Beiträge Debeka 2026

Begonnen von wizzard, 08.10.2025 07:58

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Rheini

Ich würde mich über eine Begründung freuen, warum die 90% auch nach dem Wegfall der Gründe weitergewährtcwerden, jemand der nie (gewollt oder ungewollt) erreicht hat, nie diese Prozente erreichen kann. Danke.

Finanzbeamter

Die Begründung kann dir wahrscheinlich nur mein Dienstherr liefern.  ;) Das sächsische Besoldungsgesetz ist aber in diesem Punkt eindeutig so ausgelegt - warum auch immer, ich werde mich jedenfalls nicht beschweren.

Rheini

Zitat von: Finanzbeamter in 25.10.2025 10:30
Die Begründung kann dir wahrscheinlich nur mein Dienstherr liefern.  ;) Das sächsische Besoldungsgesetz ist aber in diesem Punkt eindeutig so ausgelegt - warum auch immer, ich werde mich jedenfalls nicht beschweren.

Ich würde mich beschweren, wenn ich in Sachsen Beamter wäre und auf die 90% klagen.

matthew1312

Zitat von: Rheini in 25.10.2025 12:01
Zitat von: Finanzbeamter in 25.10.2025 10:30
Die Begründung kann dir wahrscheinlich nur mein Dienstherr liefern.  ;) Das sächsische Besoldungsgesetz ist aber in diesem Punkt eindeutig so ausgelegt - warum auch immer, ich werde mich jedenfalls nicht beschweren.

Ich würde mich beschweren, wenn ich in Sachsen Beamter wäre und auf die 90% klagen.
Sehr deutsch, aber das ist eben auch notwendige Voraussetzung fürs Beamtentum.

Eine solche Klage führt, wenn überhaupt, nur zu 50 % Beihilfe für alle. Die 90 % wird es so nicht für den Kläger geben.

Einfach mal gönnen können ist halt nicht. Man kann es nicht genug hassen, dieses Missfallen.

Rheini

#124
Zitat von: matthew1312 in 25.10.2025 13:56
Zitat von: Rheini in 25.10.2025 12:01
Zitat von: Finanzbeamter in 25.10.2025 10:30
Die Begründung kann dir wahrscheinlich nur mein Dienstherr liefern.  ;) Das sächsische Besoldungsgesetz ist aber in diesem Punkt eindeutig so ausgelegt - warum auch immer, ich werde mich jedenfalls nicht beschweren.

Ich würde mich beschweren, wenn ich in Sachsen Beamter wäre und auf die 90% klagen.
Sehr deutsch, aber das ist eben auch notwendige Voraussetzung fürs Beamtentum.

Eine solche Klage führt, wenn überhaupt, nur zu 50 % Beihilfe für alle. Die 90 % wird es so nicht für den Kläger geben.

Einfach mal gönnen können ist halt nicht. Man kann es nicht genug hassen, dieses Missfallen.

Wo steht das ich es nicht allen gönne? Der Freistaat Sachsen hat doch die Möglichkeit, allen 90% Beihhilfe zu gewähren 🤷.

Oder wie stehst Du zu dem Thema "Willkür und Gleichberechtigung"?

AR76

Heute kam mein Schreiben - der Wechsel in den Uni-Sex hat sich definitiv gelohnt. Der Bi-Sex war zwar in 2025 20 Euro günstiger, aber wie schon geschrieben - bei jeder Erhöhung fiel diese im Uni-Sex weitaus niedriger aus.

Ich zahle jetzt im BC 12 statt 22 Euro, PVB leicht hoch.

Mein Kind komischerweise im B20 um 5 Euro hoch, im BC um 30 Cent.

Macht dann unter dem Strich kann vier Euro weniger im Monat gesamt.

Wenn man hier liest, scheinen die meisten Erhöhungen im alten Bi-Sex Tarif zu greifen. Wenig junge Menschen, viele alte. Wenn diese nicht sterben, kosten sie Geld, viel Geld.

Panel1

Heute ist auch mein Brief von der Debeka gekommen.

Die Änderung betrifft bei mir nur den Tarif BC. Fast 50% runter von 24,61 EUR auf 12,87 EUR. Ob die Leute weniger zum Zahnarzt gehen? Weniger KH-Besuche würden sich ja auch im Tarif B bemerkbar machen.

