Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BalBund

Zitat von: matthew1312 in 30.01.2026 10:52Es gibt doch grundsätzlich die Möglichkeit zur Untätigkeitsklage.

Das ist doch auch common sense.

Dass sich in diesem Land ernsthaft Leute verbeamten lassen, die glauben, solange eine Behörde einfach nichts ablehne, bestehe keine Möglichkeit zur Anrufung der Gerichte ... wow. Just wow.

Das ist Untertanengeist, bei dem es doch passt, wenn jeder die Besoldung kriegt, die er verdient lol

Bin fassungslos.
Und ich bin fassungslos, wie wenig Du anscheinend von unserem Rechtswesen verstehst. 
In puncto amtsangemessener Alimentation ist das Ergebnis von UTK seit Jahren gleichlautend:  "Das Verfahren wird ausgesetzt."
ansonsten @DrStrange: Das Partnereinkommen wie Berlin es hinbiegen wollte ist im Teich. Das Gericht hat es aber einer künftigen Prüfung überlassen, ob dem Gesetzgeber nicht doch ein Hebel einfällt, mit dem er ein solches im Rahmen von künftigen Besoldungsanpassungen und unter Beachtung der aktuellen Leitsätze hinbekommt. Glaub mir, es zerbrechen sich gerade sehr schlaue Leute (und einige gut bezahlte Kanzleien) das Hirn darüber, wie das Besoldungsrecht verfassungsgemäß reformiert werden kann. 

GentleGiant

Zitat von: BalBund in 30.01.2026 11:06
Und ich bin fassungslos, wie wenig Du anscheinend von unserem Rechtswesen verstehst.
In puncto amtsangemessener Alimentation ist das Ergebnis von UTK seit Jahren gleichlautend:  "Das Verfahren wird ausgesetzt."
ansonsten @DrStrange: Das Partnereinkommen wie Berlin es hinbiegen wollte ist im Teich. Das Gericht hat es aber einer künftigen Prüfung überlassen, ob dem Gesetzgeber nicht doch ein Hebel einfällt, mit dem er ein solches im Rahmen von künftigen Besoldungsanpassungen und unter Beachtung der aktuellen Leitsätze hinbekommt. Glaub mir, es zerbrechen sich gerade sehr schlaue Leute (und einige gut bezahlte Kanzleien) das Hirn darüber, wie das Besoldungsrecht verfassungsgemäß reformiert werden kann.


Das Zauberwort lautet hierbei "verfassungsgemäß" und nicht verfassungskonform.

matthew1312

Zitat von: BalBund in 30.01.2026 11:06
Und ich bin fassungslos, wie wenig Du anscheinend von unserem Rechtswesen verstehst.
In puncto amtsangemessener Alimentation ist das Ergebnis von UTK seit Jahren gleichlautend:  "Das Verfahren wird ausgesetzt."
ansonsten @DrStrange: Das Partnereinkommen wie Berlin es hinbiegen wollte ist im Teich. Das Gericht hat es aber einer künftigen Prüfung überlassen, ob dem Gesetzgeber nicht doch ein Hebel einfällt, mit dem er ein solches im Rahmen von künftigen Besoldungsanpassungen und unter Beachtung der aktuellen Leitsätze hinbekommt. Glaub mir, es zerbrechen sich gerade sehr schlaue Leute (und einige gut bezahlte Kanzleien) das Hirn darüber, wie das Besoldungsrecht verfassungsgemäß reformiert werden kann.

Ich habe von der Möglichkeit zur Anrufung der Gerichte geschrieben.

Nicht notwendigerweise vom erfolgreichen Erwirken eines Titels.

Und nun mal runterkommen vom power trip.

lotsch

Zitat von: BalBund in 30.01.2026 11:06
Und ich bin fassungslos, wie wenig Du anscheinend von unserem Rechtswesen verstehst.
In puncto amtsangemessener Alimentation ist das Ergebnis von UTK seit Jahren gleichlautend:  "Das Verfahren wird ausgesetzt."
ansonsten @DrStrange: Das Partnereinkommen wie Berlin es hinbiegen wollte ist im Teich. Das Gericht hat es aber einer künftigen Prüfung überlassen, ob dem Gesetzgeber nicht doch ein Hebel einfällt, mit dem er ein solches im Rahmen von künftigen Besoldungsanpassungen und unter Beachtung der aktuellen Leitsätze hinbekommt. Glaub mir, es zerbrechen sich gerade sehr schlaue Leute (und einige gut bezahlte Kanzleien) das Hirn darüber, wie das Besoldungsrecht verfassungsgemäß reformiert werden kann.


