Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GoodBye

Ich würde das Geld lieber ausgeben, nächstes Jahr wird bestimmt vorhandenes Vermögen bei der Besoldung berücksichtigt.


Böswilliger Dienstherr

Zitat von: GoodBye in 22.12.2025 12:35Ich würde das Geld lieber ausgeben, nächstes Jahr wird bestimmt vorhandenes Vermögen bei der Besoldung berücksichtigt.

Ne, so nicht. Erst werden die Beamten in die SozVers überführt und nebenbei die Pension wiederum halbiert und dann werden die wenigen Kapitalerträge, vom wenigen Alimentationswidrig ausgezahlten, mühsam angesparten Sold mit eben solchen Abgaben belegt werden. Und dann, kann man ja verkaufen, aber da trifft einen dann die Einkommensteuer und nicht die KapErst. Warum? Weil wir das so wollen. Soll ja gerecht zugehen.

GoodBye

Es ist nichts gegen gepflegten Zynismus an Weihnachten einzuwenden.

ebse

Hallo zusammen,

ich finde es etwas komisch, dass durch Herrn Maidowski die Berliner Entscheidung als Pilot angekündigt war und darüber hinaus die Verfahren aus Bremen, wenngleich Bremen bis dato nicht veröffentlicht wurde.
Vielleicht ist dieses Verfahren doch nicht zum Abschluss gebracht worden?
Nach letztjähriger Ankündigung durch Maidowski sollten die von ihm ausgewählten Pilotverfahren dafür sorgen, dass alle anderen Verfahren schneller abgehandelt werden können.
Pilotverfahren sind meinem Verständnis nach Verfahren, die im Ergebnis unmissverständlich sind. Wenn ich hier so lese und auch diverse Reaktionen von den Ländern lese, zB Bayern, scheint das Pilotverfahren aus Berlin nichts gebracht zu haben.
Die Berechnungsmethode der Mindestbesoldung scheint nun zwar klar, wenn aber insgesamt sich nicht dran gehalten wird, und diese Rechtsprechung weiter ohne Probleme ignoriert werden kann, was bringt uns das Ganze?
Ich habe darauf gehofft, dass das BVerfG klare Ansagen macht, dass die Gesetzgeber nicht mehr anders können, aber das scheint ja nicht der Fall.
Alleine wenn ich sehe, wie hier im Forum untereinander die Meinungen teilweise unterschiedlich sind, was kann sich dann der Gesetzgeber rausnehmen?
Was halt das BVerfG ab seine anderen Pilotverfahren zu veröffentlichen? Man umgeht doch gleich versuchte Spekulationen der Gesetzgeber und könnte gleich Klarheit schaffen.

Liege ich falsch? Es muss nun schleunigst über die Höhe der Zuschläge und vor Allem dem Partnereinkommen entschieden werden.
Solange dies nicht der Fall ist, werden wir weiter verarscht.
Einen effektiven Rechtschutz haben wir als Beamter definitiv weiterhin nicht. Wir sind die Deppen der Nation und der Fußabtreter der Bürger.....und der Politik....

Böswilliger Dienstherr

#3260
Zitat von: ebse in 22.12.2025 17:12Hallo zusammen,

ich finde es etwas komisch, dass durch Herrn Maidowski die Berliner Entscheidung als Pilot angekündigt war und darüber hinaus die Verfahren aus Bremen, wenngleich Bremen bis dato nicht veröffentlicht wurde.
Vielleicht ist dieses Verfahren doch nicht zum Abschluss gebracht worden?
Nach letztjähriger Ankündigung durch Maidowski sollten die von ihm ausgewählten Pilotverfahren dafür sorgen, dass alle anderen Verfahren schneller abgehandelt werden können.
Pilotverfahren sind meinem Verständnis nach Verfahren, die im Ergebnis unmissverständlich sind. Wenn ich hier so lese und auch diverse Reaktionen von den Ländern lese, zB Bayern, scheint das Pilotverfahren aus Berlin nichts gebracht zu haben.
Die Berechnungsmethode der Mindestbesoldung scheint nun zwar klar, wenn aber insgesamt sich nicht dran gehalten wird, und diese Rechtsprechung weiter ohne Probleme ignoriert werden kann, was bringt uns das Ganze?
Ich habe darauf gehofft, dass das BVerfG klare Ansagen macht, dass die Gesetzgeber nicht mehr anders können, aber das scheint ja nicht der Fall.
Alleine wenn ich sehe, wie hier im Forum untereinander die Meinungen teilweise unterschiedlich sind, was kann sich dann der Gesetzgeber rausnehmen?
Was halt das BVerfG ab seine anderen Pilotverfahren zu veröffentlichen? Man umgeht doch gleich versuchte Spekulationen der Gesetzgeber und könnte gleich Klarheit schaffen.

Liege ich falsch? Es muss nun schleunigst über die Höhe der Zuschläge und vor Allem dem Partnereinkommen entschieden werden.
Solange dies nicht der Fall ist, werden wir weiter verarscht.
Einen effektiven Rechtschutz haben wir als Beamter definitiv weiterhin nicht. Wir sind die Deppen der Nation und der Fußabtreter der Bürger.....und der Politik....

