mir leid, dass ich dort nicht deiner Meinung bin. Um zu wissen ob sie die Zeiten nicht von der Arbeitszeit abzieht, müsstest du Einblick in ihre Personalkartei, bzw. Stempelkarte haben. Vielleicht hast du das ja, dann ist das Arbeitszeitbetrug und sollte als Verdacht an die Vorgesetzte und die Personalstelle gemeldet werden.

Hast du Einblick in den Schriftlaut der Ausnahmegenehmigung? "Frau X darf Hund Y mit zur Arbeit bringen, da Hund y folgende Erkrankungen hat." oder " Frau X hat das Recht einen Hund mit zur Arbeit zu bringen".

Würde der eine ne Stunde Pause machen, der andere ne halbe, käme es hier wieder darauf an, begebt er Arbeitszeitbetrug oder zieht er die gesamte Stunde ab. Handelt es sich hier um Einzelfälle, also alle paar Monate oder ist es eine Gewohnheit.

@Alien im Anfangspost hat die TE geäußert, dass sie sauer ist, dass sie keine Ausnahmegenehmigung für einen eigenen Hund erhält. Ob Hund oder nicht, ist ein ganz anderes Thema.

Faunus:

--- Zitat von: MoinMoin am 29.07.2025 20:55 ---
Wenn andere sich was raus nehmen und man selber nicht, dann sollte man es sich auch raus nehmen, sollte der AG dann Abmahnen, dann landet es halt vor Gericht und man klärt es.
Spätestens dann merkt der VG und die da drüber das grundlos mit unterschiedlichen Kriterien vorgegangen wird.


--- End quote ---

Genau so!
Ich kann die TE gut verstehen. Sie würde gerne einen Hund mitbringen, der Chef will nicht. Aber eine Kollegin bringt vier Hunde mit und der Chef faselt von "Bestandsschutz".

Das ist nicht nur hundsmiserabler Führungsstil sondern widerspricht dem allg. Gleichbehandlungsgrundsatz.  Auf die sachliche Begründung warum bei 4 ja und bei einem nein wäre ich gespannt! Bestandsschutz ist es schon mal nicht aber  4 vorhandene Chihuahua  wurden erlaubt und der Wunschhund  Mastiff geht nicht wäre so eine sachliche Begründung, die sinnlos wäre anzufechten.

Wobei eine Frage hätte ich noch: ist da mind. ein ausgebildeter Therapiehund bei dem Rudel von der Kollegin dabei?

BAT:

--- Zitat von: MoinMoin am 29.07.2025 20:55 ---
Erinnert mich an die Standpauke die ein Bekannter mal bekommen hat, als er bei den Rauchern draußen stand und klönte.
Auf die Frage, warum die anderen es dürften, kam natürlich die Antwort: Die machen ja auch ne Raucherpause.
Als da die Entgegnung kam: "Ich mache grade eine Keks Pause" und wurde lauter geflucht und von dannen gezogen......

--- End quote ---

Wenn in der DV Raucherpausen (mit Ausstempeln) vorgesehen sind, wäre für den Nichtraucher mindestens eine Abmahnung fällig gewesen. Oder man muss die DV ändern.

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