Autor Thema: Unzumutbare Arbeit  (Read 6970 times)

BAT

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Antw:Unzumutbare Arbeit
« Antwort #15 am: 19.08.2025 17:33 »
Also ich hatte im Zivildienst öfters mit frisch abgetrennten Körperteilen zu tun. Ich glaube, wir sind auch etwas arg sensibel geworden.


Hammer war der Kollege, der vor den Augen der anderen langsam verwest ist, ist zum Schluss in den Keller gekommen. Weiß nicht wie die Krankheit heisst, er hatte keine Schweissdrüsen.

Fettschwanzmaki

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Antw:Unzumutbare Arbeit
« Antwort #16 am: 19.08.2025 18:06 »
Zitat von: blacksoldier

Am 2. Tag wurde ihm gesagt, dass es auch Aufgabe der Gärtner ist, auf dem dem Friedhof Grüfte leerzuräumen und er wurde einem Team zugeteilt. Dieser Tag war die Hölle und er hat seinem Chef am nächsten Tag gesagt, dass das eher nicht sein zukünftiges Aufgabengebiet ist.

Was genau war denn "die Hölle" an der Arbeit? Stinken oder beißen die Gebeine? Zombis? Vampire? Werwölfe?

Die eine Sache ist, dass das bei Einstellung/bei dem Vorstellungsgespräch nicht ausdrücklich genannt wurde. Die andere ist, dass es eine ganz reelle, normale Arbeit ist, die auch erledigt werden muss. Wenn es einmal in der Woche auf dem Plan steht, die anderen vier Tage sonst reguläre Gärtnertätigkeiten zu erledigen sind, muss man halt abwägen. Aber so wie sich das liest, wird die Probezeit ohnehin ein Ende finden.

Zeige mir einen Job, bei dem alles zu 100% den eigenen Vorstellungen entspricht.

"Irgendetwas ist ja immer"...

Kurz: ich verstehe das Problem nicht, weil ich das Problem nicht verstehen will (Aversionen und Phobien klammere ich ausdrücklich aus).


PeterMuellerchen

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Antw:Unzumutbare Arbeit
« Antwort #17 am: 19.08.2025 19:14 »
Also ich hatte im Zivildienst öfters mit frisch abgetrennten Körperteilen zu tun. Ich glaube, wir sind auch etwas arg sensibel geworden.
Das hat doch absolut nichts mit "sensibel geworden" zu tun. Es gibt und gab immer schon Leute, die z.B. Blut sehen konnten und Leute, die das nicht konnten. Genau wie es einige mit Höhenangst gibt und schon immer gab und welche denen das garnichts ausmacht.

clarion

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Antw:Unzumutbare Arbeit
« Antwort #18 am: 19.08.2025 19:23 »
Also in diesem speziellen Fall wäre die Aufnahme der Tätigkeit in die Ausschreibung bzw. mindestens die Ansprache im Vorstellungsgespräch notwendig gewesen.

Da es aber sein kann, dass der Vorgesetzte eigenmächtig handelt, würde mich doch der Weg direkt in die Personalabteilung führen, um kund zu tun, dass man diese Aufgabe einfach nicht erledigen kann, verbunden mit dem Hinweis, dass im Vorstellungsgespräch davon auch keine Rede war. Entweder man findet dann eine Lösung oder es gibt eine Kündigung in der Probezeit.

2strong

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Antw:Unzumutbare Arbeit
« Antwort #19 am: 19.08.2025 21:08 »
Ich frage mich, was das für ein Frieshof ist, wo jede Woche acht Stunden lang Grüfte ausgeräumt werden müssen.

MoinMoin

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Antw:Unzumutbare Arbeit
« Antwort #20 am: 19.08.2025 21:15 »
Ich finde es ist durchaus ein Unterschied zwischen irgendwas ist immer und als Gärtner unvermittelt Leichenteile abräumen müssen.
Wie Clarion korrekt dargestellt hat, sollte man da das direkte Gespräch mit der PA suchen und dieses Kommunikatiionsversagen klarstellen.
Und natürlich den Menschen von der Leistungsstelle, die einen gedrängt haben diesen Job zu suchen, auf diesen Umstand hinweisen, was für einen Job sie vermittelt haben.

Zu guter letzt, frage ich mich aber, fallen Gärtner gerade nicht unter den Fachkräfte Mangel? Und es schwierig sich einen alternativen Job zu suchen? So dass man gedrängt werden muss einen öD Job zu nehmen.

Sehr skurril das Ganze.

MoinMoin

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Antw:Unzumutbare Arbeit
« Antwort #21 am: 19.08.2025 21:21 »
Ich frage mich, was das für ein Frieshof ist, wo jede Woche acht Stunden lang Grüfte ausgeräumt werden müssen.
Ich habe das jetzt so verstanden, dass es das zweite Mal in 2 Monaten ist.

