Autor Thema: Beiträge Debeka 2026  (Read 11256 times)

Lenroc1337

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Antw:Beiträge Debeka 2026
« Antwort #45 am: 16.10.2025 13:24 »
Hallo Zusammen,

sorry, ich hatte in den letzten zwei Tagen sehr viel zu tun! Ich versuche heute noch umfassend zu antworten, ansonsten wird das morgen folgen! Es gibt wieder ein paar Dinge die richtig gestellt bzw. Fragen die richtig beantwortet werden müssen.

Sollten hier noch Teilnehmer mit weiteren oder unbeantworteten Fragen sein, bitte alles reinschreiben, ich versuche alles bestmöglich zu beantworten - ich schicke auch keine Rechnung, versprochen!  ;D

Es gilt keinen Schnellschuss durchzuführen, denn der kann nach hinten losgehen!

Viele Grüße

Hortensie

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Antw:Beiträge Debeka 2026
« Antwort #46 am: 16.10.2025 14:16 »
Wie verhält sich der Unisex Tarif denn im Vergleich?

Und wie komme ich in den Unisex Tarif?
Ich hatte schon mal nach den Bedingungen des Unisex-Tarifes telefonisch angefragt und man wollte mir diese Bedingungen nicht zusenden. Gründe wurden mir nicht genannt.
Meine Vermutung war, dass man den Tarif nur bei einem Berater direkt abschließen kann und der Berater selbst entscheidet, zu welchen Bedingungen u. Preisen der Tarif zu haben ist. Denn bei jedem Versicherten gibt es andere Vorerkrankungen.

clarion

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Antw:Beiträge Debeka 2026
« Antwort #47 am: 16.10.2025 14:23 »
Nein, Unisextarife dürfen gar nicht mehr angeboten werden! Diese Tarife sind alle geschlossen.

@Hortensie, ich würde sofort schriftlich bzw. per Mail bei der bisherigen Versicherung nach einem Tarifwechsel in einen BiSex Tarif nachfragen,, damit Du mal aktuelle Bedingungen bekommst. Warum warten???

MisterMarc

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« Antwort #48 am: 16.10.2025 14:27 »
Nein, Unisextarife dürfen gar nicht mehr angeboten werden! Diese Tarife sind alle geschlossen.

@Hortensie, ich würde sofort schriftlich bzw. per Mail bei der bisherigen Versicherung nach einem Tarifwechsel in einen BiSex Tarif nachfragen,, damit Du mal aktuelle Bedingungen bekommst. Warum warten???

Ich glaube du verwechselst da etwas: Es gibt meiner Kenntnis nach bei Neuabschluss keine BiSex-Tarife (=geschlechtergetrennt) bei der Debeka mehr, nur noch Unisex-Tarife.

@Hortensie
Ich sehe es ähnlich, dass zumindest der alte P-Tarif auf die heutigen Zeit gesehen teilweise deutliche Lücken enthält (habe diesen leider auch).
« Last Edit: 16.10.2025 14:35 von MisterMarc »

Hortensie

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Antw:Beiträge Debeka 2026
« Antwort #49 am: 16.10.2025 15:20 »
Wie ich schon schrieb:
Ich habe sowohl bei der Beihilfe als auch bei der Debeka einige derzeit wichtigere unerledigte Vorgänge, bei denen es auch um Kosten geht, die mir zustehen. Der Bürokratie-Wahnsinn ist bei jemandem, der schwer krank, schwerbehindert u. Pflegefall ist und dazu noch viele Arztkosten/Medikamentenkosten hat, einfach gigantisch!
Ich erwäge manchmal mir einen "Betreuer" nur für die Erledigung von Beihilfe- und Debeka-Angelegenheiten zu suchen. Aber ich fürchte, dass es solche Betreuer nicht mal gibt.
Ich kann nicht alles auf einmal erledigen. Es ist auch taktisch unklug, mit allem gleichzeitig zu kommen.
Daher werden die nicht sehr dringenden Vorgänge nach hinten verschoben.
Das mit dem Tarifwechsel werde ich noch angehen. Ich vermute aber, dass ich mit meiner Vorgeschichte keine guten Bedingungen bekomme.


clarion

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Antw:Beiträge Debeka 2026
« Antwort #50 am: 17.10.2025 07:56 »
Hortensie, da Du bei derselben PKV blieben, kann ich nicht erkennen, warum Du etwas abschließen müsstest. Die wärest bis zum Tag x beim alten P Tarif und ab dem Tag x+1 beim neuen B Tarif.

Die Mail, mir der Du die PKV aufforderst, Dir nach Paragraph 204 VVG, einTarifangebot für den Unisextarife zu machen,  ist doch schnell geschrieben.

Es gibt Dienstleister, die den Abrechnungskram gerne für Dich übernehmen, die kosten natürlich auch.

Muenchner82

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Antw:Beiträge Debeka 2026
« Antwort #51 am: 17.10.2025 11:07 »
Ein Wechsel von der Bisex in die Unisex Welt löst bei der Debeka eine erneute Gesundheitsprüfung aus, da die Unisex Tarife besser sind. Ich habe meinen Wechsel gottseidank schon vor Jahren (mit erneuter Gesundheitsprüfung) vollzogen.

Hortensie

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Antw:Beiträge Debeka 2026
« Antwort #52 am: 17.10.2025 12:09 »
Danke für die Hinweise. Ich weiß Dein Mitdenken zu schätzen.

Du kennst die PKV noch nicht gut genug ... Ich könnte dazu noch einiges schreiben, wobei es in der PKV auch ein paar gute Mitarbeiter gibt. Ich differenziere da schon.
Ich werde schrittweise vorgehen (müssen).

