Autor Thema: Abmahnung  (Read 3790 times)

Saddy

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Abmahnung
« am: 06.10.2025 18:50 »
Hallo Ihr Lieben!

Habe mal wieder einen Konflikt mit meinem AG :)

Heute eine Abmahnung vom 02.10. postalisch erhalten mit der Begründung „mangelnde Mitwirkung beim Amtsarzt“, jedoch habe ich meiner Meinung nach getan was verlangt wurde.

Der Amtsarzt wollte eine Übersicht meiner AU‘s mit dem entsprechenden Code (diese A0.09 Nummern, ihr wisst was ich meine), diese Daten habe ich aus meiner Krankenkassenapp abgeschrieben und per Mail termingerecht am 13.08(!) gesendet - heute die Abmahnung erhalten mit der Begründung das MUSS ein Extraformular sein - stand nur nirgendwo und bis heute hat auch niemand gesagt dass das nicht ausreicht.

Nur meine Frage ob dies überhaupt so bestand hat? Muss ein AG nicht binnen kurzer Zeit (Gerichte sprechen von 2 Wochem?) nach Kenntnisnahme abmahnen? Auch sehe ich keinen Verstoß wenn niemand sagt wie er die Daten haben will, schließlich habe ich genau das gewünschte geliefert.

Zusätzlich habe ich das Gefühl dass das eine Retourkutsche ist:

Letzte Woche wollte man spontan mit mir ein Personalgespräch mit Geschäftsleitung und Personalreferat führen (habe 40 Minuten vorher die Mail erhalten) und man wollte den Personalrat so gezielt umgehen da dieser an dem Tag lm HO war. Den Termin hat der PR dann ziemlich erbost sofort verhindert. Denke die Abmahnung soll da etwas aus Rache sein.

Fettschwanzmaki

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Antw:Abmahnung
« Antwort #1 am: 06.10.2025 19:46 »
Du rotzt mir einfach eine Mail mit irgendwelchen Nummern hin und erwartest von mir, dass das so ausreicht und man sich den Rest ja bitte selbst erschließen kann, sollte und müsste?!

Falls nicht, habe ich - als vom AG beauftragter Amtsarzt - selbstverständlich die Pflicht, dir das als AN mitzuteilen und eine Nachbesserung zu veranlassen? Und der Amtsarzt hat natürlich auch ein vitales Interesse daran, dass Du deinen Job behältst?!

Hey, Zitronenfalter falten auch Zitronen.

Hast Du einmal beim Amtsarzt nachgefragt, ob die von Dir zur Verfügung gestellten Daten ausreichen oder ob eine spezielle Form einzuhalten ist?

Ich befürchte eher nicht... finde den Fehler.



Saddy

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Antw:Abmahnung
« Antwort #2 am: 06.10.2025 20:03 »
Ich habe den genauen Zeitraum samt Code und Diagnose ordentlich aufgelistet und nicht hingerotzt. Nein ich habe nicht nachgefragt, wenn jemand was von mir möchte und ich ihm das liefere sehe ich jetzt mich nicht in der Verantwortung nochmal nachzufragen - ist auch nicht möglich, da kein direkter Kontakt zu den Ärzten gewünscht ist.


Rheini

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Antw:Abmahnung
« Antwort #3 am: 06.10.2025 20:11 »
Ich habe den genauen Zeitraum samt Code und Diagnose ordentlich aufgelistet und nicht hingerotzt. Nein ich habe nicht nachgefragt, wenn jemand was von mir möchte und ich ihm das liefere sehe ich jetzt mich nicht in der Verantwortung nochmal nachzufragen - ist auch nicht möglich, da kein direkter Kontakt zu den Ärzten gewünscht ist.

Na dann wehre Dich gegen die Abmahnung 🤷.

Fettschwanzmaki

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Antw:Abmahnung
« Antwort #4 am: 06.10.2025 20:21 »
Gut, nicht hingerotzt...

... ab und an muss man ja ein wenig kitzeln.

Dein Vorgehen ist trotzdem nicht schlau oder im Hinblick auf die vorhandenen Differenzen mit deinem AG nicht sonderlich taktisch und wenig bis überhaupt nicht strategisch.

Du hast anscheinend die Daten an die PA übermittelt, die dann die Weitergabe an den Amtsarzt veranlassen.

Du hast schon länger Probs mit dem AG, Du "nervst" also und kannst keinerlei goodwill mehr erwarten. Da liegt es doch auf der Hand, dass jede Möglichkeit genutzt wird, um Dir einen reinzudrücken.

Und genau aus diesem Grund liegt es in deinem Eigeninteresse (oder auch in deiner Verantwortung), bei der PA freundlich und unverbindlich nachzufragen, ob die übermittelten Daten auch angekommen sind und ob das so okay ist.

Man kann sich dann auch schlau blöd stellen und bricht sich trotz aller Vorbehalte und -geschichte keinen Zacken aus der Krone, um genau solche Reaktionen sehenden Auges zu vermeiden.

