Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wechsel TV-L 14 zu TV-L 13 - Stufeneingruppierung

<< < (3/5) > >>

Gewerbler:

--- Zitat von: Rowhin am 26.09.2025 11:53 ---Nachdem weiterhin im TV-L gilt, dass wir alle nach unserer Tätigkeit und nicht der persönlichen Qualifikation eingruppiert sind, wird halt die verfügbare Habil-Stelle eine E13 sein, was die Tätigkeiten angeht, und fertig.

--- End quote ---

Das ist mir prinzipiell klar. Ich denke aber, dass man einem erfahrenen PostDoc (=Habilitand) durchaus auch entsprechend höherwertige Aufgaben übertragen könnte. Wo ein Wille ist, ist ja auch ein Weg. :)

cyrix42:
Wo sollen die höherwertigen Aufgaben auf einer Quali-Stelle denn sein? Insbesondere müssen sie ja „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“ haben (wenn wir mal von Personal-Führung von EG13-Personen absehen). Die besondere Schwierigkeit ist mit der eigenverantwortlichen Forschung und ggf. auch Lehre vielleicht schon gegeben; aber wie sieht es mit der Bedeutung aus? Nachwuchsgruppen-Leitung ist hier offensichtlich etwas anderes, da es dort auch um Personalführung geht…

fair:

--- Zitat von: WimiIT am 26.09.2025 09:28 ---Hallo zusammen,

vielen Dank für eure bisherigen hilfreichen Hinweise!

Ich habe versucht für mich eure tollen Antworten einmal zu sortieren.

Wenn es tatsächlich eine Neueinstellung nach § 16 TV-L wird, ergeben sich nach meinem Verständnis folgende Möglichkeiten:
- Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung: Alle Zeiten aus E13 und E14 (2017–2025) können als einschlägige Berufserfahrung angerechnet werden. Das könnte direkt zu einer Einstufung mindestens in Stufe 4 führen.
Anrechnung förderlicher Zeiten (§ 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L)
- Zusätzlich hatte ich vor Beginn der Promotion rund 16 Monate Berufserfahrung (muss ich noch einmal prüfen was genau angerechnet wurde),
(...) Mein Vertrag endet mit dem Drittmittelprojekt zum 31.12.25 und zum 01.01.26 wäre es eine Stelle aus Etatmitteln.

--- End quote ---
Damit wäre wahrscheinlich für den neuen Arbeitsvertrag ab 01.01.2026 wohl sogar eine Einstellung direkt in Stufe 5 via förderliche Berufserfahrung möglich. beispielsweise 01.01.2016 bis 31.12.2025 ergibt 10 Jahre. Rechne dir noch mal ganz genau die exakte Summe der Zeitdauern aus, exklusive Lückenzeiten (zwischen zwei Verträgen) und exklusive Tätigkeiten, die ziemlich sicher nicht als förderlich gelten können (weil offensichtlich deutlich niedriger eingruppierte Jobs - wobei man da auch einen gewissen Verhandlungsspielraum hat bei der Förderlichkeit).

Ich würde an deiner Stelle mit der Erwartung, Stufe 5 zu bekommen in die Verhandlung geben und dir das - bei positiven Signalen - als Nebenabrede in den neuen Arbeitsvertrag schreiben lassen.

fair:

--- Zitat von: cyrix42 am 26.09.2025 13:19 ---Wo sollen die höherwertigen Aufgaben auf einer Quali-Stelle denn sein? Insbesondere müssen sie ja „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“ haben (wenn wir mal von Personal-Führung von EG13-Personen absehen). Die besondere Schwierigkeit ist mit der eigenverantwortlichen Forschung und ggf. auch Lehre vielleicht schon gegeben; aber wie sieht es mit der Bedeutung aus? Nachwuchsgruppen-Leitung ist hier offensichtlich etwas anderes, da es dort auch um Personalführung geht…

--- End quote ---
Das stimmt, wenn sie ihm eine Stelle geben, die auch offiziell die Leitung eines kleinen Teams beinhaltet (gewisse Leitung/Betreuung von Qualifikationsarbeiten gibt es eigentlich immer bei Post-Docs), dann wäre durchaus eine TV-L 14 angemessen und auch dafür könnte man die Stufe 5 via 10 Jahre förderliche Berufserfahrung definitiv rechtfertigen. (Zumal Stufe 4 EG 14 weniger Gehalt wäre als Stufe 5 EG 13)

Hängt natürlich vom Budget ab, dass es gibt. Aber @WimiIT du könntest durchaus mit EG 14 Stufe 5 in die Verhandlung gehen und am Ende zuminest bei EG 13 Stufe 5 rauskommen, was bekanntlich kaum schlechter ist (nur ca. 100-150 € netto Unterschied).

cyrix42:
Also die Betreuung von Qualifikationsarbeiten dürfte selten Personalverantwortung beinhalten, die aber nötig wäre, um eine entsprechende Eingruppierung gemäß Fallgruppe 4 zu rechtfertigen. Mal davon abgesehen, dass dafür 3 Vollzeitäquivalente aus EG 13 benötigt werden.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version