Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?

<< < (3/4) > >>

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: SandraS am 06.10.2025 13:26 ---
4)Dazu steht aber nichts in meinem Arbeitsvertrag. In ihm wird nur beschrieben „Unter Berücksichtigung der Ferienzeitregelung beträgt Ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit außerhalb der Ferienzeiten xy Stunden.“

--- End quote ---

Muss es auch nicht. Der TV-L sieht ja eine wöchentlich Arbeitszeit vor, die im Ausgleichszeitraum (ein Jahr, bei Wechselschicht/Schichtarbeit sogar noch länger) durchschnittlich erfüllt sein muss. Also wenn Du im Schnitt die 39,x Std. (je nach Bundesland ja unterschiedlich) erreichst (natürlich unter Beachtung der Schutzvorschriften, z.B. max. Höchstarbeitszeit 10 Stunden, Ruhezeiten etc.), ist alles in Ordnung. Der Arbeitgeber kann - im Rahmen des Direktionsrecht und ggfls. unter Beteiligung der Personalvertretung und unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes - die Arbeitszeit frei einteilen/anweisen.

SandraS:
Ich verstehe die Sachlage um Brückentage. Jedoch, und das sagte der Mensch der RLSB, sind die Schulen an Brückentagen geschlossen, es ist wie ein Ferientag zu sehen und „als Mitarbeiterin kann ich nichts dafür, wenn Arbeitgeber keine Arbeit zur Verfügung stellt“ und deswegen diese Tage schon in meiner Mehrarbeitszeit berücksichtigt wurden. So seine Aussage.
Um das nochmal aufzuklären, als Pädagogische Mitarbeiterin arbeitet man etwas mehr in der Woche um diesen Überschuss an freien Tagen auszugleichen. Weil wir durch die Ferien viel mehr frei haben als ein normaler Urlaubsanspruch hergibt.


MoinMoin:
Ich gehe mal davon aus, dass die Brückentag genauso mit minus geschrieben werden, wie die Ferientage.
Und daher du in der Gesamtbetracht durch deine Plus an den Arbeitstagen in der Jahresbetrachtung auf Null kommst.
Und genau das sagt doch die Aussage vom RLSB aus.
Also wo ist dein Problem?

SandraS:
Genau so sollte es laufen, dass ist das was ich versuche zu erklären. Die zuständige Person schreibt aber in ihrer Tabelle an den Brückentagen Minusstunden auf, so dass ich am Ende des Halbjahres ständig Stunden nachholen muss, obwohl 0 rauskommen müsste. Sie sagt, ihre Informationen zu den Brückentagen sind nämlich andere und sie dem, was der Sachbearbeiter sagt, nicht vertraut.

MoinMoin:
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ihr Brückentage geschenkt bekommt. Also bezahlt frei.
Ich halt auch die Aussage des Sachbearbeiters als missverständlich und falsch interpretiert.

Wenn es 4 Brückentage im Jahr gibt, dann müssen dies ~4x8h an den regulären Arbeitstagen reingeholt werden. nichts anderes passiert bei dir.
Du sagst du musst halbjährlich Stunden nachholen, man könnte aber auch sagen, du müsstest jeden Tag 30min mehr arbeiten, damit diese FreiZeit ausgeglichen wird.
Und da diese Brückentage variable sind, ist es halt in der Standard Stundenverteilung offensichtlich nicht eingerechnet

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version