Ein kleines Update: Wir versuchen weiterhin, den §16.5. durchzubekommen.
Zusätzlich hat mir mein Professor angeboten, mich nach Ablauf des Projekts für sechs Jahre auf A13 anzustellen, um zu habilitieren.
Jetzt hätte ich eine Frage zur Nachversicherung von Beamten auf Zeit.
Beispiel: Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers: 5.000 € (Arbeitnehmerbrutto). Er zahlt von den 5.000 € einen Beitrag in die Rentenversicherung, ebenso der Arbeitgeber.
Der Beamte hat ebenfalls ein Bruttoeinkommen von 5.000 € und scheidet aus. Der Dienstherr versichert nach. Soweit ich weiß, erfolgt dies jedoch nur mit dem Arbeitgeberanteil.
Als Berechnungsgrundlage der Rentenpunkte dient das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Bei einem Beamten wird nur der Arbeitgeberanteil nachversichert, bei einem Arbeitnehmer zahlen er selbst und der Arbeitgeber.
Hat der Beamte nach dem Ausscheiden nun die gleiche Anzahl an Rentenpunkten wie der Arbeitnehmer oder hat er nur die Hälfte bzw. weniger?
Die Zahlen dienen nur als Beispiel ich möchte einfach abschätzen, ob man als Beamter deutlich schlechter gestellt ist nach dem Ausscheiden durch den fehlenden Arbeitnehmerbeitrag.
Viele Grüße