Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

DeltaLima

Zitat von: LehrerBW in Heute um 16:31Stimmt doch gar nicht. Nirgendwo steht, dass die Gruppen einen 10%igen Abstand haben müssen. Wie kommst du darauf? 🤔

Ich bitte um Entschuldigung.

Habe es falsch verstanden, es ging um die abschmelzung über 5 Jahre.

Alexander79

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 16:57Wir wissen mittlerweile zu Genüge, dass du den höheren Besoldungsgruppen ihre Vergütung missgönnst und dir am liebsten eine Einheitsbesoldung für alle wünschst.

Dazu wird es jedoch (zum Glück) nicht kommen. Denn nochmals der kurze Hinweis: Laut den vom Gesetzgeber zu beachtenden (!) hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums besagen das Leistungs- und das Laufbahnprinzip unter anderem, dass "in den höher besoldeten Ämtern die für den Dienstherrn wertvolleren Leistungen erbracht werden" und dass sich diese immanente Ämterwertigkeit "in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss", siehe beispielhaft Rn. 73 und 75 im Beschluss 2 BvR 883/14.
Ich nehme jetzt einfach mal dein Link mit der RN 75.
Zitat:"(2) Das Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber allerdings nicht, einen einmal festgelegten Abstand zwischen den Besoldungsgruppen absolut oder relativ beizubehalten. Vielmehr kann er ein bestehendes Besoldungssystem neu strukturieren und auch die Wertigkeit von Besoldungsgruppen zueinander neu bestimmen (vgl. BVerfGE 130, 263 <295> m.w.N.). "

So, aktuell haben wir rund 10%, wo steht in deinem Link etwas das es 10% sein und vor allem bleiben müssen.
Das BVerfG sagt sogar explizit, das der Besoldungsgesetzgeber die Wertigkeit zueinander neu bestimmen kann.
Sprich einzuebnen.

Wie du darauf kommst das er diese prozentuale und absolute Wertigkeit beibehalten muss steht da nicht.

Was du sonst über mich hälst ist mir persönlich egal.
Das viele obere rumjammern das sie nicht über die Runden kommen ist mir klar, aber ist mir auch egal.
Für den gD ist der mD oft eh nur wertloses Fußvolk.

BuBea

Die Frage dürfte m.E. sein, was "neu strukturieren" und "Wertigkeit von Besoldungsgruppen zueinander neu bestimmen" an Begründungsaufwand nach sich zieht, um nicht als bloße Sparmaßnahme daherzukommen.

xap

Zitat von: MasterOf in Heute um 08:16Man hört aber aus zumindest einer Gewerkschaft, dass es Neuigkeiten geben soll.
Nächste Woche sollen hierüber von dieser Gewerkschaft Infos kommen über den aktuellen Sachstand, genaueres weiß ich aber leider nicht.

Kannst du die Gewerkschaft benennen? Damit man weiß in welche Richtung man zeitnah zu schauen hat.