Na und, dann ist das Verfahren eben ausgesetzt, aber es ist ein ausgesetztes Klageverfahren, und nicht ein Widerspruchsverfahren, das nicht beschieden wurde. Das hat u.a. den Vorteil, dass dir ab Klageeinreichung Prozesszinsen zustehen, wer weiß für wieviel Jahre.

Knecht

Zitat von: BalBund in 30.01.2026 11:06
Und ich bin fassungslos, wie wenig Du anscheinend von unserem Rechtswesen verstehst.
In puncto amtsangemessener Alimentation ist das Ergebnis von UTK seit Jahren gleichlautend:  "Das Verfahren wird ausgesetzt."
ansonsten @DrStrange: Das Partnereinkommen wie Berlin es hinbiegen wollte ist im Teich. Das Gericht hat es aber einer künftigen Prüfung überlassen, ob dem Gesetzgeber nicht doch ein Hebel einfällt, mit dem er ein solches im Rahmen von künftigen Besoldungsanpassungen und unter Beachtung der aktuellen Leitsätze hinbekommt. Glaub mir, es zerbrechen sich gerade sehr schlaue Leute (und einige gut bezahlte Kanzleien) das Hirn darüber, wie das Besoldungsrecht verfassungsgemäß reformiert werden kann.


Gibt es bei all diesen schlauen und gut bezahlten Leuten auch welche, die auf die Idee gekommen sind, dass man ggf. einfach besser bezahlen sollte?

GoodBye

Zitat von: Knecht in 30.01.2026 11:55Gibt es bei all diesen schlauen und gut bezahlten Leuten auch welche, die auf die Idee gekommen sind, dass man ggf. einfach besser bezahlen sollte?

Das ist halt aberwitzige Einseitige Haushaltsdisziplin. Wenn irgendein Projekt plötzlich ein paar 100 Millionen oder Milliarden mehr kostet, kümmert das niemanden. Aber beim Thema Personal ist der Spielraum plötzlich auf das mindeste oder weniger beschränkt.

Oder Kosten von externem Sachverstand. Wenn ich hier lese, dass Kanzleien wahrscheinlich für 500 Euro aufwärts den Kopf zerbrechen wie man Beamten möglichst wenig zahlen muss. Nicht mal die ureigensten Aufgaben (Besoldung) kriegt man mehr selber hin, bzw. möchte wohl die Verantwortung dafür abschieben.

MOGA

Zitat von: matthew1312 in 30.01.2026 11:13Ich habe von der Möglichkeit zur Anrufung der Gerichte geschrieben.

Nicht notwendigerweise vom erfolgreichen Erwirken eines Titels.

Und nun mal runterkommen vom power trip.
Bist du etwa mit dem Boeswilligen Dienstherr verwandt?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Knecht

Zitat von: GoodBye in 30.01.2026 12:05Das ist halt aberwitzige Einseitige Haushaltsdisziplin. Wenn irgendein Projekt plötzlich ein paar 100 Millionen oder Milliarden mehr kostet, kümmert das niemanden. Aber beim Thema Personal ist der Spielraum plötzlich auf das mindeste oder weniger beschränkt.

Oder Kosten von externem Sachverstand. Wenn ich hier lese, dass Kanzleien anscheinend für 500 Euro aufwärts den Kopf zerbrechen wie man Beamten möglichst wenig zahlen muss. Nicht mal die ureigensten Aufgaben (Besoldung) kriegt man mehr selber hin, bzw. möchte wohl die Verantwortung dafür abschieben.

Ja, eben. Mir fehlt mittlerweile nur jeglicher Humor für diesen ganzen Blödsinn. Das ist seit Jahren und andauernder vorsätzlicher Verfassungsbruch und letztlich auch Betrug an den eigenen Beamten. Aber es passiert halt einfach überhaupt gar nichts (wie überall) - was in der Konsequenz logischerweise die Demokratie gefährdet.

