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Wechsel TV-L 14 zu TV-L 13 - Stufeneingruppierung

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Johann:

--- Zitat von: fair am 25.09.2025 15:04 ---PS: Als Analogie für den "moralischen" Anspruch hier Nachteile zu vermeiden, kann auch die Variante dienen, dass es ein unbefristeter Vertrag war und eine sog. vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit erfolgt wäre. In den Konstellationen bemüht man sich seit einiger Zeit nämlich auch um die Vermeidung von Nachteilen wie dem Verlust von Stufenlaufzeit. Siehe beispielsweise dieses Rundschreiben des BMI im Bereich des TVÖD Bund:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2021/RdSchr_20210617.pdf?__blob=publicationFile&v=5

--- End quote ---
Dazu sei anzumerken, dass es eine solche Protokollerklärung im TV-L nicht gibt. Was im Falle des TV-L auch ganz gut ist, weil es die Möglichkeit eröffnet, den Nachteil der Rückstufung bei Höhergruppierung geschickt zu verhindern. Aufgrund der fehlenden Protokollerklärung im TV-L kann bspw. ein Tarifbeschäftigter, der in E11 Stufe 4 mit 3,5 Jahren Stufenlaufzeit ist und gerne mehr Verantwortung übernehmen möchte, zunächst vorübergehend in E12 höhergruppiert werden und sich erst nach Erreichen der Stufe 5 die höherwertigen Tätigkeiten dauerhaft übertragen lassen. Gäbe es diese Protokollerklärung inhaltsgleich im TV-L, würde das stattdessen dazu führen, dass der Tarifbeschäftigte in jedem Fall eine Rückstufung durchlebt, weil er bei dauerhafter Höhergruppierung so gestellt würde, als sei er bereits ein halbes Jahr zuvor höhergruppiert worden. Das hätte zur Folge, dass er die 3,5 Jahre Stufenlaufzeit in der 4 verliert, in die Stufe 3 zurückfällt und als Trost ledlich ein halbes Jahr in Stufenlaufzeit in Stufe 3 erhält.

Deshalb ist man im TV-L sehr dankbar dafür, dass es diese Protokollerklärung nicht gibt und Tarifbeschäftigte erstmal vorübergehend Höhergruppiert werden können, bis sie die nächste Stufe erreicht haben, bei der sie keine Rückstufung fürchten müssen und erst dann dauerhaft ihre höherwertigen Tätigkeiten übertragen bekommen.

fair:
Gut zu wissen, danke! Jedenfalls ist es inzwischen weitgehend common sense, sowohl im TV-L als auch TVÖD (mit teilweise unterschiedlichen Methoden aufgrund der feinen Unterschiede zwischen den Tarifen im Detail), dass Nachteile bei der Stufenlaufzeit vermieden oder ausgeglichen werden sollten. Darauf kann man sich ja auch ein Stückweit berufen oder zumindest davon bestärkt und ermuntert fühlen, selbstbewusst seine Vorstellungen zu vertreten.

WimiIT:
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure bisherigen hilfreichen Hinweise!

Ich habe versucht für mich eure tollen Antworten einmal zu sortieren.

Wenn es tatsächlich eine Neueinstellung nach § 16 TV-L wird, ergeben sich nach meinem Verständnis folgende Möglichkeiten:
- Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung: Alle Zeiten aus E13 und E14 (2017–2025) können als einschlägige Berufserfahrung angerechnet werden. Das könnte direkt zu einer Einstufung mindestens in Stufe 4 führen.
Anrechnung förderlicher Zeiten (§ 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L)
- Zusätzlich hatte ich vor Beginn der Promotion rund 16 Monate Berufserfahrung (muss ich noch einmal prüfen was genau angerechnet wurde),

Darüber hinaus könnte der Arbeitgeber eine oder zwei Stufen vorweg gewähren, z. B. um qualifiziertes Personal zu halten. Denkbar wäre etwa Start in Stufe 4 plus Zusage auf Stufe 5 nach zwei Jahren.

Daher würde ich nun einmal mit der Personalabteilung abstimmen, wie das Ganze behandelt wird, Änderungsvertrag oder Neueinstellung? Mein Vertrag endet mit dem Drittmittelprojekt zum 31.12.25 und zum 01.01.26 wäre es eine Stelle aus Etatmitteln.

Gewerbler:
Mir stellt sich ja ein bisschen die Frage, warum du für die Habilitation nochmal auf E13 runter sollst? Mir sind durchaus Leute bekannt, die bei Nachwuchsgruppen (z.B. Emmy-Noether-Programm) sogar E15-Stellen bekommen haben (gut, natürlich aus Drittmitteln dann). Verkaufst du dich da nicht etwas unter Wert, wenn du jetzt schon E14 hast?
Wobei das Thema vermutlich ist, dass die Alternative dann "keine Stelle" sein wird, was ja auch nicht befriedigend ist. Von daher drücke ich dir die Daumen, dass du gut verhandeln kannst und zumindest finanziell keinen Verlust haben wirst.

Rowhin:

--- Zitat von: Gewerbler am 26.09.2025 09:53 ---Mir stellt sich ja ein bisschen die Frage, warum du für die Habilitation nochmal auf E13 runter sollst? Mir sind durchaus Leute bekannt, die bei Nachwuchsgruppen (z.B. Emmy-Noether-Programm) sogar E15-Stellen bekommen haben (gut, natürlich aus Drittmitteln dann). Verkaufst du dich da nicht etwas unter Wert, wenn du jetzt schon E14 hast?

--- End quote ---

Nachdem weiterhin im TV-L gilt, dass wir alle nach unserer Tätigkeit und nicht der persönlichen Qualifikation eingruppiert sind, wird halt die verfügbare Habil-Stelle eine E13 sein, was die Tätigkeiten angeht, und fertig.

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