Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Umsetzung welche Gründe
Bubi11:
Da hast du Recht. Die EG blieben bei allen gleich. Aber die Tätigkeiten wären deutlich unter den jeweiligen EGs.
Wenn man halt jemanden weg haben will, dann gibt man ihm einfach langweilige Tätigkeiten, lässt aber die EG gleich.
ehem. Leiter der IT macht bei uns nur noch Passwörter verteilen oder zurück setzen mit EG 13 in einem kleinen Büro im Keller.
Organisator:
--- Zitat von: Bubi11 am 22.09.2025 15:17 ---Da hast du Recht. Die EG blieben bei allen gleich. Aber die Tätigkeiten wären deutlich unter den jeweiligen EGs.
Wenn man halt jemanden weg haben will, dann gibt man ihm einfach langweilige Tätigkeiten, lässt aber die EG gleich.
ehem. Leiter der IT macht bei uns nur noch Passwörter verteilen oder zurück setzen mit EG 13 in einem kleinen Büro im Keller.
--- End quote ---
Dann handelt der AG tarifwidrig, denn man ist gemäß Tarifautomatik immer korrekt entsprechend der übertragenen Tätigkeiten eingruppiert.
Zu deinem letzten Beispiel würde es bedeuten, dass der AG dem ehem. IT-Leiter andere Aufgaben übertragen hat, die vielleicht nach E6 eingruppiert sind und er dem hätte zustimmen müssen bzw. eine Änderungskündigung hätte hinnehmen müssen.
Bubi11:
Das kann durchaus so gewesen sein. Das weiß ich nicht. Aber diese Personen wehren sich dagegen dann auch nicht. Gleiches Geld und weniger Arbeit/Verantwortung. Dafür die Füße still halten.
Eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber gab es bei uns nur bei straffälligen Verhalten. Sonst noch nie.
I am fine:
--- Zitat von: MoinMoin am 15.09.2025 16:45 ---
--- Zitat von: I am fine am 15.09.2025 12:51 ---Ich kann auch nur dringend empfehlen, den Personalrat mit ins Boot zu holen. Dafür ist er da, außerdem hat er bei einer Umsetzung ein Mitbestimmungsrecht.
--- End quote ---
Wäre mir neu. Leitest du jetzt woraus ab? Welches PersVG?
Und selbst wenn, was will denn der PR gegen eine begründete Neuverteilung von arbeiten einwenden.
Mitbestimmung heißt auch, dass man sachlich begründen muss, warum man dagegen ist.
--- End quote ---
LPVG NRW § 72 (1) 5
Es sollte auch sachlich begründet werden, warum die Umsetzung unbedingt nötig ist.
Resthofidylle:
So wie es aussieht, ist die neue Stelle 2 Gruppen niedriger als meine jetzige, auch wird der FL 2 dafür nicht benötigt (so wie bei meiner jetzigen Stelle). Meine Eingruppierung belässt man aber. Ich werde mich wohl an einen Rechtsanwalt wenden müssen, obwohl mich der ganze Umgang doch sehr belastet. Wer weiß, welche "Maßnahmen" man noch alles aus dem Hut zaubert, nur um jemanden weg zu mobben.
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