Mir ist einfach nur immer nicht klar wie man (recht einfache) Lösungen solange ignorieren kann, bis alles an die Wand gefahren ist. Wenn das alles immer zu komplex ist, sollte man es schlicht einfacher machen. Nur ist halt das Gegenteil der Fall, was mich zur Schlussfolgerung bringt: es ist alles genau so gewollt. Warum? - keine Ahnung.

clarion

Wow, ich weiß einen extrem einfachen Weg zur verfassungsgemäßen Besoldung. Ich erhöhe die Grundbesoldung linear, so dass der Beamte oben links in der Tabelle über 80% des erwartbaren Medianäquivalengeinkommen einer 4K Familie abzüglich Kindergeld für zwei Kinder liegt. Das hält jeder gerichtlichen Prüfung stand! Nehmt statt teurer Anwaltkqnzleien MICH! Ich verlange nur die Erstattung meiner Reisekosten.

(Könnt ihr im BMI keine Prozentrechnung? )

Rentenonkel

Zunächst einmal benötigt man, so denke ich, für eine erfolgreiche Untätigkeitsklage tatsächlich eine Untätigkeit. Eine solche Untätigkeit liegt nur dann vor, wenn man überhaupt einen statthaften Antrag gestellt hat, sich mit dem Ruhen des Antrages nicht einverstanden erklärt hat oder das Einverständnis widerrufen hat, die Ansprüche noch nicht verjährt sind (ohne Einverständnis des Ruhens kann der Dienstherr möglicherweise auch das Einverständnis, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, zurückziehen) und dann innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel sechs Monate) der Dienstherr vollständig untätig geblieben ist.

Selbst wenn man die Untätigkeitsklage gewinnen würde, hat man nichts außer dem Verfahren gewonnen, in dem das Gericht der Beklagten lediglich auferlegen kann, innerhalb einer gewissen Frist über den Antrag zu entscheiden. Wenn der Dienstherr dann abschlägig bescheidet, und etwas anderes ist ohne ein Reparaturgesetz nicht zu erwarten, müsste man dann in der daran anschließenden Klage das Pflichtenheft des Senats gewissenhaft durchprüfen und durchrechnen und ggf. im Rahmen der Beweis- und Darlegenslast die Indizien, die für oder gegen eine verfassungskonforme Alimentation sprechen, durch geeignete Argumente erhärten oder widerlegen.

Solange man sich also nicht in der Lage sieht, zu begründen, zu begründen und nochmal zu begründen kann das Warten und das Einverständnis zum Ruhen des Verfahrens, auch wenn es bisweilen zermürbend ist, die für viele doch sinnvollere Alternative sein.

@BalBund: Nichts anderes habe ich erwartet. Auch ich glaube, die eine oder andere Lösung zu kennen, allerdings ist es fraglich, ob diese Lösungen wirklich am Ende Geld einsparen oder man sich selbst nur zu Tode verwaltet und es am Ende mehr kostet als vorher. Die Schwierigkeit ist ja nicht, ein modernes und effizientes Besoldungssystem für die Zukunft aufzubauen, mit dem man wieder mehr qualifizierte junge Menschen für das Berufsbeamtentum gewinnen kann. Der gordische Knoten ist ja der, dass man, zumindest habe ich den Eindruck, versucht, dem Problem mit einer möglichst kostenneutralen Lösung begegnen zu wollen.

Während also der Besoldungsgesetzgeber tendenziell das Ziel hat, dem Problem einer Lösung zuzuführen, ohne die Entscheidung des Senats und die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu missachten, mithin ohne viel Geld keine Lösung sieht, verfolgt der Haushaltsgesetzgeber tendenziell eher das Ziel, mit den vorhandenen Ressourcen eine möglichst kostenneutrale, besser noch kosteneinsparende Lösung haben zu wollen.

Die Schwierigkeit besteht nunmehr in meinen Augen darin, einen sinnvollen, aber auch verfassungskonformen Weg zu finden, alle offenen und politischen Fragen einer für alle beteiligten zufriedenstellenden Lösung zuzuführen. Diese Aufgabe ist, solange man nicht bereit ist, wesentlich mehr Geld in die Hand zu nehmen, aus meiner bescheidenen Sicht ähnlich einfach zu lösen wie die Quadratur des Kreises.