Ich würde ja sagen, du Klagst deinen effektiven Rechtsschutz (wegen überlanger Verfahrensdauern) über die EU ein. aber.... :

"Ein ähnliches Verhaltensmuster der deutschen Justiz ließ sich auch bei der Behandlung des Problems der überlangen Gerichtsverfahren beobachten, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in den von ihm entschiedenen Fällen regelmäßig als konventionsrechtswidrig (mit der Folge einer Entschädigungspflicht) eingestuft wurden. Auch hier bedurfte es eines besonderen Gesetzes, bis die deutschen Gerichte dies – über die vom EGMR entschiedenen Einzelfälle hinaus – allgemein akzeptierten. Auch hier zeigte sich wiederum das Problem, dass die Menschenrechtskonvention in Deutschland ,,nur" einfachen Gesetzesrang genießt."

"Im deutschen Recht erweist sich insoweit als ein Problem, das die Europäische Menschenrechtskonvention innerstaatlich nur im Rang eines einfachen Bundesgesetzes steht. Dies führt dazu, dass ihr – über den Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit der deutschen Rechtsordnung hinaus – kein genereller Vorrang gegenüber den Gesetzen der Bundesrepublik zukommt, sondern im Gegenteil sogar konventionswidrige Gesetze nach dem ,,lex posterior"- oder ,,lex specialis"-Grundsatz ein Vorrang vor der Menschenrechtskonvention zukommen kann."

https://www.menschenrechtskonvention.eu/beschwerderecht-und-effektiver-rechtsschutz-9297/

https://www.bmjv.de/DE/themen/wege_zum_recht/gerichtsverfahren/ueberlange_gerichtsverfahren/ueberlange_gerichtsverfahren_node.html

ebse

Das heißt also, für die Beamten wird es nicht besser werden und ist der moderne Sklave der Neuzeit.....

Was bringen dann überhaupt das BVerfG und dessen Beschlüsse, wenn sich eh keiner dran halten muss und auch die Entscheidungen des EGMR mehr als Richtlinien gesehen werden können, als eine Umsetzung zwingend sein muss?

Ich bin echt langsam so dermaßen gefrustet und kann das Gelaber der Politik nicht mehr ertragen...

Rallyementation

Zitat von: ebse in 22.12.2025 17:12Hallo zusammen,

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Nach letztjähriger Ankündigung durch Maidowski sollten die von ihm ausgewählten Pilotverfahren dafür sorgen, dass alle anderen Verfahren schneller abgehandelt werden können.
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Ich habe darauf gehofft, dass das BVerfG klare Ansagen macht, dass die Gesetzgeber nicht mehr anders können, aber das scheint ja nicht der Fall.
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In gewissen Aspekten hat der Maidowski-Beschluss arbeits(zeit)reduzierende Aspekte für andere Beschlüsse, die aber mit ergänzender Liegezeit nicht nur konterkariert, sondern überdimensional kompensiert wird.
Sofern z.B. zur schleswig-holsteinischen Verzögerungsrüge überhaupt schon eine Stellungnahme des Berichterstatters existiert, wird die Beschwerdekammer wohl teflonartig die selbstbefreienden "Ewigkeitsklauseln" des BVerfG hervorheben. Aber ob die dbb sh und die komba sh  noch freudig vom 2 BvL 5/18 paralysiert sind oder ihrer schon über zehn Monate alte Verzögerungsrüge noch Taten folgen lassen?
Wenn man aber nicht nur monothematisch das Treiben des BVerfG verfolgt, so sieht man bei anderen AZ, die anstatt zu einem Verfahren verbunden werden, eher getrennt von einander beschlossen werden mit einem Zeitabstand von 12 Monaten und deutlich darüber liegen.
Daher ist ein Bremen-Beschluss bei Berichterstatterwechsel und Senatsfluktuation vor der Landtagswahl SH 2027 wiederum blitzschnell.

Es ist doch eine klare Ansage im Leidsatz 3: Nicht das BVerfg, sondern der Besoldungsgesetzgeber hat eine den Beamten in die Pflicht nehmende Gestaltungsdirektive z.B. so "Basta, hier der gewährte Soldscherflein und sieh zu, dass der/die Partner/in Anschaffen geht." ist die konkrete Umsetzung der Gesetzgeber mit einen weiten Entscheidungsspielraum. Weiter heißt es der Gesetzgeber überschreitet die Grenzen nur, wenn die Besoldung in der Höhe unzureichend ist. Eintritt und Dauer der Grenzverletzung spielen keine Rolle. Rückwirkend wird dies nur bei erneuter gerichtlicher Kontrollspirale nur für die sich Rechtsbehelfenden irgendwann vielleicht ohne Wertfortschreibung nacherfüllt.
Das heißt, das ob und wann einer Korrektur der seit mindestens 18. April 1909 überregional bekannten Unteralimentation, ist von den Gesetzgebern und höchstrichterlich weiterhin auf unbestimmte Zeit verschoben.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Rallyementation in 23.12.2025 02:41Es ist doch eine klare Ansage im Leidsatz 3: Nicht das BVerfg, sondern der Besoldungsgesetzgeber hat eine den Beamten in die Pflicht nehmende Gestaltungsdirektive z.B. so "Basta, hier der gewährte Soldscherflein und sieh zu, dass der/die Partner/in Anschaffen geht." ist die konkrete Umsetzung der Gesetzgeber mit einen weiten Entscheidungsspielraum. Weiter heißt es der Gesetzgeber überschreitet die Grenzen nur, wenn die Besoldung in der Höhe unzureichend ist. Eintritt und Dauer der Grenzverletzung spielen keine Rolle. Rückwirkend wird dies nur bei erneuter gerichtlicher Kontrollspirale nur für die sich Rechtsbehelfenden irgendwann vielleicht ohne Wertfortschreibung nacherfüllt.
Das heißt, das ob und wann einer Korrektur der seit mindestens 18. April 1909 überregional bekannten Unteralimentation, ist von den Gesetzgebern und höchstrichterlich weiterhin auf unbestimmte Zeit verschoben.


