Autor Thema: Üst angeordnet aus dem Dienst heraus nehmen?  (Read 1029 times)

Vollstrecker

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Guten Morgen zusammen,

kann der Arbeitgeber anordnen, dass der Arbeitnehmer Überstunden sofort nehmen soll, wenn er sich bereits auf der Arbeitsstelle befindet?

Ich kannte es bisher so, dass bei Überbedarf an Personal oder "mangelnde" Arbeit vor Ort gefragt wurde, ob wer Überstunden nehmen möchte. Das war der Kurzfristigkeit geschuldet. Jeder hätte gekonnt, niemand hätte gemusst.

Jetzt gibt es einen Bereich, wo der Arbeitgeber festlegen möchte, dass ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gegen Überstunden nach Hause geschickt werden kann.

Die allgemeinen Regelungen zu Überstunden (auch die aus der Gleitzeit) sind bekannt. Es geht hier speziell um den Fall, ob man einen AN quasi von der Arbeitsstelle weg nach Hause schicken darf.

Wir sehen es da schon so, dass es etwas anderes ist, ob man als AG dem AN vorher sagt, dass er am Tag X seine Stunden nehmen muss, oder ob man ihm sagt, er soll die sofort nehmen, wenn er schon am Arbeitsplatz ist.



 

MaLa

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Antw:Üst angeordnet aus dem Dienst heraus nehmen?
« Antwort #1 am: 22.09.2025 12:40 »
Ja das darf er, sofern damit nur "Überstunden" abgebaut werden. Minusstunden dagegen darf er nicht anordnen.

Kommt auch drauf an was die Dienstvereinbarung dazu sagt.

Vollstrecker

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Antw:Üst angeordnet aus dem Dienst heraus nehmen?
« Antwort #2 am: 22.09.2025 13:18 »
Die Sache ist in der DV nicht geregelt. Lediglich, dass AG und AN einvernehmlich sich einigen sollen, wann Üst genommen werden, im Zweifel der AG aber Anordnen kann, wann der AN die zu nehmen hat, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt und selber darauf achtet, dass er Stunden abbaut, wenn er eine gewisse Grenze erreicht hat. 

Wenn man das jetzt kleinlich auseinandernimmt.... ;)

Nur jemanden, der schon auf der Arbeitsstelle ist, zu zwingen, jetzt zu gehen und seine Stunden zu nehmen, ist keine gute Art und bestimmt auch nicht einvernehmlich. Aber wir wissen ja, wenn wir was nicht gut finden, heißt es noch lange nicht, dass es auch nicht in Ordnung ist.  ;)

Schokokeks

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Antw:Üst angeordnet aus dem Dienst heraus nehmen?
« Antwort #3 am: 23.09.2025 08:55 »
...

Also handelt der AG auch aus Deiner korrekt und Du wolltest einfach nur mal Dein mimimi kundtun?
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

troubleshooting

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Antw:Üst angeordnet aus dem Dienst heraus nehmen?
« Antwort #4 am: 23.09.2025 09:19 »
...

Also handelt der AG auch aus Deiner korrekt und Du wolltest einfach nur mal Dein mimimi kundtun?

Ah, ein weiterer Dummschwätzer! Denn ohne den Hintergrund des Fragenden zu kennen, dieses gleich mal abzukanzeln, ist nix anderes.
Nur mal ein Beispiel zum Nachdenken, wenn auch sicher umsonst: Es gibt jede Menge MA die einen zeitlichen Arbeitsweg jenseits einer Stunde haben. Ist natürlich toll, wenn die ankommen und der Chef als AG-Vertreter ihnen sagt: Kannst wieder heimfahren! Klar, auch das ist für dich sicher mimimi.
Brauchst nicht antworten, denn wer so labert, kommt bei mir umgehend auf die Sperrliste!

Sjuda

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Antw:Üst angeordnet aus dem Dienst heraus nehmen?
« Antwort #5 am: 23.09.2025 09:58 »
Ob man es so direkt wie @Schokokeks formulieren muss, kann dahinstehen.
Im Kern gebe ich ihm aber recht.
Oftmals ist zu beobachten, dass Fragesteller in Fällen mit eindeutiger Rechtslage einfach nur ihren Unmut kundtun und Bestätigung einholen möchten, wenn ihr persönliches Gerechtigkeitsempfinden gestört ist.

Ob das hier im Fall auch so ist, hängt davon ab, ob das Verhalten des Arbeitgebers rechtmäßig ist oder nicht 8)

Schokokeks

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Antw:Üst angeordnet aus dem Dienst heraus nehmen?
« Antwort #6 am: 23.09.2025 11:53 »
... Denn ohne den Hintergrund des Fragenden zu kennen...

... Aber wir wissen ja, wenn wir was nicht gut finden, heißt es noch lange nicht, dass es auch nicht in Ordnung ist.  ;)

Der TE benennt seinen Hintergrund doch selbst...

Aufgrund der SV-Schilderung wurde der AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht gemäß DV tätig, da der AN offenbar selbst nicht in der Lage ist, Überstunden in einem angemessenen Rahmen abzubauen. Dem TE gefällt dies nicht und tut dies (mit welcher Intention auch immer) in einem öffentlichen Forum kund.

