Autor Thema: Nach Masterabschluss höhere Eingruppierung?  (Read 1429 times)

Lilup

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Hallo.

Arbeite nach meinem Bachelorabschluss auf einer Stelle die höher bewertet ist, werde aber aufgrund Nichterreichen der Wartezeiten immer noch nach A9 bezahlt. Wollte bald neben der Arbeit einen Master mit 90 ECTS (zusammen mit dem Bachelor in Public Administration mit 180 ECTS und dem Nachholen von zusätzlichen 30 ECTS, würde ich auf 300 ECTS kommen) absolvieren.

Welche Möglichkeiten habe ich nach Abschluss des Masters entweder auf derselben oder auf einer neuen Stelle (sei es beim selben oder bei einem neuen Dienstherrn) auch entsprechend der Stelle die höhere Besoldung zu erhalten?
Gibt es eine Möglichkeit spätestens nach dem Masterstudium die Wartezeiten bis zur nächsten Beförderung zu umgehen?

Wenn möglich würde ich gerne weiterhin Beamtin bleiben. Bei welchem Dienstherrn oder sogar Wechsel zum Bund wäre mir egal.
Wenn alle Stricke reißen, wäre evtl. ein Wechsel in das Angestelltenverhältnis wirtschaftlich besser?
« Last Edit: 08.08.2025 17:17 von Lilup »

Unknown

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Antw:Nach Masterabschluss höhere Eingruppierung?
« Antwort #1 am: 08.08.2025 18:00 »
Deine Wahl der Begriffe ist leider gegensätzlich.
Mal sprichst du von Tarifrecht ein anderes Mal von Beamtenrecht.
Bist du Tarifbeschäftigte oder Beamtin? Wenn du Beamtin passt. Im mD oder gD? Wer ist dein Dienstherr und in welchem Bundesland?

Lilup

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Antw:Nach Masterabschluss höhere Eingruppierung?
« Antwort #2 am: 08.08.2025 18:09 »
Ich meine im Titel natürlich Besoldungsgruppe. Konnte es nur nicht mehr ändern, vllt kann das ja ein Mod, falls möglich.

Aber denke im Text ist ja dann ersichtlich, dass ich Beamtin bin. Befinde mich aktuell im gehobenen Dienst. Bundesland Hessen, daher auch im Forum unter "Beamte Hessen" geschrieben.
« Last Edit: 08.08.2025 18:15 von Lilup »

Marius

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Antw:Nach Masterabschluss höhere Eingruppierung?
« Antwort #3 am: 09.08.2025 12:21 »
Hallo die Antwort lautet wie so oft es kommt drauf an.

Weiß Dein jetziger Dienstherr von dem Masterstudium? Sprich ist da eine entsprechende Stelle ggf. mündlich schon in Aussicht gestellt worden?
Was wird für eine Qualifikation wird bei einem Wechsel in den hD von Deinem Dienstherr vorausgesetzt?
Wie ist Dein jetziger DP denn bewertet? Da du schreibst "höher bewertet", wird dieser mind. also eine A9/A10 Bündelstelle sein.
Da u.a. diese Infos fehlen, kann man aber letztendlich bei der Antwort nur orakeln...

Nehmen wir jetzt aber mal an, Du bestehst Dein Masterstudium. Nehmen wir ferner mal an, Du sitzt auf einer A9-A11 Bündelstelle.
Dann bringt Dir Dein Studium für eine "schnelle" Beförderung erstmal nichts, da Privatvergnügen und das Masterstudium "hilft" Dir nicht um im gD schneller befördert zu werden.

Deine Fragen hinterlassen auch den Eindruck, dass Du Dich mit dem (hessischen) Beamtenrecht wenig befasst hast. Denn um eine "Wartezeit" (ist damit die gesetzliche Wartezeit von einem Jahr nach Beendigung der Probezeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 HBG oder eine hausinterne/ressortinterne Warteliste gemeint?) zu umgehen, hilft das Masterstudium nicht.

Das Studium würde Dir nur für einen Wechsel in den hD auf einen A13er DP helfen. Ob es solche Stellen bei deinem Dienstherrn gibt und ein Masterstudium hierfür genügt, müsstest Du am besten wissen/in Erfahrung bringen können.

Beachte zudem, dass auch die Haushaltslage Hessens-trotz, oder gerade wegen exorbitanten Einzahlungen in den Länderfinanzausgleich- zusehends schlechter wird.