PVB hat sich um 1,76 EUR erhöht.

matthew1312

Seid Ihr beim Bund?

Es mag sein, dass BC streng genommen bei weitem nicht alles ersetzt, was der Bund ablehnt. Aber: Da die Antragsfrist gemäß der BBHV jüngst von 1 auf 3 Jahre verlängert worden ist, kann es sein, dass es schlicht weniger verfristete Beihilfeanträge gibt. Effekt: Möglicherweise geht so weniger bei der PKV ein.

Panel1

Ich bin beim Land Niedersachsen.

Also das Prinzip Beihilfe-Ergänzung hatte ich bei Abschluss der Versicherung auch anders verstanden. Mittlerweile sehe ich es eher als Ergänzung für den Tarif B. Ich bekomme aber auch nie Leistungsmitteilungen aus denen ich mal erkennen könnte welcher Baustein was bezahlt.

Eigentlich müsste sich ja der BC erhöhen wenn sich der Beihilfeanspruch erhöht um weiterhin 100% der Kosten ersetzt zu bekommen. Das tut er aber nicht.

Hobbyjurist

Zitat von: Panel1 in 26.10.2025 11:49
Ich bin beim Land Niedersachsen.

Also das Prinzip Beihilfe-Ergänzung hatte ich bei Abschluss der Versicherung auch anders verstanden. Mittlerweile sehe ich es eher als Ergänzung für den Tarif B. Ich bekomme aber auch nie Leistungsmitteilungen aus denen ich mal erkennen könnte welcher Baustein was bezahlt.

Eigentlich müsste sich ja der BC erhöhen wenn sich der Beihilfeanspruch erhöht um weiterhin 100% der Kosten ersetzt zu bekommen. Das tut er aber nicht.

Das sehe ich ganz genauso und wundere mich immer wieder. Für jemanden, der z.B. einen Beihilfesatz von 70 % hat, müsste die PKV durch Beihilfeergänzung für manche Rechnungsposten 70 % mehr, also 100 % statt 30 % leisten, für jemanden mit einem Beihilfesatz von 50 % nur 50 % mehr (100 % statt 50 %). Der Beitrag für die Beihilfeergänzung müsste eigentlich proportional zum Beihilfesatz sein, ist er aber nicht. Stattdessen erhalte ich in allen möglichen Angebotsrechnern einen konstanten Beitrag für die Ergänzung, der unabhängig vom Beihilfesatz ist.

Im Übrigen hätte ich den Wunsch, dass es irgendwann mal eine pauschale Beihilfe ganz anderer Art gibt, bei der der Dienstherr eine Art Arbeitgeberanteil in Höhe des bisherigen Beihilfesatzes zu einer privaten Krankenvollversicherung seiner Beamten zahlt (also z.B. Dienstherr zahlt bei Beihilfesatz 70 % 70 % der PKV-Prämie). So ist es doch bei privatversicherten Arbeitnehmern der Fall, wenn ich nicht irre. Dann gäbe es auch nur noch einen statt zwei Abrechnungsträger. Aber das wird es aus Gründen der Kostenverlagerung des Dienstherrn in die Zukunft wohl nie geben.

Hobbyjurist

Zitat von: Rheini in 25.10.2025 14:08
Zitat von: matthew1312 in 25.10.2025 13:56
Zitat von: Rheini in 25.10.2025 12:01
Zitat von: Finanzbeamter in 25.10.2025 10:30
Die Begründung kann dir wahrscheinlich nur mein Dienstherr liefern.  ;) Das sächsische Besoldungsgesetz ist aber in diesem Punkt eindeutig so ausgelegt - warum auch immer, ich werde mich jedenfalls nicht beschweren.

Ich würde mich beschweren, wenn ich in Sachsen Beamter wäre und auf die 90% klagen.
Sehr deutsch, aber das ist eben auch notwendige Voraussetzung fürs Beamtentum.

Eine solche Klage führt, wenn überhaupt, nur zu 50 % Beihilfe für alle. Die 90 % wird es so nicht für den Kläger geben.

Einfach mal gönnen können ist halt nicht. Man kann es nicht genug hassen, dieses Missfallen.

Wo steht das ich es nicht allen gönne? Der Freistaat Sachsen hat doch die Möglichkeit, allen 90% Beihhilfe zu gewähren 🤷.

Oder wie stehst Du zu dem Thema "Willkür und Gleichberechtigung"?