Daher bin ich sehr gespannt, was am Ende bei der Sache rauskommt und ob diese Lösung dann tatsächlich alles im Blick hat, was es aus meiner bescheidenen Sicht gilt, im Blick zu haben oder wieder nur eine Lösung präsentiert, mit der sie sich Zeit erkauft.

P33t

Zitat von: clarion in 30.01.2026 12:18Wow, ich weiß einen extrem einfachen Weg zur verfassungsgemäßen Besoldung. Ich erhöhe die Grundbesoldung linear, so dass der Beamte oben links in der Tabelle über 80% des erwartbaren Medianäquivalengeinkommen einer 4K Familie abzüglich Kindergeld für zwei Kinder liegt. Das hält jeder gerichtlichen Prüfung stand! Nehmt statt teurer Anwaltkqnzleien MICH! Ich verlange nur die Erstattung meiner Reisekosten.

(Könnt ihr im BMI keine Prozentrechnung? )

Wäre zu einfach. Würde ja schnell gehen, wäre auch sauber, aber dann weint die Staatskasse oder der jeweilige Landeshaushalt. Aber ich bin auch der Meinung, dass es so kommen muss.

GoodBye

Spannend ist auch, welche Erwartungen anscheinend überhaupt noch an Urteile in bestimmten Bereichen gestellt werden dürfen.

Unabhängig von der Frage der Rechtsgewährung geht es auch darum, dass einem Urteil ein befriedende Funktion zukommt indem es einen Streit beendet und einen rechtlichen Sachverhalt abschließend einer Klärung zuführt.

Das gelingt hier offensichtlich nicht.

Dogmatikus

Zitat von: BalBund in 30.01.2026 11:06Das Partnereinkommen wie Berlin es hinbiegen wollte ist im Teich. Das Gericht hat es aber einer künftigen Prüfung überlassen, ob dem Gesetzgeber nicht doch ein Hebel einfällt, mit dem er ein solches im Rahmen von künftigen Besoldungsanpassungen und unter Beachtung der aktuellen Leitsätze hinbekommt. Glaub mir, es zerbrechen sich gerade sehr schlaue Leute (und einige gut bezahlte Kanzleien) das Hirn darüber, wie das Besoldungsrecht verfassungsgemäß reformiert werden kann.

Als Jurist in der Justiz, mit wissenschaftlichem Hintergrund, der sich seit Jahren mit der Thematik beschäftigt, ministeriale Einblicke und den BVerfG-Beschluss mehrfach auseinander genommen hat, gibt es für mich nur 2,5 Fragen, die sich überhaupt noch stellen:

1. Gibt es nach dem BVerfG-Beschluss irgendeine verfassungsgemäße Ausgestaltung eines Partnereinkommens?
Ich nehme insoweit eine vermittelnde Stellung zwischen AltStrG und BalBund ein. Das BVerfG hat derzeit noch einen kleinen Spalt in der Tür offen gelassen, dass zukünftig eine Abkehr vom Alleinverdienermodell möglich ist. Gleichwohl sind die Leitsätze des Beschlusses tragend.

Warum ist das mMn so? Das BVerfG musste den Spalt geöffnet lassen, da es für die Berliner Besoldung nur das Alleinverdienermodell überprüfen konnte. Eine abschließende Aussage zum Mehrverdienermodell hat sich daher verboten. Aus den Leitsätzen wird mMn aber auch deutlich, dass das BVerfG deutliche Vorbehalte gegenüber einem Mehrverdienermodell hat. Insoweit bin ich bei der Genese der Leitsätze inhaltlich bei AltStrG, aber eben mit der Einschränkung, dass der Gesetzgeber das BVerfG überraschen mag mit einer Lösung, die in Karlsruhe jedenfalls nicht errechnet werden konnte. Nur mal als Nebenbemerkung: Ich glaube, dort laufen im Mittel auch eher sehr schlaue Köpfe rum...

