Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Umsetzung welche Gründe
MoinMoin:
Leider ja.
Bubi11:
Leider ja. Die Aufgabe könnte auch sein Briefumschläge nach größe und Form zu sortieren und anschließend wieder nach Gewicht.
Organisator:
--- Zitat von: Bubi11 am 22.09.2025 07:11 ---Leider ja. Die Aufgabe könnte auch sein Briefumschläge nach größe und Form zu sortieren und anschließend wieder nach Gewicht.
--- End quote ---
Zum Glück nicht - denn das dürfte kaum der aktuellen Tätigkeitsdarstellung entsprechen.
Bubi11:
--- Zitat von: Organisator am 22.09.2025 08:13 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 22.09.2025 07:11 ---Leider ja. Die Aufgabe könnte auch sein Briefumschläge nach größe und Form zu sortieren und anschließend wieder nach Gewicht.
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Zum Glück nicht - denn das dürfte kaum der aktuellen Tätigkeitsdarstellung entsprechen.
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Naja wo steht denn die Tätigkeitsdarstellung? Also bei uns zum Beispiel gibt es diese nicht. Auch Stellenbeschreibungen gibt es nicht. Wenn man in der Personalabteilung fragt was man zu tun hat dann sagen die "Frag den Vorgesetzten".
Des weiteren gibt es bei uns zahlreiche Beispiele bei denen Mitarbeiter versetzt wurden auch gegen derren Willen.
Zum Beispiel:
Einkauf -> Callcenter mit Schichtdienst
Controller -> Wirtschaftsabteilung
Kreditorenbuchhalter -> Vorzimmer (Sachbearbeiter)
Und noch einige mehr ...
Die wollten alle nicht weg aber sie konnten nichts machen.
Organisator:
--- Zitat von: Bubi11 am 22.09.2025 14:43 ---
--- Zitat von: Organisator am 22.09.2025 08:13 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 22.09.2025 07:11 ---Leider ja. Die Aufgabe könnte auch sein Briefumschläge nach größe und Form zu sortieren und anschließend wieder nach Gewicht.
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Zum Glück nicht - denn das dürfte kaum der aktuellen Tätigkeitsdarstellung entsprechen.
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Naja wo steht denn die Tätigkeitsdarstellung? Also bei uns zum Beispiel gibt es diese nicht. Auch Stellenbeschreibungen gibt es nicht. Wenn man in der Personalabteilung fragt was man zu tun hat dann sagen die "Frag den Vorgesetzten".
Des weiteren gibt es bei uns zahlreiche Beispiele bei denen Mitarbeiter versetzt wurden auch gegen derren Willen.
Zum Beispiel:
Einkauf -> Callcenter mit Schichtdienst
Controller -> Wirtschaftsabteilung
Kreditorenbuchhalter -> Vorzimmer (Sachbearbeiter)
Und noch einige mehr ...
Die wollten alle nicht weg aber sie konnten nichts machen.
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Der AG ist verpflichtet, den Inhalt der Tätigkeit zumindest grob zu bestimmen. In der Regel erfolgt das jedoch durch eine genauere Tätigkeitsdarstellung, die auch Grundlage für die Stellenbewertung ist. Ansprechpartner dafür ist ausschließlich der Arbeitgeber, in der Regel vertreten durch die Personalabteilung. Insofern sollte man sich da auch nicht abwimmeln lassen.
Eine Änderung der Tätigkeit kann nur einseitig durch den Arbeitgeber erfolgen, wenn sie nicht eingruppierungsrelevant ist. Da ich mal davon ausgehe, dass dem TE keine Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 1 übertragen wurden, wäre Briefumschläge sortieren als Arbeitsvorgang eingruppierungsrelevant und könnte nicht einseitig durch den Arbeitgeber übertragen werden.
Die von dir genannten Beispiele sind tariflich und arbeitsrechtlich zulässig, solange sie nicht eingruppierungsrelevant sind oder (falls doch) beide Seiten zugestimmt haben.
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