Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 172883 times)

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1725 am: 28.11.2025 23:49 »
Der Bund hält den Ländern den Rücken frei. Ich gehe davon aus, dass man sich dort der Signalwirkung bewusst ist, und auch wie eine vernünftige Umsetzung aussehen könnte. Hinzu kommt, dass der Bund den unproblematischsten Personalkörper und auch die größten Haushaltsspielräume hat.

Bei den Ländern sieht das anders aus. Dort sitzt die Masse des Personals, insbesondere auch im Bereich Lehramt passabel dotiert. Die Haushalte vieler Länder und auch der Kommune sehen schlecht aus.

Nein, ich glaube man weiß beim Bund, dass die Modelle der Länder offensichtlich nichts taugen und man möchte kein zum Scheitern verurteiltes Modell fahren. Deshalb verharrt man lieber in Inaktivität, als den Ländern mit einer Erhöhung der Grundbesoldung in den Rücken zu fallen.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1726 am: 29.11.2025 00:48 »
Ich kann das kaum glauben, dass der Bund hier Rücksicht auf die Länder nimmt. Aus meiner Sicht handelt der Bund ganz egoistisch und ist froh, dass sich die Länder so tolle Instrumente wie das "fiktive Partnereinkommen" ausgedacht haben.

Auf den Bund als Vorreiter können wir nicht hoffen. Der neue Benchmark wird das Land Berlin sein. Ich hoffe daher, dass Berlin nicht kleckert, sondern klotzt...der Bund wird nicht schlechter zahlen wollen als das Land Berlin...