Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten

Begonnen von Stefan35347, 08.09.2025 14:20

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BAT

Wir haben ja in den drei anderen SV-Systemen eine Flatrate. Kann man insofern bei der Rente sicherlich auch so machen.
Bevor wir also ewig diskutieren? Wäre das nciht was? Wir sind ehe kurz vorm Sozialismus, zumindest in den Köpfen.

bebolus

Genau diese Flatrate gehört aufgehoben. Beispiel KV:  Wer nicht einzahlt, bekommt nur das Nötigste. Auch einem Bürgergeldempfänger kann eine aufwertende Zusatzversicherung zugemutet werden, die seinen 150€ Zigarettenkonsum etwas einschränkt. (Aussage wohlwissend, dass gleich das linke Bashing kommt).

BAT

Nö, nur reine Ökonomie. Zigaretten sind fast reine Steuerkosten (und damit geht fast alles wieder in die Staatskasse) und gerade für das Rentensystem ein "Glücksfall".

Aber natürlich habe ich nur eine Flatrate im Bezug vorgeschlagen. Wie es bei den anderen Systemen auch ist. Die Einzahlungen sind ja überall sehr unterschiedlich, von der BBG über den Bürgergeldempfänger bis hinunter zu Familienangehörigen.

Faunus

Zitat von: bebolus am 17.12.2025 17:36
Also fassen wir zusammen:

Selbst wer 0 (NULL) Rentenpunkte hat, hat in der 'Rente' eine Wohnung, kann zum Arzt gehen und hat etwas zu essen.

Ich verstehe es den ganzen Tag nicht, warum dieser Rentner schlechter gestellt ist, als der Bürgergeldempfänger.

Hier gehören die Ausgangspunkte justiert.

Alles Andere (Beamte sind privilegiert, Selbstständige sind privilegiert, Hans und Franz sind privilegiert..) macht vorher keinen Sinn.

Du scheinst vergesslich zu sein, oder ist es Ignoranz?

Zitat von: bebolus am 22.10.2025 14:06
Kann man eigentlich nach 45 Jahren Bürgergeldbezug abschlagfrei in Rente gehen?

Zitat von: Rentenonkel am 22.10.2025 15:44
Auch wenn die Frage etwas realitätsfern ist, so will ich sie dennoch beantworten:

Grundsätzlich benötigt man mindestens 60 Monate mit Beiträgen, um einen Rentenanspruch realisieren zu können.

Zeiten des Bürgergeldbezuges waren lediglich von der Einführung (01.01.2005) bis 31.12.2010 Pflichtbeitragszeiten. Seit dem 01.01.2011 sind diese Zeiten nur noch sogenannte Anrechnungszeiten und wirken sich seitdem weder anspruchsbegründend noch anspruchserhöhend aus.

Sollte als jemand nach dem 01.01.2011 insgesamt 45 Jahre und mehr Bürgergeld bekommen haben und ansonsten keinerlei Beitragszeiten aufweisen, hätte derjenige überhaupt keinen Rentenanspruch, weder mit 65 noch mit 67 noch später. Sollte derjenige dagegen auch zwischen 2005 und 2010 insgesamt mindestens 60 Monate Bürgergeld erhalten haben, und ansonsten keinerlei rentenrechtliche Zeiten, hätte er mit 67 Jahren einen Rentenanspruch von grob 20 EUR / Monat erworben.




Zitat von: Rentenonkel am 22.10.2025 15:51
Ja, richtig verstanden.

Seit dem 01.01.2011 zahlt das Jobcenter keine Beiträge mehr ein, die Zeiten werden lediglich als Anrechnungszeiten gemeldet.

Diese Anrechnungszeiten helfen in erster Linie, einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung und Reha aufrecht zu erhalten, sofern man den zu Beginn der Arbeitslosigkeit aufgrund einer früheren Beschäftigung hatte.

Zitat von: Rentenonkel am 22.10.2025 15:59
Zitat von: bebolus am 22.10.2025 15:48

Wer zahlt Miete und Essen für diese Menschen? Die Steuerzahler?