Mir (als sicherlich weniger schlauem Kopf) ist bisher jedenfalls keine mich selbst überzeugende Ausgestaltung eingefallen. Fiktive Anrechnungen verbieten sich mMn von vornherein, weil sie überhaupt keine Anknüpfung an die Realität vorsehen. Natürlich kann man auch einzelfallbezogen verlangen, dass jeder Beamte das Einkommen des Partners offenbaren muss, wenn er mehr haben möchte als der Besoldungsgesetzgeber ihm erstmal gewähren möchte. Die sich hieraus ergebenden Folgeprobleme und politischen Aussagen, die hinter einer solchen Lösung stünden, sind hier bereits rauf und runter diskutiert worden.

Daher mag ich glauben, dass sich viele schlaue Köpfe derzeit das Hirn zerbrechen, ob es nicht irgendwie doch geht. Diese sollten aber aufpassen, dass aus der Redewendung nicht Realität wird, sie auf der Suche also verrückt werden, weil sie den Spalt zwar sehen, diesen aber nicht aufzudrücken vermögen. Dabei mag man auch nicht aus den Augen verlieren, dass es im Berufsbeamtentum weiterhin um die Bestenauslese geht und sich fragen, ob sich die Suche nach dem Türöffner mit diesem Ziel überhaupt verträgt...

2. Welchen prozentualen Umfang dürfen die Familienzuschläge an der Gesamtbesoldung ausmachen?
Auch hier hat das BVerfG keine konkreten Zahlen genannt - kann es auch nicht, da es sich nicht zum Besoldungsgesetzgeber aufschwingen darf.

An der grundsätzlichen Zulässigkeit von Zuschlägen besteht gar kein Zweifel. Sicherlich könnte man diese auch erhöhen. Oben links in der Tabelle muss jedenfalls nach allem Hin und Her und unter Einbeziehung der Zuschläge 1,84 MÄE stehen (mMn mit 99,999%iger Wahrscheinlichkeit ohne Anrechnung eines Partnereinkommens).

Ob die Zuschläge nun 5%, 10% oder gar 20% ausmachen dürfen, ist noch nicht geklärt. Ein morscher Holzweg wäre mMn aber, sich der Illusion hinzugeben, man könnte sich bis an 49,9% heranrobben. Zuschläge sind eben genau das: Ein Extra, welches unabhängig von Amt, Status und Erfahrung gewährt wird. Ausdrücklich nicht ist es ein Instrument, um den Haushalt zu entlasten.

2.5. Wie ist nach dem oben Gesagten die Tabelle auszugestalten?
Eigentlich ist das eher ein faktischer als ein rechtlich umstrittener Punkt. Sind die obigen Punkte 1 und 2 geklärt, hat man einen Ausgangspunkt in der Tabelle oben links und kann von dort aus mit dem Abstandsgebot skalieren. Inwieweit Abstände verringert werden dürfen, ist schon vor dem 2025-Beschluss umrissen gewesen und mit dem aktuellen Beschluss durch den Vergleich der obersten Besoldungsgruppe in der letzten Erfahrungsstufe weiter konturiert worden.

Hier kann sich allenfalls die spannende Frage ergeben, die Stuttmann im 2026er NVwZ-Aufsatz aufgeworfen hat: Wenn der Familienzuschlag für höhere Besoldungsgruppen absolut (nicht aber automatisch: prozentual) höher ausfallen muss, ergibt sich hieraus eventuell noch "Spar-Potenzial" für den Besoldungsgesetzgeber? Da mögen die zuständigen Referate gerne Hirnschmalz reingeben und sollten sich diese Potenziale ergeben, wäre es aus meiner Sicht dem Haushalt sogar gegönnt - dann reden wir nämlich ohnehin schon nur noch von Marginalien.


Was sind nun meine persönlichen Hoffnungen?
Nun. Ein schneller und energischer Fingerzeig aus Karlsruhe zu den o.g. Punkten 1+2 würde mMn helfen, den nunmehr jahrzehntelang schwelenden Streit einem sichtbaren Ende zuzuführen. Habe ich diesbezüglich Hoffnung? Jein. Ich bin sicher, dass dieser Fingerzeig kommen wird, und auch energisch dürfte er ausfallen. Schnell? Das liegt sicher im Auge des Betrachters. Je nach demographischer Entwicklung habe ich immerhin noch 30-50 Jahre zum Ruhestand... Bis dahin tut sich bestimmt etwas. Lasst uns weiter hoffen.  :)