Dazu noch hätte ich aktuell nicht die Zeit, mich mit den Details eines anderen Tarifs zu befassen. Ende 2025 verjährt bei der Beihilfe das Jahr 2023. Auch die Steuererklärung für 2021 (Antragsveranlagung) muss ich noch machen, weil das Jahr 2021 Ende 2025 verjährt.


Ich weiß von diesen Dienstleistern, die Du meinst. Ich habe mir einige davon sogar abgespeichert. Doch die werden bei sehr hohem Aufwand auch viel berechnen. Ich bin kein "0-8-15"-Fall.
Du ahnst nicht, wie hoch der Zeitaufwand ist, wenn man schwer chronisch krank ist u. infolgedessen ein teurer Patient ist.
Ich zweifele daran, dass ich mit einem Dienstleister wie auch mit einem Betreuer viel Zeit einspare.
Ich hatte schon mit der zuständigen Mitarbeiterin im Familiengericht telefoniert. Die meinte, es wird unter den Betreuern keinen geben, der sich mit Beihilferecht und PKV auskennt.
Bei der Beihilfe muss man u.a. für etliche Beihilfefälle ärztliche Bescheinigungen vorlegen u. auch die PKV glaubt immer wieder, den Ärzten "auf die Finger schauen zu müssen".
Dh ich würde also weiterhin tätig werden müssen, zumal ich mittlerweile auch weiß, dass es Ärzte gibt, die wegen des hohen nicht voll berechenbaren Aufwands Bescheinigungen oder Berichte nicht erteilen wollen. Ein fachlich sehr guter Hausarzt hatte mir deswegen sogar gekündigt!


Hortensie

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« Antwort #53 am: 17.10.2025 12:18 »
Ein Wechsel von der Bisex in die Unisex Welt löst bei der Debeka eine erneute Gesundheitsprüfung aus, da die Unisex Tarife besser sind. Ich habe meinen Wechsel gottseidank schon vor Jahren (mit erneuter Gesundheitsprüfung) vollzogen.

Danke, das ist interessant:
Denn weiter oben wurde behauptet, dass es keine neue Gesundheitsprüfung gibt.

Eine neue Gesundheitsprüfung wäre in meinem Fall sehr unerfreulich.
Ich sage erneut:
Ich wäre besser nie Beamtin geworden.

Muenchner82

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« Antwort #54 am: 17.10.2025 12:34 »
Ein Wechsel von der Bisex in die Unisex Welt löst bei der Debeka eine erneute Gesundheitsprüfung aus, da die Unisex Tarife besser sind. Ich habe meinen Wechsel gottseidank schon vor Jahren (mit erneuter Gesundheitsprüfung) vollzogen.

Danke, das ist interessant:
Denn weiter oben wurde behauptet, dass es keine neue Gesundheitsprüfung gibt.


Wenn die Leistungen gleich bleiben ist das auch so, das sagt auch der zitierte Paragraph klar aus. Allerdings ist bei der Debeka mit ihrem sehr übersichtlichen Tarifwerk der B Tarif (unisex) deutlich besser als der alte P Tarif (bisex) und beim Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif ist eine erneute Gesundheitsprüfung zulässig. Zu beachten beim Wechsel von bisex zu unisex ist, dass ein späterer Wechsel in den Standardtarif (deutlich besser als der Grundtarif) dann nicht mehr möglich ist.

Hortensie

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Antw:Beiträge Debeka 2026
« Antwort #55 am: 17.10.2025 12:44 »
Ja, so hatte ich das auch recherchiert.
Es ist auch logisch, dass ein Versicherer bei Leistungserhöhungen (Gesundheits-)Prüfungen vornehmen darf.
Bei Menschen mit schweren chronischen Krankheiten wird es selten billiger für die Versicherer.

clarion

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« Antwort #56 am: 17.10.2025 14:08 »
Die Gesundheitsprüfung kann nur für die zusätzlichen Tarifbausteine erfolgen. Beispielsweise wenn der alte Tarif Rollstühle beinhaltet, können die den jetzt nicht ausschließen. Ich habe auch keine Ahnung,  ob die Öffnungsaktion auch für Tarifumsteiger gilt. Das wirst Du ja heraus finden.

Hortensie

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Antw:Beiträge Debeka 2026
« Antwort #57 am: 17.10.2025 15:23 »
Wenn die KI von Google Recht hat, dann gilt die Öffnungsaktion nicht für Tarifumsteiger. Das hatte ich gestern dort angefragt.

Kingrakadabra

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« Antwort #58 am: 17.10.2025 16:32 »
Ich finde es gut, dass die PKVen den Ärzten „auf die Finger schauen.
Bei mir hat die PKV Z. B. die vorab eingereichte Lasik-Rechnung geprüft und einen Abrechnungsfehler gefunden. Diesen habe ich moniert, wurde dann geändert. Als reiner Selbstzahler hätte ich einfach gezahlt.

Beim Tarifwechsel greift die Gesundheitsprüfubg nur, wenn die neuen Tarife „besser“ sind. Schade, dass hier dann die Ö-Aktion nicht mehr greift. Kranke sind dann quasi „gefangen“…

VG

Hortensie

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« Antwort #59 am: 17.10.2025 17:36 »
Ich finde es gut, dass die PKVen den Ärzten „auf die Finger schauen


Wenn absichtlich zu hohe Rechnungen geschrieben werden, ist das auch in Ordnung.
In meinem Fall war die Rechnung in Ordnung. Die PKV ist aber dafür bekannt, dass sie bestimmte Ziffern nicht bezahlen will und von den Ärzten Details wissen will. Man findet im Internet einiges dazu.