Autor Thema: Erwerbsminderungsrente und die VBL  (Read 381 times)

Maikäfer

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Erwerbsminderungsrente und die VBL
« am: 19.09.2025 21:11 »
Hallo alle zusammen,
ich arbeite seit 2017 im TVöD und zahle seit einer Veränderung meines Arbeitsvertrags seit März 2019 in die VBL Klassik ein.
Nun bin ich leider schon länger krank und bekomme nun von der Deutschen Rentenversicherung eine befristete volle Erwerbsminderungsrente, die rückwirkend zum Dezember 2024 bewilligt wurde. Vorher habe ich 1,5 Jahre Krankengeld erhalten. Das letzte Mal selbst in die VBL eingezahlt habe ich also im Sommer 2023.

Nun habe ich drei Fragen:

1) Habe ich Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente der VBL? Ich habe etwas von 60 Umlagemonaten Wartezeit gelesen, aber ich bin mir nicht sicher, inwiefern die Zeit des Krankengeldes damit reingezählt wird.

2) Gibt es eine Frist, bis wann ich die Erwerbsminderungsrente der VBL beantragt haben muss? Ich habe den Bescheid der DRV erst Ende August bekommen.

3) welchen Einfluss auf die spätere Altersrente der VBL hat es, wenn ich jetzt Erwerbsminderungsrente beantrage? "Verbrauche" ich damit meinen Anspruch für später jetzt schon? (ich weiß, die Frage ist wahrscheinlich etwas dumm, aber ich kenne mich nicht aus).

Vielen Dank im Voraus!

SozPädBW

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Antw:Erwerbsminderungsrente und die VBL
« Antwort #1 am: 20.09.2025 11:37 »
Ich habe mal nachgerechnet. Du kommst nicht auf die 60 Monate und hast insofern auch bisher keinen Anspruch auf die VBL Rente.

Maikäfer

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Antw:Erwerbsminderungsrente und die VBL
« Antwort #2 am: 20.09.2025 21:51 »
Ich habe mal nachgerechnet. Du kommst nicht auf die 60 Monate und hast insofern auch bisher keinen Anspruch auf die VBL Rente.

Ah, das habe ich befürchtet. Danke dir trotzdem.
Habe ich irgendeine Möglichkeit das, was ich eingezahlt habe, zurückzubekommen, sollte ich vor Errreichen der 60 Monate aus dem TVöD ausscheiden?

Fettschwanzmaki

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Antw:Erwerbsminderungsrente und die VBL
« Antwort #3 am: 20.09.2025 22:58 »
Ja, das geht.

https://www.vbl.de/de/beitrags-erstattung

Dort steht alles, was Du brauchst.

Aber bitte das Folgende noch einmal prüfen - notfalls bei der VBL nachfragen!

https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten

"Gemäß den Tarifverträgen von Bund und Ländern wird nach Ablauf des sechswöchigen Zeitraums bis längstens zur 39. Woche Krankengeld von der Krankenkasse und Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber gezahlt.

In dieser Zeit ohne Gehalt werden weiterhin Versorgungspunkte in der VBLklassik erworben. Grundlage für die Berechnung ist dabei ein fiktives Entgelt, welches sich an dem regulären Tabellenentgelt der letzten drei vollen Kalendermonate orientiert.

Nach Beendigung des Krankengeldzuschusses erfolgen keine weiteren Umlage- und Beitragszahlungen in die Pflichtversicherung. Die Dauer der Krankheit wird vom Arbeitgeber an die VBL gemeldet."

Es besteht also die Möglichkeit, dass Du die 60 Mon. doch erfüllt hast.

03/19 bis (angenommen) 06/2023= 52 Mon. plus ca. 9 Mon. "fiktives Gehalt" - könnte also gerade passen.