Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Umsetzung welche Gründe
Sjuda:
Der Begriff der Versetzung passt nicht ganz, auch wenn klar ist, was damit gemeint ist.
Der Arbeitgeber kann dir ohne deine Zustimmung eine andere Tätigkeit zuweisen, solange sich die Eingruppierung nicht ändert.
Ein Gespräch kann helfen, führt aber häufig nicht sehr weit. Der Konflikt bleibt oft bestehen. Eine Möglichkeit ist dann eben die Umsetzung eines Beteiligten. Bei der Frage, wen es trifft, spielen mehrere Faktoren eine Rolle. So kann man sich fragen, wer schneller zu ersetzen ist oder wessen Weggang weniger schadet. Auch die Verfügbarkeit freier Stellen kann eine Rolle spielen. Personen, die höher eingruppiert sind, sind häufig schwerer adäquat einzusetzen.
Einen Faktor sprichst du selbst an. Der Arbeitgeber begründet seine Entscheidung auch mit weggefallenen Arbeiten. Während du das zuerst abzustreiten scheinst ("(angeblicher) Wegfall"), räumst du es später dann doch ein ("Saure Gurken-Zeit").
Resthofidylle:
@Sjuda, kann ja, wenn es konkret wird fragen, ob meine Stelle wieder besetzt werden soll. Wenn ja, ist es ja ein Hinweis, dass es nicht an der Stelle/den Aufgaben liegt (weniger dienstlich) ,sondern sie mich einfach nur los werden möchte.
Organisator:
--- Zitat von: Resthofidylle am 15.09.2025 14:58 ---@Sjuda, kann ja, wenn es konkret wird fragen, ob meine Stelle wieder besetzt werden soll. Wenn ja, ist es ja ein Hinweis, dass es nicht an der Stelle/den Aufgaben liegt (weniger dienstlich) ,sondern sie mich einfach nur los werden möchte.
--- End quote ---
Es könnte auch sein, dass dein AG dich lieber eine andere Aufgabe machen lassen möchte. Solange das nicht eingruppierungsrelevant ist, kann dein AG das machen. Ob es ein sinnvolles Personalentwicklungsinstrument ist, mag dahin gestellt sein.
MoinMoin:
--- Zitat von: I am fine am 15.09.2025 12:51 ---Ich kann auch nur dringend empfehlen, den Personalrat mit ins Boot zu holen. Dafür ist er da, außerdem hat er bei einer Umsetzung ein Mitbestimmungsrecht.
--- End quote ---
Wäre mir neu. Leitest du jetzt woraus ab? Welches PersVG?
Und selbst wenn, was will denn der PR gegen eine begründete Neuverteilung von arbeiten einwenden.
Mitbestimmung heißt auch, dass man sachlich begründen muss, warum man dagegen ist.
Resthofidylle:
Nunmehr habe ich ein Schreiben zur Umsetzung erhalten, allerdings keine Stellen- oder Aufgabenbeschreibung.
Man sagte mit, die Stellenbeschreibung bekäme ich in den nächsten Wochen noch. Laut Stellenplan gibt es dort gar keine Stelle in meiner Eingruppierung, auch mit den dortigen Kollegen (wo man verwundert ist, dass da noch jemand dazu kommen soll, angeblich hat man dort keine Stelle für mich) hat man noch nicht gesprochen. Personalrat sagt, sie müssen hier nicht zustímmen, da es nur eine Umsetzung und keine Versetzung ist.
Ich habe Angst, in einem Sterbezimmer zu landen. Ist eine Umsetzung, ohne dass man dem Mitarbeiter sagt, was er künftig genau zu tun hat überhaupt statthaft ???
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version