Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung

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MoinMoin:
Also wenn einschlägige Berufserfahrung vorliegt, dann hat man Anrecht auf die Stufe 3 bei 3 Jahren.
In der Regel erlangt man auf einer 13er Stelle keine einschlägige Berufserfahrung für die 11er Tätigkeiten und umgekehrt. Aber wenn dem so ist bei dir, dann ist das ja geklärt.


Mit der ViTa war von mir gemeint, dass jemand der fördelrichen Zeiten bei einem anderen AG gesammelt hat und Neueingestellt wird, der kann dann diese voll anrechnen lassen, während jemand der mit 6,7,8,9 Monaten Unterbrechung bei dem AG wieder einsteigt nicht.

Das eine Neueinstufung angesetzt wird liegt daran, dass es keine Einstellung im unmittelbaren Anschluss ist. §16 2a

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