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Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten

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MoinMoin:

--- Zitat von: Floki am 21.10.2025 14:11 ---Außer die steuerfreien Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

--- End quote ---
ui wat für ein Fux der Floki
Danke für die Präzisierung

bebolus:

--- Zitat von: MoinMoin am 21.10.2025 19:19 ---
--- Zitat von: Floki am 21.10.2025 14:11 ---Außer die steuerfreien Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

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ui wat für ein Fux der Floki
Danke für die Präzisierung

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Alkohol muss höher besteuert werden..

MoinMoin:

--- Zitat von: bebolus am 21.10.2025 19:30 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.10.2025 19:19 ---
--- Zitat von: Floki am 21.10.2025 14:11 ---Außer die steuerfreien Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

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ui wat für ein Fux der Floki
Danke für die Präzisierung

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Alkohol muss höher besteuert werden..

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Da sind wir uns ja endlich mal einig.

Faunus:

--- Zitat von: Rentenonkel am 21.10.2025 16:44 ---So ähnlich:

Seit dem 1.1.2005 hat sich die steuerrechtliche Behandlung von Einkünften aus Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und aus Renten wegen Todes geändert. Rentnerinnen und Rentner müssen einen vom Jahr des Beginns der Rente abhängigen Prozentsatz ihrer Bruttorente (vor Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) als steuerpflichtiges Einkommen ansetzen (im Jahr 2025 sind das 83,5%, im Jahre 2026 sind es 84 %). Der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente (2025:16,5%) und wird ab dem Folgejahr des Rentenbeginns für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben.


--- End quote ---

Danke, ich habe das mit dem Folgejahr nicht gewußt und die 0,5% an Mehr zum Versteuern jetzt vom Nachfolgejahr in meine persönliche Rentenberechnung eingepflegt. Das es von der Bruttorente aus berechnet wird, hatte ich vergessen zu erwähnen.

Aus dem dem kompletten "Renteneinkommen" eine Netto-Rente zu berechnen... ich krieg noch einen Vogel!

Rentenonkel:

--- Zitat von: BAT am 21.10.2025 16:50 ---Also konkret: eine Rente mit Abschlägen, die ich mit 63 (z. B. im Jahr 2026) antrete, wird wie steuerrechltich behandelt?

Zählt das Jahr 2026 oder das Jahr 2030 (eigentliche Altersrente) für die Steuer?


--- End quote ---

Wenn Du im Jahre 2026 eine Vollrente in Anspruch nehmen würdest, wäre der Steuersatz 84 %.

Der dauerhafte Rentenfreibetrag wird daher aus dem Jahresbrutto von 2027 multipliziert mit 16 % errechnet und eingefroren.

Solltest Du also beispielsweise eine Jahresrente von 20.000 EUR brutto im Jahr 2027 haben, wären das:

20.000 EUR * 16 % = 3.200 EUR

Somit wären von der Rente im Jahre 2027 (und alle darauffolgenden Jahre) dauerhaft 3.200 EUR steuerfrei und der Rest (inklusive Rentenerhöhungen 2028 und später) müssten dann ganz normal versteuert werden.

Selbst wenn Du weiter arbeitest und 2030 die Rente neu berechnet würde, wäre der Rentenzuwachs aus diesen Jahren zu 100 % zu besteuern und der Freibetrag würde nicht neu berechnet.

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