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Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten

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Faunus:

--- Zitat von: BAT am 05.11.2025 08:38 ---Junge, du hast das Bürgergeld hier reingebracht, was nun aber mal so gar nichts mit dem Thema Wehrpflicht/ Bürgerdienste und erst Recht nicht mit den Renten zu tun hat.

--- End quote ---

Es geht um den von Dir eingebrachten Begriff "Zwangsarbeit" und Deiner definition dazu, die m.M. nach falsch ist!

Allgemeine Pflicht an der Gesellschaft mit Deiner Definition von "Arsch abputzen/profanen Arbeiten" ist Zwangsarbeit.
Aber auch nach Deiner Definition von Zwangsarbeit darf dem Bürgergeldempfänger, der einen Job "Arsch ab putzen/profane Arbeiten" ablehnt, das Existenzminimum nicht gekürzt werden.

Faunus:
Und natürlich hat das was mit Rente zu tun, wenn Gesellschaftsdienste verrichtet werden. Die müssten - genauso wie früher der Wehr-/Zivildienst - berücksichtigt werden. Damit die "Freiwilligkeit" steigt, vielleicht sogar "stärker" berücksichtigt werden? Müsste man alles mal durchrechnen?

Organisator:

--- Zitat von: Faunus am 05.11.2025 08:53 ---Und natürlich hat das was mit Rente zu tun, wenn Gesellschaftsdienste verrichtet werden. Die müssten - genauso wie früher der Wehr-/Zivildienst - berücksichtigt werden. Damit die "Freiwilligkeit" steigt, vielleicht sogar "stärker" berücksichtigt werden? Müsste man alles mal durchrechnen?

--- End quote ---

Kein Zivi hat sich damals Gedanken darüber gemacht oder sogar gefreut, dass ihm ein Durchschnittseinkommen für die Rente angerechnet wurde sondern sich eher darüber geärgert, für Vollzeitarbeit einen Azubilohn bekommen zu haben.

Attraktiv machen doch solche Dienste nur eine adäquate Bezahlung, wie z.B. gerade für freiwilligen Wehrdienst (irgendwas um die 2.000 € netto?) angeboten.

BAT:
Mein Sold bezog sich damit sogar auf mehr als Vollzeit (Bereitschaftszeiten und 24-Stunden-Schichten beim DRK Rettungsdienst). Der monatliche Sold war seinerzeit niedriger als die KFZ - Steuer für meinen PKW und ich hatte vorher schon "richtiges" Gehalt nach BAT VIII.

Die Rentenansprüche sind immerhin Durchschnitt, es gibt aber wohl (inzwischen) rechtliche Probleme mit den Anwartschaften aus diesem Dienst.

Faunus:

--- Zitat von: BAT am 05.11.2025 09:39 ---Mein Sold bezog sich damit sogar auf mehr als Vollzeit (Bereitschaftszeiten und 24-Stunden-Schichten beim DRK Rettungsdienst). Der monatliche Sold war seinerzeit niedriger als die KFZ - Steuer für meinen PKW und ich hatte vorher schon "richtiges" Gehalt nach BAT VIII.

Die Rentenansprüche sind immerhin Durchschnitt, es gibt aber wohl (inzwischen) rechtliche Probleme mit den Anwartschaften aus diesem Dienst.

--- End quote ---

Wenn Du für den PFLICHTdienst 2000 EUR/mtl. und Rentenpunkte bekommst, dann ist es keine Zwangsarbeit mehr.
Habe ich Dich das richtig verstanden?

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