In dem Fall schlage ich mich ausnahmsweise auf die Seite des Beschäftigten.
Beim Lesen des Threads habe ich mir die Frage gestellt, von wem ich bis vor kurzem gedacht hätte, dass er für diese Arbeiten zuständig wäre. Ich bin natürlich darauf gekommen, dass das jemand sein muss, der beim Friedhof eingesetzt ist, eben ein Friedhofsmitarbeiter, dessen genaue Bezeichnung und weiteren Aufgaben mir einfach nicht näher bekannt sind.
Selbst wenn die Stellenbezeichnung Friedhofsgärtner wäre, würde ich die Aufgaben nicht bei diesem sehen, sofern das nicht explizit in der Ausschreibung erwähnt ist. Ansonsten sind das für mich auch nur Gärtner, die an einem besonderen Ort eingesetzt sind, der bestimmte Anforderungen an das Auftreten, Verhalten und von mir aus auch die Arbeitskleidung stellt. Nicht jeder fühlt sich dort wohl, daher macht es Sinn, das schon in der Stellenbezeichnung klarzustellen.
Bei einem "normalen" Gärtner und dem Text, den wir im Eingangspost finden, wäre ich erst recht nicht auf die Idee gekommen, dass wir über derartige Aufgaben sprechen.
Insofern kann ich die Überraschung und auch die Reaktion des Kollegen vollständig nachvollziehen. Durchaus glaubhaft, dass er regelrecht schockiert und überrumpelt war. Das bei seinem Vorgesetzten anzusprechen, ist korrekt. Ich halte es darüber hinaus sogar für plausibel, dass allein die Vorstellung, derartiges erneut erleben zu müssen, geeignet ist, eine Arbeitsunfähigkeit auszulösen.