Pumpe14

Zitat von: Rentenonkel in 30.01.2026 07:58@GE Beamter: Swen hatte bereits 2024 mal auf die Problematik wie folgt hingewiesen:

Sofern der Dienstherr jenen Beamten, die auf Basis des Rundschreibens keinen Widerspruch geführt haben und die auf Basis des rückwirkend geltenden Gesetzes keine Nachzahlung erhalten, keine Informationen als Verwaltungsakt zukommen lässt (bspw. indem erneut nur ein internes Rundschreiben an nachgeordnete Dienststellen erfolgt, wie vorzugehen ist, aus dem als solchen keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen resultiert), sehe ich keine Möglichkeit, wie sie sich gerichtlich dagegen zu Wehr setzen könnten. Denn die formelle Voraussetzung für eine Feststellungsklage - die negative Bescheidung eines Widerspruchs - liegt ihnen dann nicht vor. Ein solches Vorgehen vonseiten der neuen Bundesregierung innerhalb der nächsten Legislaturperiode halte ich für wahrscheinlich, da es - davon gehe ich aus - Ziel des ursprünglichen Rundschreibens war, also eine möglichst geringe Zahl an Widersprüchen zu generieren.

Wie will man denn ohne Bescheid eine Klage erheben? Und wenn doch ein paar Beamte in den betroffenen Besoldungsgruppen (wobei ich tatsächlich nicht nachgerechnet habe, ob und welche im Bund überhaupt betroffen wären) Widerspruch eingelegt haben sollten und dann tatsächlich einen negativen Bescheid bekommen würden und daraufhin klagen würden, kann man mit Sicherheit im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit den paar Einzelfällen ein Grundsatzurteil vermeiden  ;)

Zitat auf der Besoldungseite des BVA:

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) weist darauf hin, dass für die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene weiterhin keine Widersprüche eingelegt werden müssen, auch nicht vorsorglich. Das BMI-Rundschreiben vom 14.06.2021 gilt weiterhin

Dadurch entfaltet das ganze Außenwirkung und erlangt m.E. Gültigkeit, wie seht ihr das?

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Besoldung/besoldung_node.html

BerndStromberg

Zitat von: Dogmatikus in 30.01.2026 13:07Als Jurist in der Justiz, mit wissenschaftlichem Hintergrund, der sich seit Jahren mit der Thematik beschäftigt, ministeriale Einblicke und den BVerfG-Beschluss mehrfach auseinander genommen hat, gibt es für mich nur 2,5 Fragen, die sich überhaupt noch stellen:

1. Gibt es nach dem BVerfG-Beschluss irgendeine verfassungsgemäße Ausgestaltung eines Partnereinkommens?
Ich nehme insoweit eine vermittelnde Stellung zwischen AltStrG und BalBund ein. Das BVerfG hat derzeit noch einen kleinen Spalt in der Tür offen gelassen, dass zukünftig eine Abkehr vom Alleinverdienermodell möglich ist. Gleichwohl sind die Leitsätze des Beschlusses tragend.

Warum ist das mMn so? Das BVerfG musste den Spalt geöffnet lassen, da es für die Berliner Besoldung nur das Alleinverdienermodell überprüfen konnte. Eine abschließende Aussage zum Mehrverdienermodell hat sich daher verboten. Aus den Leitsätzen wird mMn aber auch deutlich, dass das BVerfG deutliche Vorbehalte gegenüber einem Mehrverdienermodell hat. Insoweit bin ich bei der Genese der Leitsätze inhaltlich bei AltStrG, aber eben mit der Einschränkung, dass der Gesetzgeber das BVerfG überraschen mag mit einer Lösung, die in Karlsruhe jedenfalls nicht errechnet werden konnte. Nur mal als Nebenbemerkung: Ich glaube, dort laufen im Mittel auch eher sehr schlaue Köpfe rum...