Schinkensandwich

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Antw:Unzumutbare Arbeit
« Antwort #22 am: 19.08.2025 21:52 »
Ich frage mich, was das für ein Frieshof ist, wo jede Woche acht Stunden lang Grüfte ausgeräumt werden müssen.
Ich habe das jetzt so verstanden, dass es das zweite Mal in 2 Monaten ist.

Ich finde das schon heftig. Da reicht auch 2 mal je Monat (und für den Rest des Monats sind Alpträume garantiert).

Umlauf

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Antw:Unzumutbare Arbeit
« Antwort #23 am: 19.08.2025 22:12 »
Das gehört auf jeden Fall zu den Tätigkeiten, für die man gemacht sein muss. Da kann nicht jeder aushalten.

Tatortreiniger ist auch eine ganz normale Tätigkeit, die gemacht werden muss. Könnten viele Leute aber einfach nicht…

Wenn so etwas von einem zukünftigen AG nicht klar kommuniziert wird, halte ich das für sehr unredlich.

Rheini

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Antw:Unzumutbare Arbeit
« Antwort #24 am: 20.08.2025 05:58 »
Für mich steht die Frage im Vordergrund, als was er beschäftigt ist und ob sich das im Rahmen seines Vertrages, abspielt.

Sofern es sich im Rahmen abspielt möchte ich einwerfen, dass es immer arbeiten gibt, die jemand nicht machen möchte. Da bietet sich ein Rollenwechsel an und man möge sich vorstellen welche organisatorische Aufgabe auf den Arbeitgeber zukäme, wenn er dem Rechnung trägt.

Der eine geht nicht in die Gruft, der nächste möchte keinen Rasen mähen, der Dritte hasst Blumen usw.

Das würde ich keinem Arbeitgeber zumuten wollen. Da muss man sich dann halt wieder trennen.

Gibt sein Vertrag eine Beschäftigung dieser Art nicht her, ist aus meiner Sicht die Lage eine andere ...

clarion

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Antw:Unzumutbare Arbeit
« Antwort #25 am: 20.08.2025 06:29 »
Zwischen Grüfte leerräumen und Arbeiten,  die einfach "nur" langweilig oder anstrengend sind, ist ein erheblicher Unterschied!

Sjuda

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Antw:Unzumutbare Arbeit
« Antwort #26 am: 20.08.2025 06:30 »
Es scheiden sich offensichtlich die Geister an der Frage, ob der für den Mitarbeiter überraschende Tätigkeitsbestandteil des Leichenumbettens eine ganz normale Tätigkeit ist, bei der man sich doch bitte nicht so haben soll. Schließlich meckert der Hausmeister auch nicht, wenn er außerhalb seiner Stellenbeschreibung ab und zu mal einen Kasten Wasser einkaufen soll oder losgeschickt wird, um irgendwo einen eiligen Brief einzuwerfen.

Und beim besten Willen, @Rheini: Wer eine Ausbildung zum Gärtner gemacht hat, wird sich später nicht darüber beschweren (dürfen), wenn er Rasen mähen oder mit Blumen arbeiten soll. Das gehört für Gärtner zu den selbstverständlichen Tätigkeiten, so wie es für einen deutschen Verwaltungsmitarbeiter normal ist, ab und zu ein Fax absetzen zu müssen. Wollen wir jetzt darüber diskutieren, ob der Kontakt mit Leichen dem gleichzusetzen ist?

Zu guter Letzt sehe ich auch kein Versäumnis im Vorstellungsgespräch. Wenn die Tätigkeit ansonsten klar ist, fragt man nicht nach außerhalb der eigenen Vorstellungskraft bzw. Erwartung liegenden Extremtätigkeiten. Hier hätte der Arbeitgeber aktiv werden müssen, indem er einen enstprechenden Hinweis gibt, selbst wenn im Auschreibungstext oder der selbst der Stellenbezeichnung das Schlagwort Friedhof auftaucht.

Sjuda

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Antw:Unzumutbare Arbeit
« Antwort #27 am: 20.08.2025 06:49 »
Übrigens gibt es bei der Ausbildung zum Gärtner, neben einigen anderen, auch die Fachrichung Friedhofsgärtnerei.

Laut der Kompaktbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit lässt sich die Tätigkeit wie folgt zusammenfassen:

Zitat
Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Gärtner/innen der Fachrichtung Friedhofsgärtnerei gestalten, bepflanzen und pflegen Grabstätten. Sie fertigen Grabschmuck sowie Dekorationen wie z.B. Trauergebinde, Kränze und Pflanzschalen. Dabei berücksichtigen sie die Wünsche der Kunden ebenso wie die Richtlinien zur Grabgestaltung. Einen Teil der für den Verkauf, die Grabbepflanzung oder Trauerbinderei benötigten Pflanzen vermehren und kultivieren sie in eigenen Gewächshäusern. Außerdem sind sie häufig für die Pflege der Friedhofsanlage verantwortlich: Sie bearbeiten den Boden, mähen den Rasen und schneiden Hecken.

Quelle: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/620#ueberblick

In der Detailbeschreibung findet sich kein Hinweis auf direkten Leichenkontakt. Anscheinend gehört das auch nicht für ausgebildete Friedhofsgärtner zu den üblichen Tätigkeiten.

