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Unzumutbare Arbeit

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Organisator:

--- Zitat von: blacksoldier am 18.08.2025 13:49 ---
--- Zitat von: KaiBro am 18.08.2025 13:21 ---
--- Zitat von: Schokokeks am 18.08.2025 10:06 ---
--- Zitat von: blacksoldier am 18.08.2025 09:21 ---... Er weiss jetzt schon, dass er krank sein wird. ...

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Für mich klarer Fall, dass das AV arbeitgeberseitig innerhalb der Probezeit beendet werden sollte...

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Das man halbverweste Leichen findet, ist sehr überspitzt gesagt. Es kann allerdings schon vorkommen, dass man mal Knochen oder auch Schmuck findet, das wars dann aber auch. Vielleicht kann man mit dem Arbeitgeber sprechen oder mit einem Kollegen die Dienste tauschen , sodass man nicht auf den Friedhof muss.

Sich krankzumelden finde ich gegenüber den anderen Kollegen frech. So einen will niemand im Team und aufgrund seiner Sprüche sollte man ihn streng unter Beobachtung haben.

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Das mit dem Krankmelden sehe ich auch so, das habe ich ihm auch gesagt. Bei "paar Knochen" liegen sie aber falsch. Wir sprechen hier wirklich von Grüften, nicht von Erdgräbern. Es ist klar das man beim Ausheben von Gräbern ab und an so etwas findet. In Grüften jedoch ( gemauerte unterirdische Räume bei denen die Särge seit Jahrzehnten in Nischen oder auf Gestellen lagern findet man naturbedingt deutlich mehr Überreste, die durchaus nicht angenehm anzusehen sind). Da ist nichts überspitzt.

Der Arbeitsvertrag sagt übrigens : Facharbeiter Gartenbau , Zugewiesen: Grünflächenamt XXX. Im Vorstellungespräch war immer nur von Parks, Grünflächen, der Wiese vor dem Rathaus und sehr deutlich und ausführlich von der nächtlichen Rufbereitschaft beim Winterdienst die Rede.

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Dann würde ich ganz schnell das Gespräch mit der Personalstelle suchen, der direkte Vorgesetzte hat ja keine Handlungsbereitschaft signalisiert. Und wenn 4/5 Tagen die vereinbarte Tätigkeit ist, dann kann es ja auch kein Problem sein, alle Tage diesen Job zu machen.

sovielefragen:
Ich persönlich sehe das komplett anders. Erstens liegt möglicherweise keine vertragsgemäße Beschäftigung vor. Zweitens belastet ihn die Tätigkeit offenbar tatsächlich stark so dass es tatsächlich krank wäre und kein krankfeiern. Denn bei vertragsgemäßer Beschäftigung wäre er ja da.
Problematisch ist, dass er in der Probezeit ohne Gründe gekündigt werden kann. Und wahrscheinlich auch wird, wenn man man das nicht machen möchte. Da wird er nur auf Verständnis hoffen können.

NWB:
Wenn ich das richtig lese geht es hier eher darum, dass das Beschäftigungsverhältnis vom Vereinskollegen nicht gekündigt werden darf, weil sonst Leistungen vom Jobcenter (?) gekürzt werden könnten.
Und hier wird nach einer Möglichkeit gesucht, diese Kürzung zu vermeiden.
Um die Tätigkeit als solche geht es vielleicht eher zweitrangig...

sovielefragen:
Oh. Das habe ich so nicht raus gelesen. Für mich klang es, als ob er bleiben möchte, diese Aufgabe aber nicht kann. Wenn er nur nachteilsfrei wieder weg will ist das ne ganz andere Sache.

Sjuda:
In dem Fall schlage ich mich ausnahmsweise auf die Seite des Beschäftigten.

Beim Lesen des Threads habe ich mir die Frage gestellt, von wem ich bis vor kurzem gedacht hätte, dass er für diese Arbeiten zuständig wäre. Ich bin natürlich darauf gekommen, dass das jemand sein muss, der beim Friedhof eingesetzt ist, eben ein Friedhofsmitarbeiter, dessen genaue Bezeichnung und weiteren Aufgaben mir einfach nicht näher bekannt sind.

Selbst wenn die Stellenbezeichnung Friedhofsgärtner wäre, würde ich die Aufgaben nicht bei diesem sehen, sofern das nicht explizit in der Ausschreibung erwähnt ist. Ansonsten sind das für mich auch nur Gärtner, die an einem besonderen Ort eingesetzt sind, der bestimmte Anforderungen an das Auftreten, Verhalten und von mir aus auch die Arbeitskleidung stellt. Nicht jeder fühlt sich dort wohl, daher macht es Sinn, das schon in der Stellenbezeichnung klarzustellen.

Bei einem "normalen" Gärtner und dem Text, den wir im Eingangspost finden, wäre ich erst recht nicht auf die Idee gekommen, dass wir über derartige Aufgaben sprechen.

Insofern kann ich die Überraschung und auch die Reaktion des Kollegen vollständig nachvollziehen. Durchaus glaubhaft, dass er regelrecht schockiert und überrumpelt war. Das bei seinem Vorgesetzten anzusprechen, ist korrekt. Ich halte es darüber hinaus sogar für plausibel, dass allein die Vorstellung, derartiges erneut erleben zu müssen, geeignet ist, eine Arbeitsunfähigkeit auszulösen.

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