Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

GoodBye

Ich würde das Geld lieber ausgeben, nächstes Jahr wird bestimmt vorhandenes Vermögen bei der Besoldung berücksichtigt.


Böswilliger Dienstherr

Zitat von: GoodBye in Heute um 12:35Ich würde das Geld lieber ausgeben, nächstes Jahr wird bestimmt vorhandenes Vermögen bei der Besoldung berücksichtigt.

Ne, so nicht. Erst werden die Beamten in die SozVers überführt und nebenbei die Pension wiederum halbiert und dann werden die wenigen Kapitalerträge, vom wenigen Alimentationswidrig ausgezahlten, mühsam angesparten Sold mit eben solchen Abgaben belegt werden. Und dann, kann man ja verkaufen, aber da trifft einen dann die Einkommensteuer und nicht die KapErst. Warum? Weil wir das so wollen. Soll ja gerecht zugehen.

GoodBye

Es ist nichts gegen gepflegten Zynismus an Weihnachten einzuwenden.