Menschen, die im Rentenalter ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, können bedarfsorientierte Leistungen wie Grundsicherung nach dem SGB XII oder Wohngeld beantragen. Allerdings gelten zumindest bei der Grundsicherung, wie von BAT bereits erwähnt, doch teilweise deutlich abweichende Regelung als beim Bürgergeld.

Seit 2018 erstattet der Bund den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig, wofür im Bundeshaushalt 2024 10,9 Mrd. Euro veranschlagt sind.

Menschen, die mehr als 33 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, bekommen sowohl bei der Berechnung des Wohngeldes als auch bei der Berechnung der Grundsicherung einen Freibetrag, so dass diese Menschen immer ein höheres Einkommen haben, als diejenigen, die nie gearbeitet haben.

Faunus

Zitat von: bebolus am 17.12.2025 18:45
Genau diese Flatrate gehört aufgehoben. Beispiel KV:  Wer nicht einzahlt, bekommt nur das Nötigste. Auch einem Bürgergeldempfänger kann eine aufwertende Zusatzversicherung zugemutet werden, die seinen 150€ Zigarettenkonsum etwas einschränkt. (Aussage wohlwissend, dass gleich das linke Bashing kommt).


Ne, nur 150 EUR?
Eine Schachtel kostet 10 EUR, die pro Tag gerechnet... das sind 300 EUR/ Monat für eine Durchschnittlichen Raucher. Ein kettenrauchender Bürgergeldempfänger kommt leicht auf 600-900 EUR/Monat an Zigaretten.
Wenn man noch die tägliche Flasche Wodka (7 EUR im Angebot)mitrechnet, dann kommen da nochmals gute 200 EUR für Alkohol drauf plus diverse Bierchen...  8)

Pflege Du Deine naiven Vorurteile, dann habe ich immer was Lachen  ;D



Schmitti

Will man die Beamten unbedingt in die Rentenversicherung einzahlen lassen, muss ja generell eh viel mehr geraucht werden als heute. Denn irgendwann wird ja irgendwem auffallen, das und womit bei den Beamten auch ein "Arbeitgeber"anteil finanziert werden will.

Faunus

#966
Zitat von: Schmitti am 18.12.2025 10:51
Will man die Beamten unbedingt in die Rentenversicherung einzahlen lassen, muss ja generell eh viel mehr geraucht werden als heute. Denn irgendwann wird ja irgendwem auffallen, das und womit bei den Beamten auch ein "Arbeitgeber"anteil finanziert werden will.


Du hast den Grundgedanken verstanden!
Die Länder (Bund und Kommunen übrigens auch) müssen für die Pensionen Rücklagen bilden. Bayern z.B. hat seit 1999 bis 2024 Rücklagen für die Länderbeamte gebildet, die immerhin (="Ironie") ca. 1/2 Jahr reichen.
SH will/hat - ich kann mich nicht genau erinnern, was da war => bitte selbst googlen - sogar den Rücklagenfond an(ge)zapf(t)en, natürlich für was ganz anderes.

Beamte peut-a-peut mit in die Rentenversicherung  zu nehmen, bedeutet AG zu zwingen endlich in die Pötte zu kommen mit der Deckung der Pensionen, die aktuell zu 100% aus Steuern finanziert werden - im Gegensatz zu den Renten, die über das Umlageverfahren finanziert werden.
Andernfalls werden auch die Säuglinge in absehbarer Zeit rauchen müssen.



Thomber

ZitatPensionen Rücklagen
Ja, wenn man seine Geldbörse nicht im Griff hat, muss mal kleine Töpfe erfinden und darin regelmäßig einzahlen.
Dieser Gedanke wurde schon in den 50er Jahren gedacht....Leider hat die Politik dann aber vergessen das umzusetzen.   Wer das wohl ausbaden darf?.....

