Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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derSchorsch

Zitat von: PerPlex in Heute um 16:39Mal zur Sichtbarkeit auch in diesem Faden:

In Bayern wird wohl mit dem überarbeiteten Besoldungsgesetz bei der Berechnung der Mindestalimentation der PKV-Beitrag für Kinder aus der Berechnung herausgenommen. Als Begründung dient dabei die Annahme, dass die Kinder beim fiktiv arbeitenden Partner in der GKV familienversichert sind. (hihi, jetzt haben wir auch noch die fiktive Versicherung).

Spätestens im hD ist man aber über der BBG, so dass die Kinder ja zwangsweise in die PKV müssen.

Wie ist denn die allgemeine Meinung zu dieser Konstruktion? Nach meinem Bauchgefühl geht das wieder einmal zulasten des Abstandsgebotes, da die grundlegende Annahme der Alimentation (Mindestbesoldung plus Abstandsgebot) für diese Besoldungsgruppen unvollständig ist.

Wie sehen das die Experten @Swen?




Funfact am Rande:
Ist ein Partner in der GKV, der Andere in der PKV  und die Kinder mit in der PKV, dann zahlt die GKV im Kindkrank-Fall nicht für den Arbeitsausfall. Ergo, der Partner in der PKV trägt alleine die Last bei kranken Kindern und die eigentlich in Summe gemeinsam verfügbaren Kindkranktage halbieren sich.
Thank me later!

Wasserkopp

Zitat von: derSchorsch in Heute um 20:21Funfact am Rande:
Ist ein Partner in der GKV, der Andere in der PKV  und die Kinder mit in der PKV, dann zahlt die GKV im Kindkrank-Fall nicht für den Arbeitsausfall. Ergo, der Partner in der PKV trägt alleine die Last bei kranken Kindern und die eigentlich in Summe gemeinsam verfügbaren Kindkranktage halbieren sich.
Thank me later!

Leider vor ein paar Tagen anhand der Abrechnung festgestellt

GoodBye

Es sind ja beide dann jeweils in PKV und GKV (fiktiv) versichert. Das ist ja eigentlich ein Fall der Versicherungskonkurrenz? Wie wird denn der Konflikt im Anspruchsfall gelöst?

Kann ich die (fiktive) GKV für Kur und Reha nutzen?

Kann ich dann um Entlassung bitten und habe einen Anspruch auf Verbleib in der GKV? Ich bin dann dort ja bereits (fiktiv). Das wäre großartig!

Wieviel Weizen muss man eigentlich intus haben für so einen Schwachsinn?!
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

InternetistNeuland

Zitat von: GoodBye in Heute um 21:22Es sind ja beide dann jeweils in PKV und GKV (fiktiv) versichert. Das ist ja eigentlich ein Fall der Versicherungskonkurrenz? Wie wird denn der Konflikt im Anspruchsfall gelöst?

Kann ich die (fiktive) GKV für Kur und Reha nutzen?

Kann ich dann um Entlassung bitten und habe einen Anspruch auf Verbleib in der GKV? Ich bin dann dort ja bereits (fiktiv). Das wäre großartig!

Wieviel Weizen muss man eigentlich intus haben für so einen Schwachsinn?!

Ich gebe dem Bundesverfassungsgericht hier Mitschuld weil es sich selbst bei solchen eindeutigen Auswüchsen viel zu lange Zeit lässt bis es eine Entscheidung oder ein Eingreifen gibt.