Es scheiden sich offensichtlich die Geister an der Frage, ob der für den Mitarbeiter überraschende Tätigkeitsbestandteil des Leichenumbettens eine ganz normale Tätigkeit ist, bei der man sich doch bitte nicht so haben soll. Schließlich meckert der Hausmeister auch nicht, wenn er außerhalb seiner Stellenbeschreibung ab und zu mal einen Kasten Wasser einkaufen soll oder losgeschickt wird, um irgendwo einen eiligen Brief einzuwerfen.
Und beim besten Willen, @Rheini: Wer eine Ausbildung zum Gärtner gemacht hat, wird sich später nicht darüber beschweren (dürfen), wenn er Rasen mähen oder mit Blumen arbeiten soll. Das gehört für Gärtner zu den selbstverständlichen Tätigkeiten, so wie es für einen deutschen Verwaltungsmitarbeiter normal ist, ab und zu ein Fax absetzen zu müssen. Wollen wir jetzt darüber diskutieren, ob der Kontakt mit Leichen dem gleichzusetzen ist?
Zu guter Letzt sehe ich auch kein Versäumnis im Vorstellungsgespräch. Wenn die Tätigkeit ansonsten klar ist, fragt man nicht nach außerhalb der eigenen Vorstellungskraft bzw. Erwartung liegenden Extremtätigkeiten. Hier hätte der Arbeitgeber aktiv werden müssen, indem er einen enstprechenden Hinweis gibt, selbst wenn im Auschreibungstext oder der selbst der Stellenbezeichnung das Schlagwort Friedhof auftaucht.