Autor Thema: Eingruppierung TV-L  (Read 306 times)

thevienation

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Eingruppierung TV-L
« am: 03.08.2025 17:09 »
ich werde demnächst eine neue Stelle als Projektbearbeiter im TGA antreten. Ich habe bereits einen Bachelorabschluss und werde meinen Master voraussichtlich kurz vor Arbeitsbeginn abschließen. Da ich bisher keine berufliche Erfahrung habe, soll ich in der Entgeltgruppe 10, Stufe 1 eingestuft werden. Ist es so richtig ?

Die Verwaltung hat bislang nur meinen Bachelorabschluss berücksichtigt. Nun frage ich mich: Wird der Masterabschluss später noch berücksichtigt, sobald ich das Zeugnis nachreiche? Ändert sich dadurch meine Eingruppierung (EG 13 bis EG 14)?

Laut Aussage der Verwaltung spielt es beim Einstieg zunächst keine Rolle, ob man einen Bachelor oder Master hat – die Einstufung erfolge generell zwischen EG 10 und EG 12. Ist das so üblich und nachvollziehbar?

Ich freue mich über Rückmeldungen oder Erfahrungen dazu.

E15TVL

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Antw:Eingruppierung TV-L
« Antwort #1 am: 03.08.2025 17:23 »
Da ich bisher keine berufliche Erfahrung habe, soll ich in der Entgeltgruppe 10, Stufe 1 eingestuft werden. Ist es so richtig ?
Ja.
Keine einschlägige Berufserfahrung = Stufe 1.

Die Verwaltung hat bislang nur meinen Bachelorabschluss berücksichtigt. Nun frage ich mich: Wird der Masterabschluss später noch berücksichtigt, sobald ich das Zeugnis nachreiche? Ändert sich dadurch meine Eingruppierung (EG 13 bis EG 14)?

Laut Aussage der Verwaltung spielt es beim Einstieg zunächst keine Rolle, ob man einen Bachelor oder Master hat – die Einstufung erfolge generell zwischen EG 10 und EG 12. Ist das so üblich und nachvollziehbar?
Die Eingruppierung richtet sich nach den nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten. Der Abschluss ist dabei mehr oder weniger erst einmal egal. D. h. du bekommst später aufgrund deines Masters keinen Cent mehr. Deine Behörde könnte dir aber Tätigkeiten der Wertigkeit E 13 und aufwärts übertragen, wenn sie denn wöllte... aber das könnte sie auch jetzt schon.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung TV-L
« Antwort #2 am: 03.08.2025 17:24 »
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der AG bildet sich über die EG lediglich eine Rechtsmeinung. Gleiches kannst du auch machen, indem du deine Tätigkeit mit Hilfe der Entgeltordnung anhand ihrer Tätigkeitsmerkmale abgleicht.

Deine Eingruppierung ändert sich, sofern du höherwertige Aufgaben übertragen bekommst.

Dass "die Einstufung generell zwischen EG 10 und EG 12 erfolge", ist eine seltsame Aussage.

Ohne (einschlägige) Berufserfahrung besteht lediglich Anspruch auf Stufe 1.

Ekko

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Antw:Eingruppierung TV-L
« Antwort #3 am: 04.08.2025 07:54 »
Laut Aussage der Verwaltung spielt es beim Einstieg zunächst keine Rolle, ob man einen Bachelor oder Master hat – die Einstufung erfolge generell zwischen EG 10 und EG 12. Ist das so üblich und nachvollziehbar?

Üblich? Ja. Nachvollziehbar? Nein.

Ach ja, wer kennt sie nicht? Unsere lieben Personaler, die mit dem Dienststellenbudget umgehen, als wäre es das hart Ersparte im eigenen Geldbeutel. Überall Drücken wo es geht und sich dann beschweren wie anspruchsvoll die junge Generation ist, wenn diese sich nach 6 Monaten mal in die Entgeltordnung eingearbeitet und Fragezeichen im Kopf hat.

Gab es zu meinem beruflichen Einstieg auch. Je nach Behörde oder Branche gerne genutzt und immer wieder gesehen, wenn auch, wie von vorigen Foristen bereits erwähnt, tariflich nicht astrein. Lässt sich leider nicht vermeiden.
Hatte eine junge Kollegin, die noch vor der Anstellung ihren Master beendet hat, dann trotzdem noch 3 Jahre in der 10 rumgekrebst und dann gegangen ist, weil sie die Schnauze voll hatte. Sehr motiviert, deutlich mehr Arbeit als die Kolleginnen und Kollegen auf gleicher Stelle und das bei 2-3 Entgeltgruppen niedriger. Trotzdem bei Kündigung die halbe Liegenschaft: "Wie konnte das nur passieren? Den Weggang kann sich ja wirklich niemand erklären".

Um praktisch zu bleiben: Die werden an ihrer Handhabung wenig ändern und es ergibt für dich auch keinen Sinn, etwas an der Art und Weise ändern zu wollen. Das heisst aber nicht, dass du das einfach abnicken solltest.

Wenn es nicht deine Traumstelle ist, sag der Truppe, dass du bei Arbeitsbeginn einen Master hast und unter E11 nicht kommen wirst. Wenn denen die Hälfte der EGO ohnehin egal ist, dann kann man auch so etwas vertraglich vereinbaren. Erfahrungsgemäß wird die spätere Höhergruppierung eine Qual, die ich auch durch habe und deshalb niemandem empfehlen will. Ein anderer AG stellt dich an der Stelle ohne zu Zucken mit 11 oder 12 ein.
Wenn es deine Traumstelle ist: Sag es der Truppe trotzdem.

Und ganz wichtig: Lass dir das schriftlich geben. Selbst bei solchen Geschichten wie: "Ja, wenn Sie dann hier sind und den Master nachweisen, ist das kein Problem". Doch das wird ein Problem. Es geht damit los, dass du deine Stufenlauftzeit verlierst bis du dann "Höhegruppiert" wirst. Diese Menschen verstehen nichts von Eingruppierung des Tätigkeitsprofils und fassen das dann als Neubewertung der Stelle sondern schlicht und ergreifend als Höhergruppierung, weil es einfacher ist. Immer so, wie es den Herrschaften gerade genehm ist und bloß nicht zu Gunsten des Arbeitnehmers.

Das hier ist ein absolutes Paradebeispiel für das Bilderbuch der Ausbildung zukünftiger Personalabteilungen zur Fragestellung "Wie verkacke ich meine Stellenbesetzung?".
Man entschuldige mir eventuelle Entgleisungen, aber ich kann mir den Mist langsam nicht mehr anhören.


Rowhin

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Antw:Eingruppierung TV-L
« Antwort #4 am: 04.08.2025 09:01 »
Was E15TVL und FearOfTheDuck sagen, stimmt genau so. Als Ergänzung vllt noch, weil der TE wohl neu im TV-L ist, auf die EGO (Entgeltordnung zum TV-L) verwiesen, die auch Ekko erwähnt. Dort findest du die Beschreibungen der Tätigkeiten, auf denen wie gesagt die Einstufung basiert.