Danke für die Hinweise. Ich weiß Dein Mitdenken zu schätzen.
Du kennst die PKV noch nicht gut genug ... Ich könnte dazu noch einiges schreiben, wobei es in der PKV auch ein paar gute Mitarbeiter gibt. Ich differenziere da schon.
Ich werde schrittweise vorgehen (müssen).
Dazu noch hätte ich aktuell nicht die Zeit, mich mit den Details eines anderen Tarifs zu befassen. Ende 2025 verjährt bei der Beihilfe das Jahr 2023. Auch die Steuererklärung für 2021 (Antragsveranlagung) muss ich noch machen, weil das Jahr 2021 Ende 2025 verjährt.
Ich weiß von diesen Dienstleistern, die Du meinst. Ich habe mir einige davon sogar abgespeichert. Doch die werden bei sehr hohem Aufwand auch viel berechnen. Ich bin kein "0-8-15"-Fall.
Du ahnst nicht, wie hoch der Zeitaufwand ist, wenn man schwer chronisch krank ist u. infolgedessen ein teurer Patient ist.
Ich zweifele daran, dass ich mit einem Dienstleister wie auch mit einem Betreuer viel Zeit einspare.
Ich hatte schon mit der zuständigen Mitarbeiterin im Familiengericht telefoniert. Die meinte, es wird unter den Betreuern keinen geben, der sich mit Beihilferecht und PKV auskennt.
Bei der Beihilfe muss man u.a. für etliche Beihilfefälle ärztliche Bescheinigungen vorlegen u. auch die PKV glaubt immer wieder, den Ärzten "auf die Finger schauen zu müssen".
Dh ich würde also weiterhin tätig werden müssen, zumal ich mittlerweile auch weiß, dass es Ärzte gibt, die wegen des hohen nicht voll berechenbaren Aufwands Bescheinigungen oder Berichte nicht erteilen wollen. Ein fachlich sehr guter Hausarzt hatte mir deswegen sogar gekündigt!