Autor Thema: Eingruppierung TV-L  (Read 180 times)

thevienation

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Eingruppierung TV-L
« am: 03.08.2025 17:09 »
ich werde demnächst eine neue Stelle als Projektbearbeiter im TGA antreten. Ich habe bereits einen Bachelorabschluss und werde meinen Master voraussichtlich kurz vor Arbeitsbeginn abschließen. Da ich bisher keine berufliche Erfahrung habe, soll ich in der Entgeltgruppe 10, Stufe 1 eingestuft werden. Ist es so richtig ?

Die Verwaltung hat bislang nur meinen Bachelorabschluss berücksichtigt. Nun frage ich mich: Wird der Masterabschluss später noch berücksichtigt, sobald ich das Zeugnis nachreiche? Ändert sich dadurch meine Eingruppierung (EG 13 bis EG 14)?

Laut Aussage der Verwaltung spielt es beim Einstieg zunächst keine Rolle, ob man einen Bachelor oder Master hat – die Einstufung erfolge generell zwischen EG 10 und EG 12. Ist das so üblich und nachvollziehbar?

Ich freue mich über Rückmeldungen oder Erfahrungen dazu.

E15TVL

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Antw:Eingruppierung TV-L
« Antwort #1 am: 03.08.2025 17:23 »
Da ich bisher keine berufliche Erfahrung habe, soll ich in der Entgeltgruppe 10, Stufe 1 eingestuft werden. Ist es so richtig ?
Ja.
Keine einschlägige Berufserfahrung = Stufe 1.

Die Verwaltung hat bislang nur meinen Bachelorabschluss berücksichtigt. Nun frage ich mich: Wird der Masterabschluss später noch berücksichtigt, sobald ich das Zeugnis nachreiche? Ändert sich dadurch meine Eingruppierung (EG 13 bis EG 14)?

Laut Aussage der Verwaltung spielt es beim Einstieg zunächst keine Rolle, ob man einen Bachelor oder Master hat – die Einstufung erfolge generell zwischen EG 10 und EG 12. Ist das so üblich und nachvollziehbar?
Die Eingruppierung richtet sich nach den nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten. Der Abschluss ist dabei mehr oder weniger erst einmal egal. D. h. du bekommst später aufgrund deines Masters keinen Cent mehr. Deine Behörde könnte dir aber Tätigkeiten der Wertigkeit E 13 und aufwärts übertragen, wenn sie denn wöllte... aber das könnte sie auch jetzt schon.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung TV-L
« Antwort #2 am: 03.08.2025 17:24 »
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der AG bildet sich über die EG lediglich eine Rechtsmeinung. Gleiches kannst du auch machen, indem du deine Tätigkeit mit Hilfe der Entgeltordnung anhand ihrer Tätigkeitsmerkmale abgleicht.

Deine Eingruppierung ändert sich, sofern du höherwertige Aufgaben übertragen bekommst.

Dass "die Einstufung generell zwischen EG 10 und EG 12 erfolge", ist eine seltsame Aussage.

Ohne (einschlägige) Berufserfahrung besteht lediglich Anspruch auf Stufe 1.