Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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DeltaLima

Zitat von: LehrerBW in Heute um 16:31Stimmt doch gar nicht. Nirgendwo steht, dass die Gruppen einen 10%igen Abstand haben müssen. Wie kommst du darauf? 🤔

Ich bitte um Entschuldigung.

Habe es falsch verstanden, es ging um die abschmelzung über 5 Jahre.

Alexander79

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 16:57Wir wissen mittlerweile zu Genüge, dass du den höheren Besoldungsgruppen ihre Vergütung missgönnst und dir am liebsten eine Einheitsbesoldung für alle wünschst.

Dazu wird es jedoch (zum Glück) nicht kommen. Denn nochmals der kurze Hinweis: Laut den vom Gesetzgeber zu beachtenden (!) hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums besagen das Leistungs- und das Laufbahnprinzip unter anderem, dass "in den höher besoldeten Ämtern die für den Dienstherrn wertvolleren Leistungen erbracht werden" und dass sich diese immanente Ämterwertigkeit "in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss", siehe beispielhaft Rn. 73 und 75 im Beschluss 2 BvR 883/14.
Ich nehme jetzt einfach mal dein Link mit der RN 75.
Zitat:"(2) Das Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber allerdings nicht, einen einmal festgelegten Abstand zwischen den Besoldungsgruppen absolut oder relativ beizubehalten. Vielmehr kann er ein bestehendes Besoldungssystem neu strukturieren und auch die Wertigkeit von Besoldungsgruppen zueinander neu bestimmen (vgl. BVerfGE 130, 263 <295> m.w.N.). "

So, aktuell haben wir rund 10%, wo steht in deinem Link etwas das es 10% sein und vor allem bleiben müssen.
Das BVerfG sagt sogar explizit, das der Besoldungsgesetzgeber die Wertigkeit zueinander neu bestimmen kann.
Sprich einzuebnen.

Wie du darauf kommst das er diese prozentuale und absolute Wertigkeit beibehalten muss steht da nicht.

Was du sonst über mich hälst ist mir persönlich egal.
Das viele obere rumjammern das sie nicht über die Runden kommen ist mir klar, aber ist mir auch egal.
Für den gD ist der mD oft eh nur wertloses Fußvolk.

BuBea

Die Frage dürfte m.E. sein, was "neu strukturieren" und "Wertigkeit von Besoldungsgruppen zueinander neu bestimmen" an Begründungsaufwand nach sich zieht, um nicht als bloße Sparmaßnahme daherzukommen.

xap

Zitat von: MasterOf in Heute um 08:16Man hört aber aus zumindest einer Gewerkschaft, dass es Neuigkeiten geben soll.
Nächste Woche sollen hierüber von dieser Gewerkschaft Infos kommen über den aktuellen Sachstand, genaueres weiß ich aber leider nicht.

Kannst du die Gewerkschaft benennen? Damit man weiß in welche Richtung man zeitnah zu schauen hat.