Sucht man nach dem Stichwort Friedhof, findet man den Friedhofsarbeiter. Dort sieht die Sache schon anders aus:
Zitat
Friedhofsarbeiter/innen nehmen auch Arbeiten im Bestattungswesen wahr. Sie überführen Verstorbene zu den Friedhöfen, tragen Särge, heben Gräber aus oder ebnen sie ein und helfen ggf. bei den Trauerfeierlichkeiten mit.
.
Zugangsvorausstzungen für solche Stellen sind häufig Ausbildungen zum Gärtner, sicherlich bevorzugt dem Friedhofsgärnter. Nachvollziehbar.

Im vorliegenden Fall ist aber kein Friedhofsarbeiter, sondern ein Gärtner gesucht worden. Gerne kann man die Tätigkeiten vermischen, dann muss man das aber als Arbeitgeber unmissverständlich kommunizieren.
« Last Edit: 20.08.2025 07:05 von Sjuda »

Rheini

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Antw:Unzumutbare Arbeit
« Antwort #28 am: 20.08.2025 06:58 »
Es scheiden sich offensichtlich die Geister an der Frage, ob der für den Mitarbeiter überraschende Tätigkeitsbestandteil des Leichenumbettens eine ganz normale Tätigkeit ist, bei der man sich doch bitte nicht so haben soll. Schließlich meckert der Hausmeister auch nicht, wenn er außerhalb seiner Stellenbeschreibung ab und zu mal einen Kasten Wasser einkaufen soll oder losgeschickt wird, um irgendwo einen eiligen Brief einzuwerfen.

Und beim besten Willen, @Rheini: Wer eine Ausbildung zum Gärtner gemacht hat, wird sich später nicht darüber beschweren (dürfen), wenn er Rasen mähen oder mit Blumen arbeiten soll. Das gehört für Gärtner zu den selbstverständlichen Tätigkeiten, so wie es für einen deutschen Verwaltungsmitarbeiter normal ist, ab und zu ein Fax absetzen zu müssen. Wollen wir jetzt darüber diskutieren, ob der Kontakt mit Leichen dem gleichzusetzen ist?

Zu guter Letzt sehe ich auch kein Versäumnis im Vorstellungsgespräch. Wenn die Tätigkeit ansonsten klar ist, fragt man nicht nach außerhalb der eigenen Vorstellungskraft bzw. Erwartung liegenden Extremtätigkeiten. Hier hätte der Arbeitgeber aktiv werden müssen, indem er einen enstprechenden Hinweis gibt, selbst wenn im Auschreibungstext oder der selbst der Stellenbezeichnung das Schlagwort Friedhof auftaucht.

Wenn Du dir meinen Beitrag, auf den Du ja u. a. Bezug nimmst noch einmal durchliest wirst Du feststellen, dass ich keinstenfalls geschrieben habe, dass der AN sich nicht so haben solle und sich nicht beschweren darf. Ich habe in meinem Beitrag unterschieden, ob diese Tätigkeit durch den Arbeitsvertrag gedeckt ist oder nicht.

Ist diese Tätigkeit durch den Arbeitsvertrag gedeckt, gibt es tatsächlich keinen Unterschied zwischen Blumen pflanzen und der hier in Frage stehenden Tätigkeit. Dies kann evtl. aber eine Frage sein, ob bei einer Kündigung durch den AG oder AN, eine Sperre greift oder nicht.

Sofern, und so verstehe ich dein Beispiel mit dem Hausmeister, vom AN eine Tätigkeit verlangt wird die nicht vom Arbeitsvertrag gedeckt ist, sieht das natürlich anders aus, habe ich aber auch in meinen Beitrag so aufgeführt.

Ergo, ist die Tätigkeit durch den Arbeitsvertrag gedeckt und rückt weder der AG, noch der AN von seiner Position ab, sehe ich keine andere Möglichkeit, als den Vertrag zu kündigen. Ob bei der Stellenausschreibung bewusst oder unbewusst eine Tätigkeit nicht genannt wurde, ist höchstens eine moralische Frage, aber keine juristische.


MoinMoin

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Antw:Unzumutbare Arbeit
« Antwort #29 am: 20.08.2025 07:56 »
Gruftausräumen ist keine Tätigkeit eines Gärtners. Was hat der Gärtnern denn in einem Gebäude zu suchen, wo er "Möbel" samt Inhalt verlagern soll! Also das ist doch von den Tätigkeiten eher was für einen Hausmeister oder Tischler.

Erdarbeiten wie Grab ausheben oder eine Grab bereinigen, durchaus.

Aber da es sich um ersteres handelt müsste man prüfen, ob solche Arbeiten unter dem Weisungsrecht ( § 106 GewO) fallen. Sind sie gering oder höherwertig als die für die der AN eingestellt wurde?
Darf der AG einen Gärtner, Mauerer, Sekretär anweisen, dass er Möbel und Leichenteile rücken soll?