Faunus

Zitat von: Thomber am 18.12.2025 12:33
ZitatPensionen Rücklagen
Ja, wenn man seine Geldbörse nicht im Griff hat, muss mal kleine Töpfe erfinden und darin regelmäßig einzahlen.
Dieser Gedanke wurde schon in den 50er Jahren gedacht....Leider hat die Politik dann aber vergessen das umzusetzen.   Wer das wohl ausbaden darf?.....

Geht es nach den Rechten die, die sowieso fast nichts haben und das fast auch nur verrauchen ;-)
Aber von "fast" lässt sich fast nichts abdecken!

Schmitti

Zitat von: Faunus am 18.12.2025 12:26
Beamte peut-a-peut mit in die Rentenversicherung  zu nehmen, bedeutet AG zu zwingen endlich in die Pötte zu kommen mit der Deckung der Pensionen, die aktuell zu 100% aus Steuern finanziert werden
... die (tlw) in den Kapitalmarkt gesteckt wurden* und werden, dort eine (zuletzt sicher auch überdurchschnittliche) Rendite eingefahren haben, während die Rentenkasse zu quasi gleicher Zeit dreistellige Millionenbeträge an Strafzinsen gezahlt hat**.

Dann sind doch nicht die Beamten und deren Pensionen das Problem - es ist ein Systemfehler bei der Rente!
Und wenn die Beamten in die Rente einzahlen sollten, wird auch das zu 100% aus Steuern gezahlt, die paar Altfälle von Telekom- oder Postbeamten mal außen vor. An der Stelle hinkt die Argumentation dann doch auch wieder.
Am Ende kommt es allen "sozialer" vor, ist aber gleichzeitig teurer geworden. Wetten?




*z.B. Bayern: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2025/255/anhang/Anlage.pdf

**Z.B. Seite 29 im Rentenversicherungsbericht 2021: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rente/rentenversicherungsbericht.pdf


bebolus

Zitat von: Faunus am 17.12.2025 20:10
Zitat von: bebolus am 17.12.2025 18:45
Genau diese Flatrate gehört aufgehoben. Beispiel KV:  Wer nicht einzahlt, bekommt nur das Nötigste. Auch einem Bürgergeldempfänger kann eine aufwertende Zusatzversicherung zugemutet werden, die seinen 150€ Zigarettenkonsum etwas einschränkt. (Aussage wohlwissend, dass gleich das linke Bashing kommt).


Ne, nur 150 EUR?
Eine Schachtel kostet 10 EUR, die pro Tag gerechnet... das sind 300 EUR/ Monat für eine Durchschnittlichen Raucher. Ein kettenrauchender Bürgergeldempfänger kommt leicht auf 600-900 EUR/Monat an Zigaretten.
Wenn man noch die tägliche Flasche Wodka (7 EUR im Angebot)mitrechnet, dann kommen da nochmals gute 200 EUR für Alkohol drauf plus diverse Bierchen...  8)

Pflege Du Deine naiven Vorurteile, dann habe ich immer was Lachen  ;D

Ok, also: Bürgergeldempfänger rauchen nicht und trinken auch kein Alkohol, so richtig?

bebolus

@Schmitti

Das hast Du völlig richtig erkannt.

Es hat kurzfristig gar keinen monetären Sinn, Beamte in die RV einzahlen zu lassen. Ob es mittel- oder langfristig Sinn macht kann ich nicht sicher beurteilen. Ich denke eher nicht.

Dummerweise sind hier immer so - ich nenne sie 'linke Trolle' unterwegs, die nur ihre möchtegern Weisheiten verbreiten möchten.