Mir (als sicherlich weniger schlauem Kopf) ist bisher jedenfalls keine mich selbst überzeugende Ausgestaltung eingefallen. Fiktive Anrechnungen verbieten sich mMn von vornherein, weil sie überhaupt keine Anknüpfung an die Realität vorsehen. Natürlich kann man auch einzelfallbezogen verlangen, dass jeder Beamte das Einkommen des Partners offenbaren muss, wenn er mehr haben möchte als der Besoldungsgesetzgeber ihm erstmal gewähren möchte. Die sich hieraus ergebenden Folgeprobleme und politischen Aussagen, die hinter einer solchen Lösung stünden, sind hier bereits rauf und runter diskutiert worden.

Daher mag ich glauben, dass sich viele schlaue Köpfe derzeit das Hirn zerbrechen, ob es nicht irgendwie doch geht. Diese sollten aber aufpassen, dass aus der Redewendung nicht Realität wird, sie auf der Suche also verrückt werden, weil sie den Spalt zwar sehen, diesen aber nicht aufzudrücken vermögen. Dabei mag man auch nicht aus den Augen verlieren, dass es im Berufsbeamtentum weiterhin um die Bestenauslese geht und sich fragen, ob sich die Suche nach dem Türöffner mit diesem Ziel überhaupt verträgt...

2. Welchen prozentualen Umfang dürfen die Familienzuschläge an der Gesamtbesoldung ausmachen?
Auch hier hat das BVerfG keine konkreten Zahlen genannt - kann es auch nicht, da es sich nicht zum Besoldungsgesetzgeber aufschwingen darf.

An der grundsätzlichen Zulässigkeit von Zuschlägen besteht gar kein Zweifel. Sicherlich könnte man diese auch erhöhen. Oben links in der Tabelle muss jedenfalls nach allem Hin und Her und unter Einbeziehung der Zuschläge 1,84 MÄE stehen (mMn mit 99,999%iger Wahrscheinlichkeit ohne Anrechnung eines Partnereinkommens).

Ob die Zuschläge nun 5%, 10% oder gar 20% ausmachen dürfen, ist noch nicht geklärt. Ein morscher Holzweg wäre mMn aber, sich der Illusion hinzugeben, man könnte sich bis an 49,9% heranrobben. Zuschläge sind eben genau das: Ein Extra, welches unabhängig von Amt, Status und Erfahrung gewährt wird. Ausdrücklich nicht ist es ein Instrument, um den Haushalt zu entlasten.

2.5. Wie ist nach dem oben Gesagten die Tabelle auszugestalten?
Eigentlich ist das eher ein faktischer als ein rechtlich umstrittener Punkt. Sind die obigen Punkte 1 und 2 geklärt, hat man einen Ausgangspunkt in der Tabelle oben links und kann von dort aus mit dem Abstandsgebot skalieren. Inwieweit Abstände verringert werden dürfen, ist schon vor dem 2025-Beschluss umrissen gewesen und mit dem aktuellen Beschluss durch den Vergleich der obersten Besoldungsgruppe in der letzten Erfahrungsstufe weiter konturiert worden.

Hier kann sich allenfalls die spannende Frage ergeben, die Stuttmann im 2026er NVwZ-Aufsatz aufgeworfen hat: Wenn der Familienzuschlag für höhere Besoldungsgruppen absolut (nicht aber automatisch: prozentual) höher ausfallen muss, ergibt sich hieraus eventuell noch "Spar-Potenzial" für den Besoldungsgesetzgeber? Da mögen die zuständigen Referate gerne Hirnschmalz reingeben und sollten sich diese Potenziale ergeben, wäre es aus meiner Sicht dem Haushalt sogar gegönnt - dann reden wir nämlich ohnehin schon nur noch von Marginalien.


Was sind nun meine persönlichen Hoffnungen?
Nun. Ein schneller und energischer Fingerzeig aus Karlsruhe zu den o.g. Punkten 1+2 würde mMn helfen, den nunmehr jahrzehntelang schwelenden Streit einem sichtbaren Ende zuzuführen. Habe ich diesbezüglich Hoffnung? Jein. Ich bin sicher, dass dieser Fingerzeig kommen wird, und auch energisch dürfte er ausfallen. Schnell? Das liegt sicher im Auge des Betrachters. Je nach demographischer Entwicklung habe ich immerhin noch 30-50 Jahre zum Ruhestand... Bis dahin tut sich bestimmt etwas. Lasst uns weiter hoffen.  :)
Einer der besten und lesbarsten Beiträge zu diesem Thema!