Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GoodBye

Ich würde das Geld lieber ausgeben, nächstes Jahr wird bestimmt vorhandenes Vermögen bei der Besoldung berücksichtigt.


Böswilliger Dienstherr

Zitat von: GoodBye in Heute um 12:35Ich würde das Geld lieber ausgeben, nächstes Jahr wird bestimmt vorhandenes Vermögen bei der Besoldung berücksichtigt.

Ne, so nicht. Erst werden die Beamten in die SozVers überführt und nebenbei die Pension wiederum halbiert und dann werden die wenigen Kapitalerträge, vom wenigen Alimentationswidrig ausgezahlten, mühsam angesparten Sold mit eben solchen Abgaben belegt werden. Und dann, kann man ja verkaufen, aber da trifft einen dann die Einkommensteuer und nicht die KapErst. Warum? Weil wir das so wollen. Soll ja gerecht zugehen.

GoodBye

Es ist nichts gegen gepflegten Zynismus an Weihnachten einzuwenden.

ebse

Hallo zusammen,

ich finde es etwas komisch, dass durch Herrn Maidowski die Berliner Entscheidung als Pilot angekündigt war und darüber hinaus die Verfahren aus Bremen, wenngleich Bremen bis dato nicht veröffentlicht wurde.
Vielleicht ist dieses Verfahren doch nicht zum Abschluss gebracht worden?
Nach letztjähriger Ankündigung durch Maidowski sollten die von ihm ausgewählten Pilotverfahren dafür sorgen, dass alle anderen Verfahren schneller abgehandelt werden können.
Pilotverfahren sind meinem Verständnis nach Verfahren, die im Ergebnis unmissverständlich sind. Wenn ich hier so lese und auch diverse Reaktionen von den Ländern lese, zB Bayern, scheint das Pilotverfahren aus Berlin nichts gebracht zu haben.
Die Berechnungsmethode der Mindestbesoldung scheint nun zwar klar, wenn aber insgesamt sich nicht dran gehalten wird, und diese Rechtsprechung weiter ohne Probleme ignoriert werden kann, was bringt uns das Ganze?
Ich habe darauf gehofft, dass das BVerfG klare Ansagen macht, dass die Gesetzgeber nicht mehr anders können, aber das scheint ja nicht der Fall.
Alleine wenn ich sehe, wie hier im Forum untereinander die Meinungen teilweise unterschiedlich sind, was kann sich dann der Gesetzgeber rausnehmen?
Was halt das BVerfG ab seine anderen Pilotverfahren zu veröffentlichen? Man umgeht doch gleich versuchte Spekulationen der Gesetzgeber und könnte gleich Klarheit schaffen.

Liege ich falsch? Es muss nun schleunigst über die Höhe der Zuschläge und vor Allem dem Partnereinkommen entschieden werden.
Solange dies nicht der Fall ist, werden wir weiter verarscht.
Einen effektiven Rechtschutz haben wir als Beamter definitiv weiterhin nicht. Wir sind die Deppen der Nation und der Fußabtreter der Bürger.....und der Politik....

Böswilliger Dienstherr

#3260
Zitat von: ebse in Heute um 17:12Hallo zusammen,

ich finde es etwas komisch, dass durch Herrn Maidowski die Berliner Entscheidung als Pilot angekündigt war und darüber hinaus die Verfahren aus Bremen, wenngleich Bremen bis dato nicht veröffentlicht wurde.
Vielleicht ist dieses Verfahren doch nicht zum Abschluss gebracht worden?
Nach letztjähriger Ankündigung durch Maidowski sollten die von ihm ausgewählten Pilotverfahren dafür sorgen, dass alle anderen Verfahren schneller abgehandelt werden können.
Pilotverfahren sind meinem Verständnis nach Verfahren, die im Ergebnis unmissverständlich sind. Wenn ich hier so lese und auch diverse Reaktionen von den Ländern lese, zB Bayern, scheint das Pilotverfahren aus Berlin nichts gebracht zu haben.
Die Berechnungsmethode der Mindestbesoldung scheint nun zwar klar, wenn aber insgesamt sich nicht dran gehalten wird, und diese Rechtsprechung weiter ohne Probleme ignoriert werden kann, was bringt uns das Ganze?
Ich habe darauf gehofft, dass das BVerfG klare Ansagen macht, dass die Gesetzgeber nicht mehr anders können, aber das scheint ja nicht der Fall.
Alleine wenn ich sehe, wie hier im Forum untereinander die Meinungen teilweise unterschiedlich sind, was kann sich dann der Gesetzgeber rausnehmen?
Was halt das BVerfG ab seine anderen Pilotverfahren zu veröffentlichen? Man umgeht doch gleich versuchte Spekulationen der Gesetzgeber und könnte gleich Klarheit schaffen.

Liege ich falsch? Es muss nun schleunigst über die Höhe der Zuschläge und vor Allem dem Partnereinkommen entschieden werden.
Solange dies nicht der Fall ist, werden wir weiter verarscht.
Einen effektiven Rechtschutz haben wir als Beamter definitiv weiterhin nicht. Wir sind die Deppen der Nation und der Fußabtreter der Bürger.....und der Politik....

Ich würde ja sagen, du Klagst deinen effektiven Rechtsschutz (wegen überlanger Verfahrensdauern) über die EU ein. aber.... :

"Ein ähnliches Verhaltensmuster der deutschen Justiz ließ sich auch bei der Behandlung des Problems der überlangen Gerichtsverfahren beobachten, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in den von ihm entschiedenen Fällen regelmäßig als konventionsrechtswidrig (mit der Folge einer Entschädigungspflicht) eingestuft wurden. Auch hier bedurfte es eines besonderen Gesetzes, bis die deutschen Gerichte dies – über die vom EGMR entschiedenen Einzelfälle hinaus – allgemein akzeptierten. Auch hier zeigte sich wiederum das Problem, dass die Menschenrechtskonvention in Deutschland ,,nur" einfachen Gesetzesrang genießt."

"Im deutschen Recht erweist sich insoweit als ein Problem, das die Europäische Menschenrechtskonvention innerstaatlich nur im Rang eines einfachen Bundesgesetzes steht. Dies führt dazu, dass ihr – über den Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit der deutschen Rechtsordnung hinaus – kein genereller Vorrang gegenüber den Gesetzen der Bundesrepublik zukommt, sondern im Gegenteil sogar konventionswidrige Gesetze nach dem ,,lex posterior"- oder ,,lex specialis"-Grundsatz ein Vorrang vor der Menschenrechtskonvention zukommen kann."

https://www.menschenrechtskonvention.eu/beschwerderecht-und-effektiver-rechtsschutz-9297/

https://www.bmjv.de/DE/themen/wege_zum_recht/gerichtsverfahren/ueberlange_gerichtsverfahren/ueberlange_gerichtsverfahren_node.html

ebse

Das heißt also, für die Beamten wird es nicht besser werden und ist der moderne Sklave der Neuzeit.....

Was bringen dann überhaupt das BVerfG und dessen Beschlüsse, wenn sich eh keiner dran halten muss und auch die Entscheidungen des EGMR mehr als Richtlinien gesehen werden können, als eine Umsetzung zwingend sein muss?

Ich bin echt langsam so dermaßen gefrustet und kann das Gelaber der Politik nicht mehr ertragen...