eigentlich müsste doch das Normverwerfungsmonopol bei dem/n Verfassungsgericht(en) bleiben und da die Besoldung per Gesetz geregelt ist, dürfte es kaum anders gehen...
aber möglicherweise können die Verfahren bis zum VerfG einen Tick schneller ablaufen bzw. die Klägerseite hat es möglicherweise deutlich einfacher und der Gesetzgeber kann dann nur noch Begründungen nachschieben...
interessant ist die Frage, ob die Verwaltungsgerichte entscheiden können, dass die Begründungen des Gesetzgebers dann hinreichend sind trotz verletzter Prüfparameter... das können sie wahrscheinlich (wie bisher auch)...
eigentlich dürfte sich nicht viel ändern, nur die Klägerseite müsste es einfacher haben, denke ich...