Wenn Du stressen willst, dann bitte richtig!  ;D

Saddy

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Antw:Abmahnung
« Antwort #5 am: 06.10.2025 20:31 »
Jetzt lass mal Fünfer gerade sein.

Ich habe genau die Daten die gefordert waren an die entsprechende Mail gesendet - nur darum gehts. Klar hab ich gerade Krieg mit meinem AG, tut aber zur Abmahnung ja nicht?

Man moniert das die Daten nicht auf einem entsprechenden Formular, was ich bis dato auch nicht kannte und nicht gesagt worden ist, gesendet habe - nur darum geht es. Die Daten sind angekommen, das ist unstrittig.

@Rheini: ja liegt morgen beim Anwalt, wollte aber gern Meinungen hören. Einen Verstoß kann ich wie gesagt nicht feststellen

Tagelöhner

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Antw:Abmahnung
« Antwort #6 am: 06.10.2025 20:38 »
Kann hier jemand mal glaubwürdig darlegen, warum man als Arbeitnehmer eine Mitwirkungspflicht beim "Amtsarzt" haben soll und obwohl man Daten, die man nicht zur Verfügung stellen müsste, diese aber zur Verfügung gestellt hat, auch noch ein abmahnwürdiges Verhalten sein soll?

Ich will das ernsthaft verstehen und mein laienhaftes Verständnis vom Arbeitsrecht weiter ausbauen.

sovielefragen

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Antw:Abmahnung
« Antwort #7 am: 06.10.2025 20:42 »
Du hast einen Anwalt. Sehr gut. Dann ist alles getan.

Eine Abmahnung in einem bereits angespannten Arbeitsverhältnis bedeutet meistens, dass man kündigen möchte, aber keinen Grund hat, der vor Gericht Bestand hat. Diese Abmahnung klingt nicht gerechtfertigt. Da gibt's nur eine gute Strategie, damit umzugehen: nichts machen. Der Anwalt wird das schon einsortieren.

Was ich nicht verstehe: wieso will der AG Diagnosen? Ist das zulässig? Bist Du verbeamtet?

Fettschwanzmaki

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Antw:Abmahnung
« Antwort #8 am: 06.10.2025 20:49 »
Der Anwalt kostet erstmal Geld und Nerven, der Vorgang verärgert und beschäftigt dich, Du fühlst dich ungerecht behandelt und benachteiligt in Form einer Retourkutsche.

Es ist aus meiner Sicht vollkommen unerheblich, ob die PA in der "Anforderungsmail" nicht automatisch eine entsprechendes Formular hätten anhängen können oder auch müssen - das kannst Du gern arbeitsrechtlich klären lassen, wenn Dir langweilig ist.

Mein Post war lediglich der Hinweis, hier etwas geschmeidiger vorzugehen und unnötige, weil leicht zu kalkulierende, Gegenreaktionen zu vermeiden, um keine Angriffsfläche für eine Abmahnung zu bieten.

Ansonsten kannst Du deinen "Krieg" selbstredend gern weiterführen - aber im Krieg gewinnt nur der Tod (und das Magengeschwür).

Saddy

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Antw:Abmahnung
« Antwort #9 am: 06.10.2025 21:56 »
Ich bin Tarifbeschäftigter und man hat mich da etwas unter Druck gesetzt mit den Diagnose und ich habe dem dann leider zugestimmt - aber finde es wirklich dreist dann auch noch abzumahnen obwohl ich ja geliefert habe. Laut Abmahnung war meine Mitwirkung nicht ausreichend genug.

Naja lieber Fettschwanzmaki, würdest du auf viele Tausende Euro
 verzichten und deinem AG alles durchgehen lassen? Natürlich suchen sie Gründe aber die liefere ich nicht und insbesondere das ist absolut kein abmahnungswürdiges Verhalten. Der Personalrat hat ebenfalls über diesen Brief heute gelacht.

Nerven tut es mich trotzdem weil es unfassbar dreist ist. Werde im Anschluss meiner Höhergruppierungsklage eine Mobbingklage anstreben, auch wenn das sehr sehr schwer ist



sovielefragen

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Antw:Abmahnung
« Antwort #10 am: 06.10.2025 22:06 »
Um Gottes Willen! Bloß keine Mobbingklage! Mehr kannst Du Dir selbst nicht schaden. Wie Du schon selbst festgestellt hast ist das nahezu nicht belegbar.

Mit einer Klage nach der Anderen gibst Du den allerbesten Anlass um eine Zerrüttung zu belegen und damit erfolgreich einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsvertrages zu begründen.

Sind das Ideen von Dir? Ist das mit deinem Anwalt durchgesprochen? Du solltest zusehen, den Ball flach zu halten und nicht Öl ins Feuer gießen.

Die Frage nach Diagnosen ist nicht zulässig. Dass Du geliefert hast kann jetzt gegen Dich verwendet werden weil es leichter wird, eine negative Gesundheitsprognose zu konstruieren.

Du solltest Dich dringend wie Teflon verhalten: alles an Dir abperlen lassen. Keine Aussagen treffen. Alles mit dem Anwalt absprechen. Und bloß nicht mehr sagen als unbedingt sein muss.

