Zunächst muss doch mal sichergestellt werden, dass geleistete Arbeitsstunden nicht gekappt und damit ohne Entgelt-/Freizeitausgleich entfallen.
Das scheint in vielen Bereichen (vermutlich nicht nur im ÖD) noch gelebte Praxis zu sein.
Wenn es keinen Verfall mehr gibt, dann sollte die DV auch eine Regelung der Vergütung haben.
Zum Beispiel werden die Zeitkonten zu einem jährlichen Stichtag auf 0 Stunden (oder +X Stunden) gestellt und alle darüberliegenden Stunden werden mit dem Gehalt des Folgemonats zum Überstundenzuschlag ausbezahlt.
Wäre i.d.R. auch bezgl. des %ualen Zuschlags für die Mitarbeiter lukrativer.
Dann benötigt es auch keine befristete Sondervereinbarung mit 3h pro Woche ....
Unsinn,
wenn jemand freiwillig und ohne Aufforderung des AGs Gleitzeitstunden anhäuft, dann ist es sein persönliches Bier, wie er sich im Rahmen der DV einsortiert.
Wenn der AG Überstunden haben will, dann ist es sein Bier und er kann dafür die Überstunden bezahlen.
Und wenn jemand dauerhaft mehr Stunden arbeiten will und der AG hat dafür auch eine Verwendung, dann kann man dieses neue Konstrukt wählen.
Sehr richtig. So wird ein Schuh draus.
Ansonsten befürchte ich, dass einige die Option nur nutzen werden, um dann 42 oder 43h pro Woche beim gleichen (unterdurchschnittlichem) Output rumzugammeln. Da wäre die Auszahlung von aufgelaufenen Mehrarbeitsstunden deutlich attraktiver.
Unlogischer geht es wohl nicht, die Lowperformer können doch auch schon jetzt rumgammeln und Stunden anhäufen.