Beamtix

Hallo, der Besoldungsgeber hat sich bereits für eine gewisse Wertigkeit der Ämter entschieden, in Besoldungsgruppen unterteilt und dadurch deutlich gemacht, dass er hier eine unterschiedliche Wertigkeit sieht. Diese kann man nicht zerstören durch rückwirkende Anhebung der unteren Besoldungsgruppen bzw. Einebnung der Besoldungsgruppen. Was die Länder, die dies getan haben, verkennen, ist, dass sie dadurch lediglich bestimmte Besoldungsgruppen anheben, ohne dass die Wertigkeit dieser Ämter dies rechtfertigt. Wer A5 zu A6 macht stellt unterschiedliche älterbergerachte unterschiedliche Wertigkeiten auf eine Stufe und benachteiligt unangemessen den A6er.
Wer ein Partnereinkommen anrechnet, handelt nicht mehr zur Erreichung der amtsangessenen Alimentation. Wieviel ein Partner hypothetisch oder tatsächlich verdient, kann sich nicht auf eine amtsangessene Alimentation auswirken, denn es hat nichts mehr mit dem Amt zu tun und wie dies angemessen für seine Ausübung zu vergüten ist.
Wer hier abrechnet, befindet sich im Modus der Sozialämter. Das hat nichts mehr mit der Würde und Wertigkeit des Amtes zu tun. Die Alimentationspflicht des Dienstherrn enthält eine Pflicht zur Wertung der Ämter und Anerkennung dieser stufigen Wertung durch Wahrung eines Abstands. Werden gleichwertige Ämter unterschiedlich bezeichnet, dann kann trotzdem gleich besoldet werden. Ist dem Besoldungssystem jedoch eine steigende Wertigkeit durch steigende Besoldungsgruppen immanent, dann darf nicht zwischen diesen Gruppen ohne Grund gleich gemacht werden. Das einzige Instrument dafür wären Besoldungsstufen und Zuschläge. Aber auch die Zuschläge dürfen das zugrundeliegende Prinzip nicht grundsätzlich außer Kraft setzen. Die Kinderzuschläge dürfen die Wertigkeit der Ämter nicht aushebeln. Gleichzeitig darf der kinderreiche Beamte nicht auf Bürgergeld angewiesen sein. Durch jahrelange Missachtung dieser Prinzipien hat der Besoldungsgeber sich in eine fast unlösbare Situation gebracht. Diese kann er nur durch eine deutliche Anhebung lösen, die so signifikant ist, dass auch bei vier Kindern des A10er keine A15 Besoldung erreicht wird. Dies ist aber nicht bezahlbar und wird daher nicht kommen.

Ich habe zwei junge Kollegen. Beide unverheiratet. Ihnen wurde bei Einstellung in Aussicht gestellt, dass die Besoldung demnächst deutlich steigen werden. Als ich ihnen sagte, dass ich das nicht glaube, waren sie ziemlich empört.

Ozymandias

Zitat von: BuBea in Heute um 19:09Die Frage dürfte m.E. sein, was "neu strukturieren" und "Wertigkeit von Besoldungsgruppen zueinander neu bestimmen" an Begründungsaufwand nach sich zieht, um nicht als bloße Sparmaßnahme daherzukommen.

Ist die Frage, welchen Maßstab man anlegt.
In BW hat man einfach behauptet, dass der mittlere und gehobene Dienst bislang nicht mit Computern und Software umgehen musste. Beim Höheren Dienst wurde dies aufgrund der Bildung vorausgesetzt. Kann auf die schnelle das Dokument leider nicht finden.
Ob das Gerichte auch so sehen, bislang unklar, da in BW alles abgeblockt wird.

Ehemalige Kanzlerin hielt alles für Neuland und 10 Jahre später kreiselt der Kanzler wie ein digital native mit 2 Finger-Suchsystem auf der Tastatur rum.  ;)

Einigung2023

Zitat von: xap in Heute um 20:35Kannst du die Gewerkschaft benennen? Damit man weiß in welche Richtung man zeitnah zu schauen hat.

Ich meine mich zu erinnern, dass MasterOf Soldat ist.
Dann wohl Bundeswehrverband.

MasterOf

Zitat von: Einigung2023 in Heute um 21:04Ich meine mich zu erinnern, dass MasterOf Soldat ist.
Dann wohl Bundeswehrverband.

Bin zwar kein Soldat, Info kommt aber von einem der Mitglied beim Deutschen Bundeswehrverband ist.

xap

Danke für die Infos :) Schönes Wochenende allen!

clarion

Ich könnte nie mir schon vorstellen,  dass zumindest außerhalb der Soldatenbesoldung die Streichung der unteren Ämter mit gestiegenen Anforderungen begründet werden kann. Wer hat noch Pförtner oder Berüroboten oder andere Tät igkeiten aus Beamte aus dem einfachen Dienst? Man muss m.E. auch nicht abwarten bis der allerletzte A4er pensioniert wird, um die Besoldungsgruppe zu streichen.

Die Begründung für das Streichen der unteren Besoldungsgruppen ist m.E. gerichtlich überprüfbar. Wer behauptet, dass A6er in der Vergangenheit keine Computer bedienen musste und sie es jetzt müssen, kann das doch sicherlich durch typische Arbeitsplatzbeschreibunge, veränderten Ausbildungsordnungen o.ä.auch nachweisen.