Update:
Ich war heute in der Personalabteilung. Der Personaler war sehr nett, hat mir zugehört und will mir tatsächlich helfen.
Hier ein paar Fakten:
Die Entscheidungsgewalt in Bayern hat nicht mehr das Finanzministerium, sondern die Universität. Ich denke, das kann auf jede Behörde übertragen, sicher weiß ich es aber nicht.
Das Ministerium macht strenge Vorgaben. Im Schreiben heißt es, dass der 16.5 äußerst restriktiv gehandhabt werden soll. Das ist sogar fett gedruckt und doppelt unterstrichen.
Außerdem soll man am besten ein Vergleichsangebot vorlegen. Arbeitsvertrag oder Absichtserklärung mit Zahlen eines Unternehmen. Welches Unternehmen gibt den Absichtserklärungen mit Zahlen raus?
Dem Personaler war natürlich auch klar, dass ich bei einem Angebot über 85 k weg bin. Das Unternehmen in der Wirtschaft setzt ja auch Fristen, die kürzer sind als die Bearbeitungszeit einer Behörde, um zu entscheiden, ob § 16.5 gewährt wird.
Ich soll einfach so viele Argumentationspunkte wie möglich zusammen tragen, die für mich sprechen. Der Professor soll das in einem Antrag an die Personalabteilung schicken. Darin sollen die Gehälter der Kollegen aufgeführt werden, die gegangen sind, und dann bleibt nur zu hoffen, dass die Kanzlerin zustimmt.
So wie der Personaler klang (der es aber letztendlich nicht entscheidet), wollen sie Zahlen hören und nicht einfach nur eine Einladung zum Bewerbungsgespräch. Die Zahlen scheinen eben dann auch als Grundlage zu dienen, ob man 1 oder 2 Stufen Erhöhung bekommt etc.