SchrödingersKatze

Finde immer den Vergleich Durchschnittsrente- Durchschnittspension spannend, werde dabei regelmäßig einige Punkte verkannt:
In die Durchschnittsrente fließen alle Renten, also auch der klassischen Hausfrau, die neben den KEZ kaum Rentenpunkte gesammelt hat.
Somit dürfte man also nur mit der Durchschnittsrente ebenfalls Berufstätiger vergleichen. Auch wird in den unteren Gehaltsklassen kaum mehr verbeamtet, der Großteil der Beamtenschaft bewegt sich mit Studium im gD/hD. Insofern wäre es auch zielführend mit entsprechenden Berufen in der PW zu vergleichen.
Die gesetzliche Rente soll nur einer von 3 Bausteinen seinen, neben privater Vorsorge und Betriebsrente. Diese Betriebsräte, wie sie zb auch im TVöD gewährt wird müsste dann für einen tatsächlichen Vergleich auf die gesetzliche Rente gerechnet werden.
Anschließend sind die Kosten der Differemz der PKV in Abzug zu bringen.
Durch die höheren Bruttobeträge kommt man dann auch in einen Bereich der zu versteuern ist, so dass ein Teil wieder an den Staat zurückliegt.
Wenn man dies dann den höheren Kosten für den AG Anteil in der DRV gegenüberstellt und eine notwendige Erhöhung der Bezüge u. das Netto zu erhalten wird klar, wie viel Polemik in der Debatte Rente-Pensionen steckt.

Warnstreik

Zitat von: Schmitti am 18.12.2025 15:51
Dann sind doch nicht die Beamten und deren Pensionen das Problem - es ist ein Systemfehler bei der Rente!
Und wenn die Beamten in die Rente einzahlen sollten, wird auch das zu 100% aus Steuern gezahlt

Erstmal darf und sollte man sich anerkennen, dass die Niedrigzinsphase in den späten 2010er Jahren relativ einmalig in der Geschichte ist/war und es in den Jahren vorher teils mehr als 1 Mrd Zinsgewinne gab. Die Negativzinsen waren in der Vergangenheit relativ vernachlässigbar.

Und ja - natürlich werden Pensionen aus Steuern gezahlt, genauso wie die möglichen Beiträge. Der Unterschied besteht darin, dass man Kosten nicht komplett auf zukünftige Generationen überträgt sondern die Lasten verteilt. Genauso würden die Kosten der demografischen Entwicklung nicht nur einer Bevölkerungsgruppe aufgelastet - steigen die Beiträge und sinkt das Rentenniveau, dann tut es das eben für alle.

Es ist übrigens dem Dienstherrn unbenommen die Renten seiner Beamten aufzustocken um die zweite Säule aufzubauen, macht er ja beim VBL genauso. Der Vergleich ist übrigens einfach zu ziehen - für eine homogene Erwerbsbiografie könnte man einen angestellten Lehrer mit einem verbeamteten Lehrer vergleichen. Für eine ungleichmäßige Erwerbsbiografie könnte man eine klassische ÖD-Karriere hinzuziehen, also eine wo man im laufe des Erwerbslebens die Gehaltsleiter hochklettert. Hier wird man überrascht sein, was dabei rauskommt.

Am Ende ist es die liberalste aller Forderungen: gesetzliche Zwangsmaßnahmen sollten nur möglich sein, wenn sie für alle gelten. Freiheiten sollten indes auch für alle gelten. D.h. z.B. auch, dass es natürlich möglich sein muss, dass sich ein Beamter gesetzlich Krankenversichern kann und der Arbeitgbeber auch den Arbeitgeberanteil dafür zahlt.

Faunus

Zitat von: SchrödingersKatze am 19.12.2025 20:34
Finde immer den Vergleich Durchschnittsrente- Durchschnittspension spannend, werde dabei regelmäßig einige Punkte verkannt:
In die Durchschnittsrente fließen alle Renten, also auch der klassischen Hausfrau, die neben den KEZ kaum Rentenpunkte gesammelt hat.
Somit dürfte man also nur mit der Durchschnittsrente ebenfalls Berufstätiger vergleichen. Auch wird in den unteren Gehaltsklassen kaum mehr verbeamtet, der Großteil der Beamtenschaft bewegt sich mit Studium im gD/hD. Insofern wäre es auch zielführend mit entsprechenden Berufen in der PW zu vergleichen.
Die gesetzliche Rente soll nur einer von 3 Bausteinen seinen, neben privater Vorsorge und Betriebsrente. Diese Betriebsräte, wie sie zb auch im TVöD gewährt wird müsste dann für einen tatsächlichen Vergleich auf die gesetzliche Rente gerechnet werden.
Anschließend sind die Kosten der Differemz der PKV in Abzug zu bringen.
Durch die höheren Bruttobeträge kommt man dann auch in einen Bereich der zu versteuern ist, so dass ein Teil wieder an den Staat zurückliegt.
Wenn man dies dann den höheren Kosten für den AG Anteil in der DRV gegenüberstellt und eine notwendige Erhöhung der Bezüge u. das Netto zu erhalten wird klar, wie viel Polemik in der Debatte Rente-Pensionen steckt.