Diese Diskussion muss durchaus erlaubt sein. Bei der Diskussion um die Besoldung und die Höhe der Familienzuschläge (Vergleich Kinderlose - Personen mit Kindern) wird oft das Leistungsprinzip ins Felde geführt, das weiterhin gelten muss. Die 90 % Beihilfe erhöhen ja praktisch nochmal den Familienzuschlag als leistungsunabhängigen Bestandteil der Besoldung. Dadurch wird der PKV-Beitrag für die ganze Familie (wenn sie überhaupt alle privatversichert sind) oft günstiger als z.B. für eine alleinstehende Person mit einem Beihilfesatz von 50 %.

Rheini

Zitat von: Hobbyjurist in 26.10.2025 13:13
Zitat von: Rheini in 25.10.2025 14:08
Zitat von: matthew1312 in 25.10.2025 13:56
Zitat von: Rheini in 25.10.2025 12:01
Zitat von: Finanzbeamter in 25.10.2025 10:30
Die Begründung kann dir wahrscheinlich nur mein Dienstherr liefern.  ;) Das sächsische Besoldungsgesetz ist aber in diesem Punkt eindeutig so ausgelegt - warum auch immer, ich werde mich jedenfalls nicht beschweren.

Ich würde mich beschweren, wenn ich in Sachsen Beamter wäre und auf die 90% klagen.
Sehr deutsch, aber das ist eben auch notwendige Voraussetzung fürs Beamtentum.

Eine solche Klage führt, wenn überhaupt, nur zu 50 % Beihilfe für alle. Die 90 % wird es so nicht für den Kläger geben.

Einfach mal gönnen können ist halt nicht. Man kann es nicht genug hassen, dieses Missfallen.

Wo steht das ich es nicht allen gönne? Der Freistaat Sachsen hat doch die Möglichkeit, allen 90% Beihhilfe zu gewähren 🤷.

Oder wie stehst Du zu dem Thema "Willkür und Gleichberechtigung"?

Diese Diskussion muss durchaus erlaubt sein. Bei der Diskussion um die Besoldung und die Höhe der Familienzuschläge (Vergleich Kinderlose - Personen mit Kindern) wird oft das Leistungsprinzip ins Felde geführt, das weiterhin gelten muss. Die 90 % Beihilfe erhöhen ja praktisch nochmal den Familienzuschlag als leistungsunabhängigen Bestandteil der Besoldung. Dadurch wird der PKV-Beitrag für die ganze Familie (wenn sie überhaupt alle privatversichert sind) oft günstiger als z.B. für eine alleinstehende Person mit einem Beihilfesatz von 50 %.

Das würde ich noch nichtmal besonders kritisieren.

Jedoch werden die 90% ja auch anscheinend nach Wegfall des Familienzuschlages / Kondergeldes weiter beibehalten.Da würde ich auf Gleichbehandlung klagen. Und zwar nicht auf Wgfall bei anderen, sondern auf Erhöhung meiner Prozente.

Wenn das Gericht es ebenso sieht, dann sollte der Freistaat allen 90% gewähren. Sollte er dies nicht machen, bitte die Kritik dann an den Freistaat.

Beamtibus

Am Wochenende kam auch bei mir der Brief. BC ging runter und damit zahle ich nun 7,60 EUR weniger. Hatte schon das schlimmste befürchtet, nachdem es dieses Jahr bereits am Anfang 60 mehr waren.

Wenigstens mal kleine positive Nachrichten.

Saxum

Zitat von: B BE in 24.10.2025 19:42
Wenn der BC-Tarif (Beihilfe-Ergänzungstarif) sinkt bedeutet das also eine Änderung in Bezug auf die Leistungen der Beihilfe. Wenn also weniger im BC bezahlt werden muss, bedeutet das doch im Umkehrschluss, dass die Beihilfe mehr übernimmt, oder?

Nein, die hier beschriebene Vorgehensweise trifft insbesondere auf den Grundtarif zu.

Jedoch Achtung, Zusatzinformation. Etwaige Leistungsänderungen geschehen nicht automatisch - das muss man separat beantragen und zwar auf Grundlage von § 199 VVG. Da geht es dann um die Fälle wo die Beihilfe z.B. weniger für Zahn zahlt oder z.B. Implantate komplett streicht usw. (als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) und man dann diese Lücke so PKV-seitig wieder auffüllen lassen kann - natürlich gegen Mehrbeitrag und ohne Gesundheitsfragen nur innerhalb der ersten 6 Monate.


