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Insofern bin ich weiterhin ein wenig "traumatisiert" von folgendem Satz aus der Pressemitteilung (dessen Inhalt sich auch in Rn. 151 wiederfindet):
"[...] für die Besoldungsgruppen A 14, A 15 und A 16 im Jahr 2020 kann bei einer eingehenden Würdigung aller alimentationsrelevanten Kriterien eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG nicht festgestellt werden."
Aber wie auch immer, schaun mer einfach mal, wie es weitergeht..
um mal das hervorzuholen, kann ich für RN 115 nicht ersehen, dass das BVerfG im Beschluss selbst - wie es von anderen fordert - besonders eingehend alle weiteren alimentationsrelevanten Kriterien gewürdigt hat, insbesondere RN 100/104. (Oder Berlin kommt bisher ohne Fachkräfte aus?)
Eine von Richtervereinigungen geforderte von der A-Besoldung grundsätzlich entkoppelte R-Besoldung erteilt dieser Beschluss zwar eine Absage. Das Besoldungsgefüge sämtlicher Besoldungsordnungen bleiben zusammen, aber mit RN 104 wurde nur für die W-, R-, B-Besoldungen auch eröffnet, dass ihr Verhältnis zu den Einkommen zu bestimmen sei, die außerhalb des öffentlichen Dienstes im Speziellen erzielt werden.
Bekommen also Top-Richter demnächst Bezüge orientiert an Großkanzleien oder deren Vergütungsvereinbarungen?
Zurück zu den A-Besoldeten. Die Neue Richter*innenvereinigung im Saarland (NRV) monierten, dass richterliche Berufseinsteiger weniger als ein Beamter der Besoldungsgruppe A11 erhalten, aber auch das Einstiegsgehalt R 1 ungefähr auf der Höhe von A 15 liegt.
Damit gibt es überwiegende Überschneidungen von A und R.
Aber im gehobenen A-Bereich darf für Beamte keine "Extra-Wurst" gebraten werden. Es gilt nur der Nominallohnindex für alle. Auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung besonders qualifizierte und in der Privatwirtschaft deutlich besser bezahlte Angestellte bleiben unbeachtet.
Gehen (angehende Top-)Juristen nun noch zu R-Besoldung, anstatt sich z.B. eine A13 einzufangen?
Verbeamtete Raketenwissenschaftler, Ingenieure, Informatiker, …?
das nennt sich besoldungsflexible Fachkräftegewinnung aber nur für die elitären W-, R-, Bs. (Man kennt sich untereinander.)