Mit dem, was Du schreibst, hast Du völlig recht!

Mir persönlich ging es nie um einen Vergleich oder gar um eine Schlechterstellung von Beamten.
Wir haben hoheitsrechtliche Aufgaben, die funktionieren müssen! Dafür gibt es Beamte!
Und ganz klare (überspitzte) Ansage meinerseits: Wenn ein Soldat(in)/Polizist(in) seine Knochen hinhält, während ich gemütlich in einem beheizten Büro wissenschaftl./techn. Ideen ausbrüte... Ich bin zwar der, der wirtschaftlich was (Patente; Innovationen, Erkenntnisse) bringt, aber diese Beamten sorgen dafür, dass ich das auch kann! Dafür gönne ich denen eine Besserstellung ohne "wenn und aber".

Ich kann aber nicht erkennen, warum an den Hochschulen in den letzten Jahren, alles was nicht bei 3 auf den Bäumen ist, verbeamtet wird. Warum überhaupt dort verbeamtet wird, weil hier
1. die "Bildung" wie in der Grund- und Hauptschule nicht gesetztlich verpflichtend ist für die Lernenden und damit gewährleistet sein muss und
2. die Lernenden verpflichtet sind, sich als angehende Akademiker selbständig Lernstoff zu erarbeiten & mit den Abschluss dies ja bescheinigt bekommen. Daher ist ein Streikfall beim Lehrpersonal von Unis unerheblich!
3. Und ich kann das Blockieren von jeglicher Reform der "lehrenden Beamten" an HS mit der "Freiheit von Wissenschaft & Lehre" nicht mehr hören! So werden die Finanzierung von Großleinwand und Fernsehsessel im nicht öffentl. Seminarraum mit angeschlossener Kaffeeküche und Zapfanlage argumentiert! In den Grundschulen fehlt dann das Geld für dringend benötigten Sprachunterricht!

Daher halte ich es für dringend geboten, den Beamtenstatus der verschiedenen Institutionen auf Sinnhaftigkeit zu überprüft. Wir haben einfach zu viele Beamte in den Ländern udn z.B. höhere Schulen werden freiwillig besucht!

Ob eine Zusammenlegung von Pensionen und Renten wirklich sinnvoll ist... schwierig. Vorteil: nur noch ein System, aber auch wieder mit unterschiedlicher Behandlung von u.U. Anrechnung an Rentenpunkten. Auf der anderen Seite - hatte hier jdn. geschrieben - je nach Kassenlage der AG wird eher verbeamtet = Kosten in die Zukunft geschoben bzw. TB eingestellt = Kosten aktuell generiert.
Kosten in die Zukunft schieben = naja, die Länder sind nicht sehr willig hier für die Beamten vorzusorgen, obwohl gesetztlich verpflichtet dazu. Also doch erzwingen über Einzahlungen der AG - wie bei der Rente?

In diesem Forum ist so gut wie niemand in der Lage mit spitzen Bleistift durchzurechnen, was sinnvoller wäre, aber zum Nachdenken darf man da schon animieren.

Letztlich denke ich, dass es keinen großen Wurf geben wird und das System mit all seinen sinnlbefreiten wie sinnvollen Errungenschaften solange auf Biegen und Brechen erhalten wird, solange die einzelnen Bälle sich jonglieren lassen und wenn ein Ball fällt, fallen alle - und das sind viele!