Ein Arbeitgeber, der nach sowas fragt und dann auch noch Abmahnung ist zu allem fähig. Vorsicht!

Saddy

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Antw:Abmahnung
« Antwort #11 am: 06.10.2025 22:14 »
Nochmal zusammenfassend weil ich ich mich anscheinend blöd ausgedrückt habe oder etwas falsch verstanden worden bin:

Ich verklage derzeit meinen AG auf Höhergruppierung nach TVÖD - Gewerkschaft bezahlt das und sieht das sogar erfolgversprechend. Verhandlung ist nun endlich bald - JUHU!

In der Zwischenzeit versucht mein AG alles nur erdenkliche mich loszuwerden. Von heimlicher Überwachung und Protokollierung meiner Dienstpost bis hin zu für meine Ausbildung absurden Tätigkeiten (ich bin seit meiner Schule und Zeit bei der Bundeswehr Bürostuhltäter und sollte plötzlich als Handwerker, Kinderbetreuer und aber auch in der Bestattung arbeiten - das ist absolut IRRSINN) bzw. verweigert man mir seit einem Jahr jegliche Arbeit - ja ich stemple nur ein und aus und stelle meine Arbeitsleistung zur Verfügung bzw. habe mehrfach mit dem Personalrat entsprechende Aufgaben gefordert. Ohne Erfolg.

Nun hat man mich zum Amtsarzt geschickt um festzustellen ob ich Einschränkungen habe - natürlich habe ich die glücklicherweise nicht. Passt meinem AG auch nicht. Für das Gutachten hat man mich genötigt zuzustimmen gewisse Unterlagen einzuholen und eben aber auch das ich eine Übersicht meiner AU´s samt Diagnose einreiche - ok dumm wie ich bin hab ich ja gesagt. Man sagte mir aber nicht dass das UNBEDINGT ein bestimmtes Formular der Krankenkasse sein muss, daher habe ich einfach per Mail alle Daten gesendet welche ich eben aus meiner Krankenkassenapp mir gezogen habe - ist 1 zu 1 das gleiche wie mir nun die Krankenkasse heute ausgestellt hat.

Man mahnt mich nun aber nach § 3 Abs 4 Satz 1 TVÖD ab - was meiner Meinung nach Schwachsinn ist.

Habe denen bereits meine Sicht der Dinge mitgeteilt und der Rest über den Anwalt oder notfalls ebenfalls gerichtlich klären lassen.

Aber soll man sich alles gefallen lassen? Heutzutage kann man leider nicht mehr so einfach die Stelle bzw. AG wechseln - überall wird gespart im ÖD

Bzgl. der negativ Prognosen - tatsächlich darf der Amtsarzt diese Diagnosen nicht weitergeben und nur hinsichtlich des Gutachtens bzgl. aktueller Einschränkungen verwenden und da wurde bereits gesagt das keine Bestehen. Die AU´s sind eher unproblematisch und zumeist eben das Übliche wie Grippe oder mal Magen - dieses Jahr bswp. eher kaum krank bzw. weniger als 2024 oder 2023 und somit keine negative Tendenz

sovielefragen

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Antw:Abmahnung
« Antwort #12 am: 06.10.2025 22:30 »
Hm. Die amtsärztliche Untersuchung ist ein starker Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte. Aus diesem Grund ist im TVÖD für die rechtmäßige Anordnung ein "berechtigtes Interesse" vorgeschrieben.
Was ist denn das berechtigte Interesse? Feststellen, dass Du fit genug bist um höher bezahlt nicht arbeiten zu dürfen?

Es scheint, als ob der AG den Bogen an einigen Stellen deutlich überspannt.

Saddy

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« Antwort #13 am: 06.10.2025 22:45 »
So richtige Gründe wurden mir nie offiziell genannt - zunächst ging es darum ob in gesundheitlich in der Kinderbetreuung arbeiten kann, auf der Einladung zur Untersuchung ging dies jedoch nicht wirklich hervor und auch bei dem Termin war es eher eine allgemeine Untersuchung in der sofort gesagt wurde das ich im Grunde fit bin - jedoch wollte man TROTZDEM Unterlagen von meinem Arzt anfordern und eben zusätzlich von meiner Krankenkasse die besagte Übersicht haben.

Habe mich da leider auch etwas unter Druck setzen lassen - insbesondere weil ich im Grunde gesundheitlich nichts zu verbergen habe. Ich würde auch behaupten ein Großteil der Erkrankungen ist durch die Schikane durch meinen Arbeitgeber, sprich stressbedingte Erkrankungen und das obwohl ich keinerlei Aufgaben habe aber es ist anstrengend nichts zu tun, seine Leistung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig aufzupassen nichts falsch zu machen.

sovielefragen

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Antw:Abmahnung
« Antwort #14 am: 06.10.2025 23:03 »
Was sagt dein Anwalt eigentlich dazu? Oder ist das ein Gewerkschaftsanwalt, der nur deine Höhergruppierung bearbeitet?