Autor Thema: Beamte im eigenen Haus auf befristete Stellen nicht bewerbungsberechtigt  (Read 841 times)

Martin38

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Hallo zusammen.

Ich habe eine Frage und hoffe auf Euer Fach- und Schwarmwissen.

Ich bin Bundesbeamter einer Bundesoberbehörde und hatte meine Verwendung gewechselt. Gern wechselte ich zurück in einen ursprünglichen Bereich.

Hier ist auch erneut eine Stelle ausgeschrieben, allerdings befristet bis Mitte 2028.

Die Auschreibung ist mit dem Zusatz versehen: "Beschäftigte des ...["Dienstherren"]... sind nur bewerbungsberechtigt, wenn sie sich in keinem unbefristeten Arbeitsverhältnis und nicht im Beamtenverhältnis befinden."

Die Intention dahinter ist mir klar, ist halte es im Lichte der Bestenauslese aber für mindestens schwierig.

Wie seht Ihr das auch im Hinblick auf Art 33 GG?

Besten Dank für Eure Antworten
Martin
« Last Edit: 29.07.2025 15:33 von Martin38 »

Greif

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Sachliche Gründe sind bei befristeten Arbeitsverträgen zulässig: § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG

Gemäß Deiner Argumentation müsste jede Ausschreibung für Beamte geöffnet sein, da sie ansonsten benachteiligt wären. Diese Maximalforderung würde Art 33 GG widersprechen, da dieser von der "Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse [...] als ständige Aufgabe" spricht.
Wahrscheinlich würde aber nur eine Minderheit aller DP des öD eine solche Vorgabe erfüllen.

Umlauf

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Die Befristung wird Gründe haben.
Damit wird schlichtweg das Procedere der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ausgesetzt. Ich gehe davon aus, dass dann gar keine Planstelle entsprechend zur Verfügung steht, ebenso keine Stelle. Rein haushaltstechnisch gesehen.

TB werden bei uns zugelassen, mit einem sehr deutlichen Hinweis, dass dann die Dauerstelle weg wäre.

Martin38

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Sachliche Gründe sind bei befristeten Arbeitsverträgen zulässig: .

Ich habe aber gar keinen Arbeitsvertrag.  ;)

Mir geht es ja auch nicht um die Öffnung für Beamte, sondern den Ausschluss der Bewerbungsfähigkeit des eigenen Personals. Auf dem Markt ist für die Stelle offenbar niemand zu finden, da sie grad zum zweiten Male ausgeschrieben wird.

Und ein Detail habe ich vielleicht so nicht klar genug geschrieben: Die Ausschreibung ist für Tarifbeschäftigte und Beamte geöffnet. TB E11 mit Zeitvertrag, B bis A12 per Abordnung.

Beste Grüße

Hain

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Dann liegt die Antwort darin, dass der bisherige Dienstherr nicht abordnen möchte/kann - was er auch nicht muss. Der neue Dienstherr hat mutmaßlich keine freie Planstelle, die er zur Besetzung geben kann. Die Bewerbung ist nicht ausgeschlossen, sie setzt nur die Entlassung aus dem bisherigen Beamtenverhältnis voraus.

Martin38

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Sorry vielleicht war ich nicht genau genug:

Es geht um eine statusgleiche Bewerbung eines Lebenszeitbeamten im eigenen Haus.
Es gibt keinen Dienstherrenwechsel, keine Änderung der Besoldung, keine Beförderung.

Mir geht es nur um die Frage, kann ein Dienstherr seine eigenen Beamten von einer Stellenausschreibung ausschließen.

derneuehier25

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zu deiner letzten frage, auf die gefahr dass noch ein detail fehlt, insbesondere bei personalfragen gibt es immer mehr als zwei seiten der medaille ;)

also: am anfang steht immer eignung, leistung und befähigung

alle die lang genug dabei sind wissen, wie das ausgelegt wird/ werden kann

das andere ist, wenn ein kollege förderlich für diesen posten in frage kommt, dann wäre eine besoldungsgleiche umsetzung auch zu hinterfragen, von der jeweiligen personalbearbeitenden stelle

und: linienvorgesetzter ist nicht dienstherr

der dienstherr hält sich wie erwähnt an eignung, leistung und befähigung

der linienvorgesetzte wird für die bewerber aufgefordert eine bewertung zu erstellen, der muss also papier schwarz machen und erklären ob bewerber A oder B oder C etc das anforderungsprofil erfüllt oder eben nicht

pauschal ausschließen geht also nicht, jeder bekommt eine antwort auf seine bewerbung ;)

kurzum, da gibt es noch einige fallstricke, das ganze personalgeschäft ist "speziell"

jeder der mal ne konkurrentenklage am hals hatte, weiß dass das keiner gebrauchen kann
« Last Edit: 30.07.2025 12:28 von derneuehier25 »

Stempelritter

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Sorry vielleicht war ich nicht genau genug:

Es geht um eine statusgleiche Bewerbung eines Lebenszeitbeamten im eigenen Haus.
Es gibt keinen Dienstherrenwechsel, keine Änderung der Besoldung, keine Beförderung.

Mir geht es nur um die Frage, kann ein Dienstherr seine eigenen Beamten von einer Stellenausschreibung ausschließen.

Ja, natürlich. Allein die Laufbahn kann schon ausschließen, z.B. Befähigung zum Richteramt für höheren nicht-technischen Dienst. Fehlt dir diese bist du ausgeschlossen.

clarion

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Dein Dienstherr möchte keine Löcher am Stammarbeitsplatz erzeugen, indem er das eigene, bereits vorhandene  Personal auf eine befristete Stelle setzt. Das finde ich soweit nachvollziehbar und m.E. vom Organisationrecht abgedeckt.