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Unzumutbare Arbeit
MoinMoin:
--- Zitat von: Rheini am 20.08.2025 11:41 ---Was steht im Arbeitsvertrag? Das ist massgeblich ...
--- End quote ---
Nur wenn dort Gruftausräumen ausgeschlossen wurde denke ich mal.
Wenn es dort nicht genannt ist, dann heißt es doch nicht, dass es nicht im Rahmen der Weisungsbefugnis angeordnete werden darf.
§ 106 GewO
1Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
willibald:
In meinen Augen außerhalb der Probezeit gute Chancen auf eine erfolgreiche Klage. Ich habe erfolgreich gegen das Land geklagt, weil man mir als Regierungsbeschäftigter eine stark psychisch belastende Ermittlungs- / Dokumentationstätigkeit aufzwingen wollte, welche zwar gleich 2 EG höher lag und mit einer Erschwerniszulage versehen war, jedoch für die ich völlig ungeeignet war. Als ich diese "Versetzung" verweigert habe, bekam ich die Kündigung (ja, die Landesbehörde nimmt keine Rücksicht auf Verluste). 2 Instanzen später, und viele Tausend Steuereuros weniger (natürlich wurde die beste Anwaltskanzlei auf mich abgestellt) habe ich gewonnen, Revision unzulässig. Nur hatte ich da schon einen neuen Job.
Während der Probezeit jedoch ist das natürlich aussichtslos. In jedem Fall aber eine gefühlte Schweinerei, hier sehe ich übrigens den Arbeitgeber in der Informationspflicht, in Form einer Stellenbeschreibung und/oder einer entsprechenden Stellenausschreibung. Woher soll der AN denn wissen, was vielleicht an ungewöhnlichen Tätigkeiten auf ihn zukommt?
Fettschwanzmaki:
--- Zitat von: UNameIT[/quote ---
Würdest du auch einer Putzfrau sagen, stell dich nicht so an, wenn der Arbeitgeber sie einmal im Monat einen Tatort reinigen lassen würde? Genau für sowas gibt es den Tatortreiniger.
--- End quote ---
Nein, denn da besteht für mich ein wesentlicher qualitativer Unterschied hinsichtlich der emotionalen Belastung.
Bei einem Mord oder Suizid, bei dem sich die verstorbene Person in den Kopf geschossen hat, sind Schädelsplitter sowie Hirnmasse im ganzen Raum verteilt. Eine ziemliche Sauerei, nicht lecker.
Wenn ich eine Leiche finde, die seit 14 Tagen in einer 25°C warmen Wohnung liegt, ist das auch eine Nummer für sich (Verwesungsgeruch, evtl. Madenbefall und andere interessante Dinge).
Das ist keine "normale" Aufgabe für eine Raumpflegerin, dafür gibt es speziell ausgebildete Fachkräfte.
Wenn man hingegen eine Gruft auflöst und die Gebeine ggfls. umbettet, dann riecht es allenfalls modrig, aber das sollte man als Gärtner abkönnen. Vielleicht findet man noch andere interessante Dinge (Link). Für mich ist es natürlich die Hölle, wenn ich einen Waldspaziergang nach einem Regenschauer mache, riecht echt modrig, aber ich bin auch kein Gärtner.
Ich habe auf meine Frage, warum diese Tätigkeit "die Hölle" gewesen sein soll, bislang keine Antwort erhalten. Meine Bedenken (Stellenbeschreibung/Vorstellungsgespräch) sowie mögliche Aversion/Phobie habe ich angeführt.
Das liest sich für mich nur wie "Mimimi", Arbeit ist manchmal dreckig, anstrengend und es gibt lange Tage. Und ich denke dann eher an prekäre Arbeitsverhältnisse, die wahrhaftig "die Hölle" sein können, nicht an tarifgebundene Stellen im öD - Gruft hin oder her.
https://sciencenotes.de/forschungsstelle-gruft/
MoinMoin:
Einen toten Menschen - egal in welchem Verwesungszustand - zu bewegen und um zu betten ist keine überhaupt keine Aufgabe eines Gärtners, dafür gibt es ausgebildete Fachkräfte.
Und ob für jemanden der Anblick und das Bewegen einer Leiche die Hölle ist oder er nur Mimimi macht will ich nicht bewerten.
Ich frage mich nur, warum man dann nicht einen anderen Gärtnerjob sucht und findet. Das er mit dem Suchen Probleme hat der Vereinskollege ist ja im Eingangspost klar geworden.
Fettschwanzmaki:
Ich lese "Leistungsstelle" (nach meinem Verständnis Jobcenter oder AfA) und "unzumutbare Arbeit". Sofern es sich um keine Versicherungsleistung handelt (ALG I), bewegen wir uns im Leistungsbezug nach ALG II.
Anscheinend erfolgte die Bewerbung auf diese Stelle nach "Aufforderung" der "Leistungsstelle". Was war denn vor dieser "Aufforderung"?
Wenn ich "arbeitssuchend" sein würde und die Gelegenheit bekomme, mit relativ geregelten Arbeitszeiten und einem Tariflohn den Wiedereinstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erlangen (zumal hauptsächlich in meiner eigentlichen Tätigkeit als "Gärtner" - btw: warum müssen "Gärtner" Winterdienst ausüben?), dann würde ich kein Problem damit haben, ab und an mal Gebeine anzufassen und umzubetten. Dann bin ich halt mal Gärtner auf dem städtischen Friedhof mit "Sonderaufgaben".
So sehen wir alle mal aus, wenn wir uns nicht gerade verbrennen lassen (Seebestattung und Sonderformen eingeschlossen). Was ist daran schlimm, was ist daran "unzumutbar"? Das gehört zur menschlichen Existenz unabdingbar dazu, das sollte kein Trauma verursachen können.
Ich würde das sogar interessant bis spannend finden, halt mal etwas anderes als Blumen bestäuben. Wer hat schon die Möglichkeit, sich das in diesem Detailreichtum anzuschauen? Es kommt halt auch immer auf die Perspektive an...
Manchmal muss man sich der Realität stellen, ich empfehle ein Praktikum in der Ukraine, im Gaza-Streifen oder sonstwo.
Wollte ich schon immer fragen: geht "ihr" auch mit dem Tarifvertrag auf die Toilette?
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