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Bayerische Beamtenversicherung Krankenversicherung
Saxum:
1: Die Kolleg*innen hier haben schon alles relevante dazu gesagt.
Es empfiehlt sich aber trotzdem sich mal die Zeit zu nehmen, alle Versicherungsbedingungen (Bi- und Unisex) auszudrucken und jeden Punkt miteinander zu vergleichen. Da kann es auffallen dass gewisse Leistungen entweder in einem der beiden Tarifen nicht drin ist oder dass Leistungen erweitert sind. Beliebtestes Beispiel sind Vorsorge-Kuren, Anschlussheilbehandlung, Vorsorgeuntersuchungen Heil- und Hilfsmittel, Krankenpflege, Hospiz etc.
Normalerweise kann der Unisex-Tarif besser sein als der Bisex-Tarif, aber auch nicht immer und auch in diesen Fällen ist immer noch ein Wechsel in einen Unisex-Tarif nach § 204 VVG quasi jederzeit möglich.
2 : Der Gesetzgeber hat den Basistarif als verpflichtenden Sozialtarif festgelegt, der vergleichbare Leistungen wie nach SGB V anzubieten hat und frei von Risikozuschlägen / Leistungsausschlüssen ist. In dieser Hinsicht bietet dieser also ggf. mehr Leistungen als der Standardtarif. Leider grätscht eine kleine Klausel in diese Norm hinein, nämlich dass man "abweichende Sätze" vereinbaren kann und tatsächlich in *dieser* Hinsicht den Basistarif schlechter stellt als den Standardtarif. Man kann *immer* in den Basistarif wechseln, auch falls man zuerst den Standardtarif genommen hat aber umgekehrt (derzeit) nicht.
Der Höchstbeitrag im Basistarif fällt in der Regel an, wenn man direkt in den Basistarif einsteigt oder zumindest noch nicht lange genug Altersrückstellungen aufgebaut hat, die dann verrechnet werden würden. Davon abgesehen ist dieser für Beihilfeberechtigte auch nur in der "Restkosten-Versicherung-Variante" abzuschließen, also z.B. 50% oder 30%.
Der Standardtarif ist relativ gesehen "günstiger" im Vergleich zum Basistarif aus mehreren Gründen, viele der Versicherten sind noch eher im Standardtarif als im Basistarif, ein Wechsel ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft (mind. 10 Jahre PKV Versichert, mindestens 65 Jahre alt, oder 55 Jahre wenn gesamte Einkommen nicht die Beitragsmessungsgrenze überschreitet oder jünger aber bereits eine Rente beziehen und das gesamte Einkommen die Beitragsmessungsgrenzen nicht übersteigen). Der Basistarif ist im Gegensatz dazu ab dem Tag 1 möglich, somit ist es auch logisch, dass der andere Tarif eher mehr Altersrückstellungen hat.
Der Standard oder der Basistarif ist eigentlich immer die "letzte Reißleine". Normalerweise sind die Normaltarife erheblich viel besser, auch vom Leistungsumfang und der Bearbeitungsdauer her. Vielleicht sind die Standard- oder Basistarife insbesondere für Tarifgenerationen gut, die mal anno dazumal als "Lockangebote" eingestellt wurden und die nie gedacht/kalkuliert waren "auf ewig" zu laufen. Man hatte bei denen die Idee einen "günstigen Start" in der PKV zu ermöglichen und später sollten diese dann in die Normaltarife wechseln. Diese sind auch von den Leistungen und Beiträgen auch zwangsläufig schlechter und werden auch heutzutage so nicht mehr angeboten.
3: Eigentlich gut.
Falls man mit der Frage einen Versicherungswechsel ins Auge fasst, bitte vergesst die Idee wieder. Die kommt nur vielleicht bestenfalls in Frage wenn man noch innerhalb der 3-5 Jahren Versicherungsdauer befindet und wenn der neue Zieltarif bessere Leistungen, besseren Beitrag bietet und die eigenen Vorerkrankungen lückenlos dokumentiert sind bzw. angegeben werden können.
Ein externer Tarifwechsel bringt einen Verlust des Teils der Altersrückstellungen die über den Basistarif hinausgehen und es fangen alle Fristen für die vorvertragliche Anzeigepflicht wieder von 0 an zu laufen.
4: Grundsätzlich kann man die nicht vermeiden und massiv ist eigentlich bei den PKV relativ auf längere Zeiträume runtergebrochen. Man muss es Vermindern kann man diese beispielsweise durch einen internen Tarifwechsel (auch von Bisex nach Bisex, allerdings nicht von Unisex nach Bisex) nach § 204 VVG allerdings ist die Auswahl an "internen Tarifen" bei Beamten in der Regel eingeschränkter als bei den Vollversicherten.
Ansonsten kann man beispielsweise Wahlleistungen oder den Beihilfeergänzungstarif abwählen. Auch gibt es die Möglichkeit Leistungen auszuschließen - ich persönlich würde als Laie aber davon abraten, da man irgendwas davon immer gebrauchen kann. Das einzige womit ich mitgehen könnte wäre "Heilpraktiker und Homöopathie", das wird aber jetzt den Beitrag auch nicht gewaltig runter setzten.
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