Schöne Zusammenfassung. Nicht nur wird seltenst vollständig Wertfortgeschrieben nacherfüllt. Sofern dies doch der Fall ist, wird unter aktueller fortgeschriebener Besteuerung und zwischenzeitlich eingetretener monetärer allgemein-Entwertung zu bestehenden, wertfortgeschriebenen Sätzen, dies "zusätzliche" Einkommen vollständig und in grenzwerterhöhender Weise BESTEUERT.

RArnold

Nachdem ich nun endlich die letzten Seiten nachgeholt habe, möchte ich auch noch ein paar Anmerkungen dazu schreiben:

Der Gesetzesentwurf in Niedersachsen kommt uns sehr gelegen. Somit wird sehr schnell ein parlamentarisches Verfahren in Bezug auf das M-Urteil starten. Die Diskussion dazu wird interessant (Alleinverdiener oder 4K?, Partnereinkommen real/fiktiv?).

Sobald das Gesetz erlassen wird, hoffe ich auf die Kollegen aus Niedersachsen. Bitte Widerspruch einlegen, Klageweg gehen. Spätestens beim ersten Gerichtstermin dann die Berechnung gemäß M-Urteil verlangen.
Klageerhebung 2026, BVerfG 2029 (wenn es schnell geht).

Dann erfüllt sich endlich mein Wunsch, dass unsere Besoldung mittels einer höchstrichterlichen Formel berechnet wird.

Hoffnung/Satire off.

Wenn künftig ein reales Partnereinkommen herangezogen wird, gibt es sicherlich Auswirkungen auf das Thema Altersarmut. Wieso sollte ein Partner arbeiten gehen, wenn nicht spürbar mehr raus kommt als sowieso angerechnet wird? Also bleibt der Partner zuhause. Bei einer anschließenden Trennung: Jahrelange/jahrzehntelange Lücken im Erwerbsleben. Vom Partnereinkommen in die Grundsicherung/Bürgergeld oder wie auch immer es dann heißen wird.

Das fiktive Partnereinkommen wird im Bund hoffentlich von der SPD verhindert. Eine bundesweite Diskussion darüber, dass Menschen ein fiktives Einkommen unterstellt wird? Da sollte man vielleicht einmal über die passiven Einkommen der oberen 10-25% sprechen!



Rallyementation

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das Verwaltungsgericht in Meiningen den Anfang November gefassten Beschluss aufgehoben.

Freiwillige vor, in Karlsruhe nach dem "Pile of Shame" fragen. Hat sich der Stapel durch weitere aufgehobene Richtervorlagen erstmal aufgelöst und in der Kontrollspirale zurückverlagert?

Seppo84

Die prüfen sich noch zu Tode... wer hätte Anfang 2025 gedacht dass wir jetzt immer noch da sind wo wir Anfang 2024 waren. In diesem Sinne... frohes Fest!

Atzinator

Das Thüringer Finanzministerium hat parallel ein internes Schreiben veröffentlicht, in dem gesagt wurde, dass in Thüringen JEDER Widerspruch bis einschließlich 2024, negativ beschieden wurde. Es gibt also keine Widerspruchsführer mehr.

Dementsprechend stehen etwaige Nachzahlungen nur den Klägern zu, so die Aussage. Weiterhin wird explizit auf die haushaltsnahe Geltendmachung hingewiesen, also ein Einlegen für 2024 ist nicht mehr möglich. Für 2025 gebe es aber, falls notwendig, Nachzahlungen für alle Beamte.

Ich selbst habe 2020 - 2022 Widerspruch eingelegt, aber seit 2023 erst geklagt.

Ich habe jetzt einen Antrag gem. §48 bzw. §51 VwVfG gestellt, die Widersprüche aus 2020-2022 wieder "aktiv zu stellen", da der zugrunde liegenden Verwaltungsakt (=auf 6 Seiten begründete Ablehnung) offensichtlich rechtswidrig war.

Bin gespannt, was man darauf antwortet.

Ich bin übrigens 10km von Meiningen entfernt und war damals schon vor Ort - ich werde berichten!