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Beiträge Debeka 2026

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Johnny75:

--- Zitat von: matthew1312 am 20.10.2025 09:54 ---
Sind die beiden Kinder denn auch über Dich in der PKV versichert? Falls ja: Nach meinem Halbwissen richtet sich das Maximum dessen, was die Kinder an Leistung von der PKV gewährt bzw. erstattet bekommen, nach Deinem eigenen Tarif.

Deshalb Obacht bei Sparmaßnahmen. Ob ich richtig liege, weiß ich jedoch nicht. Und natürlich ist es Deine Entscheidung als Elternteil. Nur so als Hinweis.

--- End quote ---

Nein, sie sind über ihre Mutter in der GKV familienversichert, wir waren nicht verheiratet.


@Roderick85: Vielen Dank, ich schaue mir das mal an...und auch für den Tipp bezgl. des Tarifwechsels bei der Rückkehr zu den 50% - sind noch ein paar Jahre hin, aber es zeichnet sich zumindest schon am Horizont ab ;)

Isidor:
Ich bekam heute Besuch von meinem Versicherungsvertreter und er errechnete für mich eine Beitragserhöhung von 47€, nach der letztjährigen Erhöhung um über 100€ ist das nur schwer zu verdauen. Mein Vertreter rechnete dann auch die Beiträge des Unisex Tarifs durch und dort würde ich statt 47€ nur 2€ mehr bezahlen. Ich habe 1991 zusätzlich zum Tarif P50 und Z50 den BE (Beihilfeergänzungstarif) abgeschlossen und hatte schon einige Fälle, in denen Leistungen vom P50 nicht abgedeckt wurden, aber da sie von der Beihilfe bezahlt wurden, hat sich die Debeka über den BE zähneknirschend angeschlossen.
Wie sähe das nun bei einem Wechsel in den Unisex Tarif aus? So etwas wie einen BE gibt es da glaube ich gar nicht, aber laut meinem Vertreter würde ich im Unisex zumindest nicht schlechter gestellt. Heißt das, dass ich den BE mitnehmen kann?

clarion:
Der Beihilfeergänzungstarif zu Unisex heißt BC bzw. Eine stark abgespeckte Variante BG. Da solltest Du auch noch mal vergleichen, nicht dass der alte Tarif mit Beihilfeergänzungstarif und der Neue ohne ist.

Saxum:
Fordere einfach tatsächlich auf Grundlage des § 204 VVG ein Angebot an, das man überhaupt nicht unterschreiben muss - nur wenn man tatsächlich wechseln will. Dieses Angebot kommt dann in der Regel, entsprechend den (für u.a. die Debeka verbindlichen) Leitlinien des PKV Verbandes, mit einer tabellarischen Übersicht die en Detail aufzeigt welche Leistungen dazukommen, gleichbleiben oder wegfallen.

Es ist auch dann in der Regel Gesundheitsfragen zu beantworten und diese haben bei einem internen Tarifwechsel dann explizit auch nur Bedeutung für die dazukommenden "Mehrleistungen" im Vergleich zum bisherigen Tarif.

Auch wie clarion richtig hinweist. So oder So, abseits dieser Übersicht sollte man sich aber auch sich die Zeit und die Mühe machen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die jeweiligen Tarif-Bedingungen seiner Krankenversicherung in die Hand zu nehmen. Es ist tatsächlich Absatz für Absatz durchlesen und vergleichen. Die AVB greifen "immer", die jeweiligen Tarifbedingungen (Grundtarif, Wahlleistungen, Beihilfeerweiterungstarif) erweitern oder schränken die AVB dann entsprechend. Alles alleine auf das Wort des Maklers/Vertreter/Fachmenschen zu überlassen ist in der Regel ein Schuss ins Knie ... kann gut gehen - kann mies gehen. Jedenfalls ist man aber dann in der Regel auch gut informiert über seinen Tarif und weiß relativ sicher was er kann und was nicht.

Umlauf:
Mein Debeka-Vertreter meinte heute, die Erhöhungen betreffen in erster Linie die Komplett-Privatversicherten (Selbständige und andere Nicht-Beamte) sowie die Comfort-Beihilfe-Ergänzung BC. Die BG wird dagegen sogar günstiger.

Da nächstes Jahr die Gesundheitskosten weiter steigen werden und die GOÄ angepasst wird, ist aber die zukünftigen Marschrichtung bekannt.

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