Wenn alle Möglichkeiten seitens des AN im Vorfeld genutzt worden wären, müsste der AG nicht tätig werden, hier fehlen aber weitergehende Informationen (vorangegangener Schriftverkehr etc.), um eine tiefere Bewertung des Ganzen vorzunehmen.

Das korrekte Handeln seines AG´s hat er in seinem zweiten Post ja so bestätigt...

Also bleibt am Ende des Tages - trotz Deines sinnfreien Beispiels - weiterhin das "mimimi" übrig... 🤷‍♂️
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Vollstrecker

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Antw:Üst angeordnet aus dem Dienst heraus nehmen?
« Antwort #7 am: 23.09.2025 12:35 »
Nun, Schokokeks, ziemlich große Klappe, aber anonym im Internet geht es immer. Vielen Dank auch für deine völlig falsche Interpretation zu meinem Anliegen und der falschen Deutung, was meine Person angeht. Aber ich verzeihe dir, du hast scheinbar sonst ein sehr trauriges Leben.

"Troubleshooting" hat den Kern eigentlich gut erkannt. Die Leute bereiten sich gut auf die Arbeit vor, planen auch so, haben ggf. eine längere Anfahrt um dann zu erfahren, dass sie wieder nach Hause MÜSSEN, weil sie Überstunden (absolut im Rahmen der DV) haben. Das sehe ich einige Gefahren hinter, was Mitarbeiterzufriedenheit, Wertschätzung etc. angeht, wenn sowas zur Regel werden sollte.

Es ging nicht darum, dass Leute, die es über Monate nicht geschafft haben, mal ihre Überstunden zu reduzieren, einen Denkzettel zu verpassen, wo ich auch dahinter stehe, wenn sich Stunden häufen und zig gute Möglichkeiten versäumt wurden, die auch mal abzubauen.

Es geht einfach um normale Mitarbeiter, die vielleicht 14 Üst oder 22 Üst haben, morgens zur Arbeit kommen, wo dann festgestellt wird, dass eigentlich zu viele Mitarbeiter da sind, weil keiner krank ist, niemand im Urlaub usw.(sowas soll es geben) und der Vorgesetzte dann einfach einen Mitarbeiter nach Hause schicken kann.

Nochmal, der Umgang mit Üst, egal ob auf dem AÜS-Konto oder auf dem Gleitzeitkonto, ist verständlich in den div. Gesetzen, TVöD und auch in einer Dienstvereinbarung geregelt. Es geht hier um den speziellen Fall, ob ein Arbeitnehmer, der schon an seiner Arbeitsstelle ist und wo seine Zeit schon läuft, einfach nach Hause geschickt werden kann. In der DV steht u.a., dass AN und AG sich beim Abbau der Üst so einigen sollen, dass beide einen Nutzen davon haben.

Und ob es mich persönlich betrifft und ich nur "Mimimi" mache (aus welchen Gründen ich dafür so ein Forum bräuchte, erschließt sich mir nicht) sollte dich nicht interessieren. Dann schreib einfach nix, bevor du deinen geistigen Dünnschiss los und persönlich wirst. Beantworte doch einfach Fragen, wenn du es kannst oder möchtest, oder lasse es bleiben. Internetmaulheld.

NWB

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Antw:Üst angeordnet aus dem Dienst heraus nehmen?
« Antwort #8 am: 23.09.2025 12:47 »
Ich finde das schon ein starkes Stück, wenn am gleichen Tag die Mitarbeiter nach Anreise nach Hause geschickt werden, gerade mit relativ wenig Überstunden und aus heiterem Himmel.
Das kann man sicherlich geschickter und wertschätzender lösen.

Schokokeks

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Antw:Üst angeordnet aus dem Dienst heraus nehmen?
« Antwort #9 am: 23.09.2025 13:09 »
... Dann schreib einfach nix, ...

Wenn Du keine anderslautenden Wortmeldungen hören möchtest als eine Bestätigung Deiner Dir natürlich zustehenden eigenen Meinung, warum wendest Du Dich an ein öffentliches Forum?

Deine Ausgangsfrage hat Dir sowohl MaLa als auch Du selbst

... im Zweifel der AG aber Anordnen kann, wann der AN die zu nehmen hat, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt und selber darauf achtet, dass er Stunden abbaut, wenn er eine gewisse Grenze erreicht hat. 
...

abschließend beantwortet. Weitere Fakten nachreichen macht es natürlich für das eigene Befinden einfacher, in die gleichlautende Richtung zu argumentieren, ändert aber nichts an der Sache an sich.

Und ...

... persönlich ...

... geworden sind andere hier...  ;)
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

ich1974

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Antw:Üst angeordnet aus dem Dienst heraus nehmen?
« Antwort #10 am: 23.09.2025 13:10 »
In deiner ersten Schilderung beziehst du dich auf euere DV mit dem Hinweis, wenn man die kleinlich auseinander nimmt, aufgrund dieser Schilderung ist Schokokeks davon ausgegangen, dass sich euer AG an die DV hält und diese rechtskonform anwendet.
Wir kennen immer noch nicht den genauen Wortlaut der DV in Bezug auf den Abbau euerer Gleitzeit. Es kann hier somit nur spekuliert werden ob das so in Ordnung ist. Natürlich könnte der AG auch am Vortag schauen, ob evtl. zu viele Mitarbeiter da sind und schon am Vorabend bestimmen, wer evtl. Gleitzeit abbauen kann.