Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Cancun86

Zitat von: SchZe am Heute um 15:24Vielleicht lässt es sich ja so zusammenfassen und jeder findet sich darin wieder:

Ausgangspunkt der Prüfung ist immer das unterste Amt des jeweiligen Dienstherrn – beim Bund also A3 Stufe 1, bei den Ländern entsprechend. Dafür ist typisierend eine vierköpfige Familie anzusetzen.

Für diesen Mindestfall darf kein Partnereinkommen eingerechnet werden. Die amtsangemessene Alimentation muss der Dienstherr selbst gewährleisten, ein Rückgriff auf das Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners scheidet aus.

Wird diese Mindestbesoldung unterschritten, ist das System bereits für sich genommen verfassungswidrig. Dann braucht es keine weitere Fortschreibungsprüfung mehr.

Darauf aufbauend muss das Besoldungsgefüge nach oben echte Abstände wahren (A3 → A4 → A5 usw.). Diese Abstände dürfen nicht nur formal bestehen, sondern müssen materiell spürbar sein.

Familienzuschläge kommen erst nachgelagert hinzu, um reale Familien zu unterstützen. Sie dürfen aber keine zu niedrige Grundbesoldung kompensieren. Die Grundbesoldung bleibt der zentrale und pensionsrelevante Bestandteil – nicht ,,exorbitant" hoch, aber tragfähig für beide Seiten.


Wiederfinden würde sich sicherlich jeder gerne bei deinem Vorschlag aber sind wir mal realistisch...das wird leider niemals so kommen.

Angenommen der Familienzuschlag und der Kinderzuschlag für die ersten beiden Kinder würde abgeschafft werden und ins Grundgehalt integriert, dann müsste A3 Stufe 1 abzüglich 510€ Kindergeld 3722€ (2300€ * 1,84 - 510€) Netto bekommen. Das wäre Brutto bei Steuerklasse 3 ungefähr 4100€ und entspräche einer Erhöhung von 1312€ gegenüber der aktuell gültigen Tabelle vom 01.04.25.
Wenn man dann die aktuellen prozentualen Abstände nimmt und die Tabelle aktualisiert, dann landet man bei A16 Stufe 8 bei 13200€ Brutto. Leider habe ich keine Zahlen wie die genaue Verteilung in den Besoldungsgruppen ist, daher kann ich nicht ausrechnen was das für Mehrkosten bedeuten würde.

Wenn man nicht die aktuellen Abstände nimmt sondern einfach die 1310€ Brutto rauf packt in jeder Stufe, dann wären das bereits schon Mehrkosten von 5,5 Milliarden Euro pro Jahr, nur für die Bundesbeamten ( inklusive Soldaten) ohne Versorgungsempfänger. Die eingesparten Familienzuschläge für Ehe und die ersten beiden Kinder müsste man zwar noch abziehen aber da hab ich leider keine Zahlen um das zu berechnen. Gehen wir mal von rund 4 Milliarden € aus die das kosten würde. Für die Versorgungsempfänger auf Bundesebene ( laut KI zur Zeit ungefähr 190.000) wären das nochmal 2 Milliarden zusätzlich.

Ich glaube wir wissen alle, das der Gesetzgeber und vor allem das FM alles tun wird um das nicht zahlen zu müssen...leider.

PolareuD

Bei einem Bundeshaushalt von ca. 500 Mrd. € spielen 10 Mrd. € nicht wirklich eine Rolle.  Wo ein Wile ist, ist auch ein Weg.

Cancun86

Zitat von: PolareuD am Heute um 20:49Bei einem Bundeshaushalt von ca. 500 Mrd. € spielen 10 Mrd. € nicht wirklich eine Rolle.  Wo ein Wile ist, ist auch ein Weg.

Und da haben wir schon das Hauptproblem, der Wille ist nicht da.
Und gerade in der aktuellen Lage wo Themen wie ,,zu viele Beamte" ,, zu hohe Pensionen" ,,Geld fehlt angeblich überall im Haushalt" ganzen oben in den Medien sind, wird sich niemand von den Obrigkeiten hinstellen und verkünden das man nochmal weitere ~6 Milliarden für die Bundesbeamten und Pensionäre  ausgibt. Die machen 100% wieder ein schlechtes Gesetz was die Prüfung vorm Bundesverfassungsgericht nicht bestehen wird aber die wissen auch das es Jahre dauert bis das entschieden wird.