Zitat von: bebolus in 24.10.2025 21:28
Auffällig in den letzten Jahren sind die stärkeren Erhöhungen der Debeka im Vergleich zur HUK (ich bin bei der HUK seit 1998). Womit hängt das zusammen und könnte man kostengünstig wechseln? Stehen die stärkeren Anstiege möglicherweise mit den höheren Erstattungen im Zusammenhang?

Die stehen eher insbesondere mit den Kostensteigerungen der medizinischen Kosten (Personal, Inflation, Gerätepreise, etc.) und der externe Variablen wie längere Lebenserwartung etc zusammen und einer (veraltenden) Kalkulation die diese Effekte bisher nicht ausreichend berücksichtigt hat oder absichtlich "auf Kante" genäht wurde um günstige Beitrage offerieren zu können.

Der zweite Punkt ist dann die jeweilige Ausgestaltung der PKV Verträge, Verträge die mehr leisten haben natürlich auch mehr Ausgaben als Tarife die strikt nach geschlossenen oder halb-offenen Katalogen gehen die ewig nicht oder nur an und zu aktualisiert werden. Kann also kalkulatorisch ein Vorteil sein aber Leistungstechnisch je nachdem auch ein Nachteil.

Nicht höhere Erstattungen an sich sondern eher die Kosten der Erstattungen an sich sind gestiegen. Wenn z.B. Kopfschmerztabletten-Packung vorher 5 € gekostet hat und jetzt 7 € ist es kalkulatorisch auch ganz andere Ausgabenwerte wenn man es auf xy Personen hochskaliert.

Zitat von: Panel1 in 26.10.2025 11:49
Ich bin beim Land Niedersachsen.

Also das Prinzip Beihilfe-Ergänzung hatte ich bei Abschluss der Versicherung auch anders verstanden. Mittlerweile sehe ich es eher als Ergänzung für den Tarif B. Ich bekomme aber auch nie Leistungsmitteilungen aus denen ich mal erkennen könnte welcher Baustein was bezahlt.

Eigentlich müsste sich ja der BC erhöhen wenn sich der Beihilfeanspruch erhöht um weiterhin 100% der Kosten ersetzt zu bekommen. Das tut er aber nicht.

Der Begriff "Beihilfe-Ergänzung" ist an sich schon richtig, da es die "Lücken" ersetzt welche die Beihilfe im Vergleich zum PKV-Tarif nicht hat. Es ist nur halt nicht, wie man es gerne fälschlicherweise Versteht eine Ergänzung zu "allen Beihilfe-Leistungen" sondern eben nur zu den Leistungen die in den Tarifbedingungen des BeihilfeErgänzungs-Tarifs aufgeführt sind.

Da sind manche wie z.B. die Barmenia oder die ARAG, etc. in den "großen Ergänzungstarifen" umfassender da das dann schon fast nahezu den PKV-Tarif komplett spiegeln - fast egal ob die Beihilfe leistet oder nicht. Andere nur Schwerpunktmäßíg bestimmte Punkte wie z.B. ja das Einbettzimmer, das die Beihilfe idR nicht oder andere Leistungen eher eingeschränkt leistet.

Hier halte ich, wenn dann folgende Punkte für relevant: Rücktransport Ausland und Auslandskrankenversicherung (kann auch z.B über Automobilclub oder andere Versicherungen abgesichert werden), Kurtagegeld (da sind auch andere Versicherer möglich), Restbeträge Hilfsmittel, Restbeträge Heilmittel und Restbeträge Zahnmaterial sowie ggf. Restbeträge Arzneimittel (nicht beihilfefähig). Alles andere wie Brillen, über den 3,5 fachen Satz, Heilpraktiker, Vorsorgeuntersuchungen nach eigenem Gusto.

Mayday

Zitat von: AR76 in 25.10.2025 18:24
Heute kam mein Schreiben - der Wechsel in den Uni-Sex hat sich definitiv gelohnt.

Mit einem Wechsel in den Unisex-Tarif entfällt jedoch die Option später ggf. in den günstigen Standardtarif wechseln zu können. Darauf weisen die Krankenkassen beim Wechsel in der Regel natürlich nicht hin...